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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Trier
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 25984-2018 (ID: 2018011909270144824)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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DE-Trier: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 13/2018 25984
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)
Löwenbrückener Str. 13/14
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestellle
Telefon: +49 651 / 9491-1330
E-Mail: [1]vergabe@art-trier.de
Fax: +49 651 / 9491-8005
NUTS-Code: DEB2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.art-trier.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E64245988
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Entsorgung von Krankenhausabfällen (ASN 180104)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von jährlich ca. 800 Mg Krankenhausabfällen
(ASN 180104). Die Leistung wird für den Zeitraum 1.4.2018 31.12.2020
ausgeschrieben. Mengenschwankungen können nicht ausgeschlossen werden,
es besteht kein Anspruch auf die geschätzte Anlieferungsmenge
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Mertesdorf Entfernung zur Entsorgungsanlage bis zu 200 km ab EVZ
Mertesdorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Entsorgung von jährlich ca. 800 Mg Krankenhausabfällen
(ASN 180104). Die Leistung wird für den Zeitraum 1.4.2018 31.12.2020
ausgeschrieben. Mengenschwankungen können nicht ausgeschlossen werden,
es besteht kein Anspruch auf die geschätzte Anlieferungsmenge. Die
angebotene Entsorgungsanlage darf eine Entfernung von 200 km ab dem EVZ
Mertesdorf nicht überschreiten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in
der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des
rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz LTTG),
Verpflichtungserklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/02/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/02/2018
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer I.3) Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens
erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform
subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch
über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in
Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere
Auskünfte erteilt: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang des
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt.
Die Bewerber / Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang
auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per
E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert.
Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen,
sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Plattform (kostenlos) zu registrieren. Zu Ziffer I.3) Kommunikation;
Angebote sind einzureichen: Die Angebote sind ausschließlich in
Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine
elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstr. 9
Mainz
55116
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
Bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn
Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2018
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2. http://www.art-trier.de/
3. https://www.subreport.de/E64245988
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