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Ausschreibung: Kurierdienste - DE-Groß-Gerau
Kurierdienste
Dokument Nr...: 25996-2018 (ID: 2018011909283344858)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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  DE-Groß-Gerau: Kurierdienste
   2018/S 13/2018 25996
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Gernsheimer Straße 43
   Groß-Gerau
   64521
   Deutschland
   E-Mail: [1]Vergabe_Kurier@he.aok.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de/hessen
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRSY9PT
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Regionale Kurierdienstleistungen Südhessen
   Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4YRSY9PT
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64120000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auftragsgegenstand sind regelmäßige Kurierdienstleistungen für die AOK
    Die Gesundheitskasse in Hessen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
   hat arbeitstäglich bis zu 38 Standorte im Bundesland Hessen (hier:
   Südhessen) anzufahren. Diese 38 Standorte werden durch regionale
   Kuriertouren zu vorgegebenen Zeiten mit Dienstpost, Bedarfsgütern,
   Büromaterial und EDV-Geräten versorgt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftragsgegenstand sind regelmäßige Kurierdienstleistungen für die AOK
    Die Gesundheitskasse in Hessen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
   hat arbeitstäglich bis zu 38 Standorte im Bundesland Hessen (hier:
   Südhessen) anzufahren. Diese 38 Standorte werden durch regionale
   Kuriertouren zu vorgegebenen Zeiten mit Dienstpost, Bedarfsgütern,
   Büromaterial und EDV-Geräten versorgt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2018
   Ende: 31/03/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung (Anlage 8 der
   Bewerbungsbedingungen),
    Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegt (EEE, Teil III,
   Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu
   dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 9 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Allgemeiner Hinweis: Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien
   und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert und vorläufig
   akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung
   und in der Angebotsaufforderung geforderten Erklärungen und Nachweise,
   die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereitgestellten
   Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten
   Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
   Allgemeiner Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d.
   Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) für den Bieter/die
   Bieterin, der/die den Zuschlag erhalten soll, eine
   Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung beim
   Bundesamt für Justiz einzuholen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über das Vorliegen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen),
    Allgemeiner Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
   2014-2016 (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindeststandard im Bereich der Umsatzzahlen fordert die
   Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der
   Kalenderjahre 2014 bis 2016 mindestens 920 000 EUR beträgt. Die
   Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Unternehmen für die
   Durchführung des Auftrags als geeignet, die die Mindestanforderung
   erfüllen. Die Nichterreichung des geforderten Mindestumsatzes bezüglich
   des durchschnittlichen Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium
   dar.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenzliste innerhalb der letzten 24 Kalendermonate über nach Art,
   Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Tätigkeiten im Bereich der
   Kurierdienstleistungen, mit Angabe der Art, Zeit und Umfang der
   Leistung inklusive Ansprechpartner/in und Telefonnummer (Anlage 6 der
   Bewerbungsbedingungen),
    Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anlagen 18a, 18b und 18d
   der Datenschutzbestimmungen (Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen) zur
   Beurteilung des Datenschutzes (Angabe zum Datenschutzbeauftragten,
   Fragebogen zu den Standorten der Geschäftsräume, Übersicht über die für
   den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin tätigen Unterauftragnehmer sowie
   Wartungsfirmen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Bieter/Bieterinnen, die nicht mindestens eine entsprechende Referenz
   vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und vom Verfahren
   ausgeschlossen,
    Zur Prüfung der Eignung ist erforderlich, dass die Angaben in
   Verbindung mit den Datenschutzbestimmungen den Anforderungen genügen,
   die für die Auftraggeberin gelten.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Eigenerklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine
   Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen vorliegt
   (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
    Eigenerklärung, dass alle während der gesamten Vertragslaufzeit
   eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der deutschen Sprache nach
   der Sprachniveau Globalskala B1 mächtig sind (Anlage 10 der
   Bewerbungsbedingungen),
    Eigenerklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit die
   Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 erfüllt wird (Anlage 10 der
   Bewerbungsbedingungen),
    Für die Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung des
   Pflichtobjektes in Groß Gerau zwingend erforderlich. Angebote, bei
   denen die ausgefüllte Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen fehlt, werden
   von der Wertung ausgeschlossen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/02/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/02/2018
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum
   Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der
   Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals ([4]https://www.dtvp.de/)
   zu finden. Die Bieterinnen/die Bieter müssen sich zur Teilnahme am
   Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. um
   Fragen zu stellen). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die
   Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten
   angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen
   Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform
   vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr
   sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie
   Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren
   entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie
   Anschreiben zu finden ist;
   (2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
   Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden
   (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden
   Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1), III.1.2) und III.1.3)
   dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12.2 und 2.12. 3 der
   Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis
   (Anlage 13) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 14) sind ebenfalls
   vorzulegen;
   (3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder
   gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften
   (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende
   Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche
   Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin
   nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche
   Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer
   Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/bevollmächtigte Vertreterin
   für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des
   Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage
   12) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
   Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/Bieterinnen
   haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot
   abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung
   jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den
   Teilen III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den
   endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu
   Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12. 1 der
   Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1),
   III. 1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.12.3. der
   Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften
   werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert, Referenzen können
   gemeinsam erbracht werden;
   (4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist
   sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige
   Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte
   Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der
   Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer/
   Unterauftragnehmerinnen mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz
   von Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen beabsichtigt, hat der
   Bieter/die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des
   Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren
   einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2)
   und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12. 3 und Pkt.
   2.14. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY9PT
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   § 134 Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist ().
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union ().
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2018
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   1. mailto:Vergabe_Kurier@he.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/hessen
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRSY9PT
   4. https://www.dtvp.de/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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