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Ausschreibung: Kurierdienste - DE-Groß-Gerau
Kurierdienste
Dokument Nr...: 25996-2018 (ID: 2018011909283344858)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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DE-Groß-Gerau: Kurierdienste
2018/S 13/2018 25996
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Gernsheimer Straße 43
Groß-Gerau
64521
Deutschland
E-Mail: [1]Vergabe_Kurier@he.aok.de
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de/hessen
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRSY9PT
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Regionale Kurierdienstleistungen Südhessen
Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4YRSY9PT
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64120000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind regelmäßige Kurierdienstleistungen für die AOK
Die Gesundheitskasse in Hessen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
hat arbeitstäglich bis zu 38 Standorte im Bundesland Hessen (hier:
Südhessen) anzufahren. Diese 38 Standorte werden durch regionale
Kuriertouren zu vorgegebenen Zeiten mit Dienstpost, Bedarfsgütern,
Büromaterial und EDV-Geräten versorgt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand sind regelmäßige Kurierdienstleistungen für die AOK
Die Gesundheitskasse in Hessen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
hat arbeitstäglich bis zu 38 Standorte im Bundesland Hessen (hier:
Südhessen) anzufahren. Diese 38 Standorte werden durch regionale
Kuriertouren zu vorgegebenen Zeiten mit Dienstpost, Bedarfsgütern,
Büromaterial und EDV-Geräten versorgt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung (Anlage 8 der
Bewerbungsbedingungen),
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegt (EEE, Teil III,
Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu
dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 9 der
Bewerbungsbedingungen).
Allgemeiner Hinweis: Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert und vorläufig
akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung
und in der Angebotsaufforderung geforderten Erklärungen und Nachweise,
die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereitgestellten
Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten
Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
Allgemeiner Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d.
Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) für den Bieter/die
Bieterin, der/die den Zuschlag erhalten soll, eine
Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung beim
Bundesamt für Justiz einzuholen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen),
Allgemeiner Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2014-2016 (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindeststandard im Bereich der Umsatzzahlen fordert die
Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der
Kalenderjahre 2014 bis 2016 mindestens 920 000 EUR beträgt. Die
Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Unternehmen für die
Durchführung des Auftrags als geeignet, die die Mindestanforderung
erfüllen. Die Nichterreichung des geforderten Mindestumsatzes bezüglich
des durchschnittlichen Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium
dar.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste innerhalb der letzten 24 Kalendermonate über nach Art,
Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Tätigkeiten im Bereich der
Kurierdienstleistungen, mit Angabe der Art, Zeit und Umfang der
Leistung inklusive Ansprechpartner/in und Telefonnummer (Anlage 6 der
Bewerbungsbedingungen),
Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anlagen 18a, 18b und 18d
der Datenschutzbestimmungen (Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen) zur
Beurteilung des Datenschutzes (Angabe zum Datenschutzbeauftragten,
Fragebogen zu den Standorten der Geschäftsräume, Übersicht über die für
den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin tätigen Unterauftragnehmer sowie
Wartungsfirmen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bieter/Bieterinnen, die nicht mindestens eine entsprechende Referenz
vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und vom Verfahren
ausgeschlossen,
Zur Prüfung der Eignung ist erforderlich, dass die Angaben in
Verbindung mit den Datenschutzbestimmungen den Anforderungen genügen,
die für die Auftraggeberin gelten.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Eigenerklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine
Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen vorliegt
(Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
Eigenerklärung, dass alle während der gesamten Vertragslaufzeit
eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der deutschen Sprache nach
der Sprachniveau Globalskala B1 mächtig sind (Anlage 10 der
Bewerbungsbedingungen),
Eigenerklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit die
Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 erfüllt wird (Anlage 10 der
Bewerbungsbedingungen),
Für die Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung des
Pflichtobjektes in Groß Gerau zwingend erforderlich. Angebote, bei
denen die ausgefüllte Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen fehlt, werden
von der Wertung ausgeschlossen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/02/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/02/2018
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum
Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der
Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals ([4]https://www.dtvp.de/)
zu finden. Die Bieterinnen/die Bieter müssen sich zur Teilnahme am
Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. um
Fragen zu stellen). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die
Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten
angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen
Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform
vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr
sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie
Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren
entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie
Anschreiben zu finden ist;
(2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden
(§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden
Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1), III.1.2) und III.1.3)
dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12.2 und 2.12. 3 der
Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis
(Anlage 13) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 14) sind ebenfalls
vorzulegen;
(3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften
(Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche
Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin
nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche
Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/bevollmächtigte Vertreterin
für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage
12) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/Bieterinnen
haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot
abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung
jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den
Teilen III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den
endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu
Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12. 1 der
Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1),
III. 1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.12.3. der
Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften
werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert, Referenzen können
gemeinsam erbracht werden;
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist
sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige
Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte
Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der
Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer/
Unterauftragnehmerinnen mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz
von Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen beabsichtigt, hat der
Bieter/die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des
Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren
einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2)
und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12. 3 und Pkt.
2.14. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY9PT
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist ().
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union ().
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2018
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1. mailto:Vergabe_Kurier@he.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/hessen
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRSY9PT
4. https://www.dtvp.de/
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