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Ausschreibung: Streifendienste - DE-Dormagen
Streifendienste
Bewachungsdienste
Überwachungsdienste
Dokument Nr...: 467353-2017 (ID: 2017112209290250606)
Veröffentlicht: 22.11.2017
*
DE-Dormagen: Streifendienste
2017/S 224/2017 467353
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Dormagen Der Bürgermeister FB Integration (F57)
Paul-Wierich-Platz 2
Kontaktstelle(n): Stadt Dormagen F 30 Z. SUB
Zu Händen von: Frau Voigt
41539 Dormagen
Deutschland
Telefon: +49 2133/257547
E-Mail: [1]vergabe@stadt-dormagen.de
Fax: +49 2133/257408
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.stadt-dormagen.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]https://www.subreport-elvis.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[4]https://www.subreport-elvis.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
EU 06-17 (ELViS-ID: E31617248) Sicherheitsdienstleistungen in
Flüchtlingsunterkünften/Streifendienst.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 23: Auskunfts- und Schutzdienste, ohne
Geldtransport
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Stadtgebiet Dormagen.
NUTS-Code DEA1D
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an
Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des Welcome-Center, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen
durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit
von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen,
davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und
Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer
Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit
zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem
Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79715000, 79713000, 79714000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an
Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des Welcome-Center, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen
durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit
von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen,
davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und
Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer
Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit
zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem
Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden mit
der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.2.2018. Abschluss 2.1.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Vergütung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats. Dazu hat der
Auftragnehmer jeweils eine Woche nach Monatsende entsprechende
Rechnungen beim Auftraggeber möglichst als E-Mail einzureichen.
Fahrtkosten werden nach Vorlage eines Nachweises (Fahrtenbuch)
abgerechnet, aus welchem pro Schicht die gefahrenen Kilometer sowie die
angefahrenen Objekte mit Uhrzeiten hervorgehen müssen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos bis spätestens zum 15. eines Monats
für den Vormonat vom Auftraggeber auf das Konto des Auftragnehmers
überwiesen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, tariflich bedingte Lohnerhöhungen dem
Auftraggeber mit Beginn des Folgemonats nach Inkrafttreten der
Tarifsteigerung in Rechnung zu stellen. Entsprechende schriftliche
Nachweise über die Erhöhungen sind rechtzeitig vorzulegen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
wonach u. a. die Mitglieder gesamtschuldnerisch gegenüber dem
Auftraggeber haften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Angebote sind in deutscher
Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.Bei der Zuschlagserteilung können
nur Firmen berücksichtigt werden,
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige
Fachkompetenz bieten und Arbeiten der
angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der
Fachkunde und Leistungsfähigkeit
(Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu
auch EEE. Bieter, sowie deren
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind
verpflichtet, die gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
geforderten
Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung sowie zur
Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
abzugeben.Gefordert wird im Zuge der
Angebotsabgabe zusätzlich die Erfüllung folgender
Eigungsvoraussetzungen:
Nachweis der Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung,
Nachweis, dass alle Sicherheitskräfte die Voraussetzung nach § 34 a
Abs. 1 a Gewerbeordnung erfüllen, d. h. Vorlage der
Zuverlässigkeitsbescheinigungen des Ordnungsamtes sowie Nachweise über
die erfolgte Sachkundeunterrichtung,
Für alle Sicherheitskräfte ist bei Angebotsabgabe eine
unterschriebene Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Eignung
für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-,
Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und
Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
Hierfür ist der beigefügte Vordruck zu verwenden,
Für alle Sicherheitskräfte ist spätestens vor Vertragsabschluss
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BRZG
vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6
Monate ist,
Nachweise, dass alle Sicherheitskräfte aktuell in Brandschutz und
Erster Hilfe geschult sind. Der letzte Besuch der Schulungen in
Brandschutz und Erster Hilfe darf nicht länger als 2 Jahre
zurückliegen,
Für alle Sicherheitskräfte der mobilen Streife sowie für mindestens
eine Sicherheitskraft pro Team des Welcome-Centers ist eine
Sachkundeprüfung nachzuweisen,
Zumindest eine Sicherheitskraft mit arabischen Sprachkenntnissen ist
vor Ort oder telefonisch erreichbar,
Das Unternehmen existiert seit mindestens 3 Jahren bzw. die
Unternehmensführung kann auf Grund vorangegangener Tätigkeiten
dreijährige Erfahrungen im Sicherheitsgewerbe in verantwortlicher
Position nachweisen,
Das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage weibliches
Sicherheitspersonal einzusetzen,
Das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage, den Sicherheitsdienst im
Objekt Welcome-Center mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen auf 24
Stunden pro Tag auszuweiten,
Das Unternehmen hat einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von
Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften sowie der
mobilen Bestreifung. Hierüber sind jeweils mindestens drei Referenzen
vorzulegen, die sich auf einen Zeitraum beziehen, der zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre her ist. Die Referenzen für die
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an
Gemeinschaftsunterkünften müssen folgende Angaben enthalten: Objekt mit
Adresse, Leistungszeitraum, Sollbelegung der Unterkunft,
Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des
eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit
Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die
Referenzen für die Durchführung von Streifendiensten müssen Angaben zu
Art und Anzahl der bestreiften Objekte sowie der flächenmäßigen
Reichweite, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der
Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des
Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und
E-Mail-Adresse) enthalten,
Es wird ausschließlich Personal des auftragnehmenden
Sicherheitsunternehmens eingesetzt, der Einsatz von Subunternehmen ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE),
siehe III.1.4,
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Auftragnehmer hat vor Beginn der
Sicherheitsdienstleistungen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen
und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in folgender Höhe besteht:
Für Personenschäden: 2 000 000 EUR pro Person,
Für Sachschäden: 1 000 000 EUR (Ausnahme: (Einbruchs-)Diebstahl und
Unwetterschäden.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien
1. Angebotspreis. Gewichtung 75
2. Konzept. Gewichtung 25
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
EU 06-17 / F57
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 10.1.2018 - 18:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
11.1.2018 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 13.2.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11.1.2018 - 10:00
Ort:
41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1, Historisches Rathaus, Zi. 2.05a.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 15.11.2018.
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download
bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter:
[5]www.subreport.de/E31617248.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
Registrierungszwang möglich. Die
Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst
sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die
Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die
ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS
zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum
Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies
erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die
Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der
ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege
bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur
registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher
von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben
wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der
Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um
die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die
Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der
ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die
Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben,
wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die
Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu
laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen
entsprechen, z. B. weil wegen einer
fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente
nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen
werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den
Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt
haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter
unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung
erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS.
Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein,
die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform
dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B.
wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit
gestellt hat.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753637
Internet-Adresse: [7]https://www.brd.nrw.de
Fax: +49 2114753989
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet ( § 160 I GWB). Eine
Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung
des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen( § 163 I GWB ).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen ( § 160
II GWB ):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB
durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu
begründen ist
(§ 161 I Satz 1 GWB).
Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB).
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§
161 I S.3 GWB).
Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung
der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie
darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie
soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe
den Antrag unzulässig machen:
Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB
bleibt unberührt.
Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbarn sind, nicht spätestens zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
§ 160 III S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 153 I Nr.2. Die Vorschrift des § 134
I S.2 GWB bleibt unberührt (§ 160 III Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Dormagen Der Bürgermeister F 30/Zentrale Submissionsstelle
Mathias-Giesen-Str. 11
41540 Dormagen
Deutschland
E-Mail: [8]vergabe@stadt-dormagen.de
Telefon: +49 2133257-547
Internet-Adresse: [9]https://www.dormagen.de
Fax: +49 2133257-408
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.11.2017
References
1. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
2. http://www.stadt-dormagen.de/
3. https://www.subreport-elvis.de/
4. https://www.subreport-elvis.de/
5. http://www.subreport.de/E31617248
6. mailto:poststelle@brd.nrw.de?subject=TED
7. https://www.brd.nrw.de/
8. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
9. https://www.dormagen.de/
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