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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Künzelsau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 467047-2017 (ID: 2017112209250350300)
Veröffentlicht: 22.11.2017
*
DE-Künzelsau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 224/2017 467047
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Hohenlohekreis
Allee 17
Kontaktstelle(n): Landratsamt Hohenlohekreis, Straßenverkehrsamt,
Fachdienst ÖPNV
74653 Künzelsau
Deutschland
E-Mail: [1]oepnv@hohenlohekreis.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.hohenlohekreis.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag des Hohenlohekreises über
öffentliche Personenverkehrsleistungen nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
Leistungserbringung: Gebiet des Hohenlohekreises; weiterhin von der
Vergabe betroffen: Teilgebiete des Landkreises Schwäbisch Hall, des
MainTauber-Kreises, des Landkreises Heilbronn und des
Neckar-Odenwald-Kreises.
NUTS-Code DE119
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Hohenlohekreis ist nach § 6 Abs. 1, Abs. 3 ÖPNVG BW (Gesetz über
die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen
Personennahverkehrs) Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und
als solcher zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Der Hohenlohekreis beabsichtigt seinem Eigenbetrieb Nahverkehr
Hohenlohekreis (NVH) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die
nachfolgend beschriebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste zu
erteilen.
Von dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind alle
nachfolgend aufgeführten Verkehrsdienste erfasst (inkl.
Schülerverkehre). Dabei handelt es sich um Linienverkehre mit
Kraftfahrzeugen (Busverkehre im Stadt- sowie im Regionalbus
einschließlich alternativer und flexibler Bedienformen). Im Einzelnen
handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Linien:
Linie Relation Linien-km/Jahr
1 RB Öhringen Neuenstein Kemmeten Künzelsau 92 000
1 FE Öhringen Cappel Kupferzell Künzelsau 68 000
2 RB Künzelsau Niedernhall-Giebelheide Neuenstein Öhringen 197
000
3 RB Künzelsau Ingelfingen Weißbach Crispenhofen Diebach 46 000
4 RB Niedernhall Forchtenberg Wohlmuthausen Öhringen 94 000
5 RB Forchtenberg Niedernhall Taläcker Gaisbach Künzelsau 41
000
6 RB Künzelsau Forchtenberg Ohrnberg Möglingen Unterohrn
Öhringen 524 000
7 RB Waldenburg Bf. Kupferzell Künzelsau 252 000
8 RB Berlichingen Rossach Bieringen Berlichingen Forchtenberg
135 000
8 TB Weltersberg Bieringen 6 000
9 RB Osterburken/Adelsheim Bieringen Forchtenberg Niedernhall 109
000
10 RB Mulfingen Ailringen Hohebach Dörzbach Krautheim 50 000
11 RB Dörzbach Krautheim Schöntal Jagsthausen Widdern
Möckmühl 433 000
13 RB Oberkessach Aschhausen Bieringen Ingelfingen Künzelsau
239 000
14 SB Lipfersberg Ingelfingen 18 000
15 RB Künzelsau Stachenhausen Hermuthausen Ingelfingen 28 000
17 FE Dörzbach Schöntal Jagsthausen Sindringen Öhringen 32 000
19 RB Künzelsau Krautheim Dörzbach Bad Mergentheim 435 000
20 RB Berndshausen Nitzenhausen Mäusdorf 51 000
21 RB Mulfingen Hermuthausen Garnberg Künzelsau 123 000
22 RB Ringlinie Mulfingen Hollenbach Ailringen ebmpapst
Mulfingen 100 000
23 RB Belsenberg Ohrenbach Amrichshausen / Garnberg 23 000
24 RB Mulfingen Nitzenhausen Garnberg Künzelsau 144 000
25 RB Künzelsau Garnberg Amrichshausen Langenburg Blaufelden
115 000
26 RB Künzelsau Kün.-FH Braunsbach Untermünkheim Schwäbisch
Hall Bf. 201 000
27 RB Künzelsau Gaisbach Rüblingen Kupferzell 47 000
28 FE Künzelsau Kupferzell Schwäbisch Hall-Hessental Bf. 232 000
33 SB Waldenburg Bf Rathaus Sportschule / Forsthaus 121 000
34 RB (Kupferzell) / Waldenburg Neuenstein Michelbach Öhringen
101 000
35 RB Kupferzell / Waldenburg Neuenstein Michelbach Öhringen 142
000
37 RB Öhringen Untersöllbach Neuenstein Grünbühl 43 000
38 RB Öhringen Pfedelbach-Nonnenberg Steinbacher Tal Schuppach
115 000
39 RB Stadt Neuenstein Oberohrn Pfedelbach, Realschule 31 000
40 RB Öhringen Windischenbach Pfedelbach Buchhorn Gleichen 106
000
42 RB Brettach Geddelsbach Unterheimbach Adolzfurt Bretzfeld 91
000
43 RB Wüstenrot Schule Neuhütten Unterheimbach Adolzfurt
Bretzfeld 172 000
46 RB Bretzfeld Schwabbach Siebeneich Weißlensburg Bitzfeld Bf.
99 000
47 RB Bretzfeld Schwabbach Dimbach Eschenau Bf Eschenau Ort 105
000
48 RB Öhringen Schwöllbronn Langenbeutingen 38 000
50 RB Öhringen Maßholderbach Friedrichsruhe Orendelsall
Zweiflingen 56 000
51 RB Öhringen Büttelbronn Westernbach Eichach Zweiflingen 58
000
52 SB Öhringen Hallenbad Hbf EKZ Lindenallee 59 000
53 SB Öhringen Weinsbach Cappel Michelbach 21 000
58 SB Öhringen Hbf Verrenberg Ort 61 000
61 SB Stadtbus Möckmühl ???
66 SB Oberndorf Krautheim Berg Krautheim Bahnhof 57 000
67 SB Weißbach Crispenhofen Halberg Halberger Ebene Weißbach 44
000
71 TB Kemmeten Rechbach Gaisbach Kupferzell 42 000
72 RB Braunsbach Döttingen Feßbach Kupferzell 4 000
73 TB Mulfingen Hollenbach Atzenweiler Staigerbach Jagstberg 28
000
74 TB Schloß Stetten Künzelsau 2 000
75 TB Wendischenhof Heßlachshof Eisenhutsrot Hohebach 9 000
77 TB Büschelhof Forchtenberg Ernsbach Schießhof 12 000
81 RB Künzelsau Garnberg Hermuthausen /Mulfingen Dörzbach 8 000
89 RB Öhringen Pfedelbach Steinbacher Tal Gleichen Buchhorn
Pfedelbach Öhringen 12 000
91 RB Werkverkehrslinie Waldenburg, Gewerbepark Neuenstein
Öhringen, Fa. Mahle 38 000
92 RB Werkverkehrslinie Bretzfeld Pfedelbach Öhringen, Fa. Mahle 38
000
97 RB Werkverkehrslinie Morsbach Kupferzell Taläcker Bieringen,
Fa. Ziehl-Abegg 38 000
Erläuterungen zu den Linienkategorien und den Anforderungen an die
Verkehre sind dem Dokument Anlage zur Vorabbekanntmachung (vgl.
Abschnitt VI.1 C.) und/oder dem Nahverkehrsplan zu entnehmen.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die
Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten
gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der
öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür Regelungen beinhalten,
wie das Verkehrsangebot unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans
innerhalb eines bestimmten (Mengen-) Korridors an sich ändernde
Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderungen
sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch
hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots ergeben. Insbesondere
können dabei Verknüpfungen der Linienäste an den Knotenpunkten infolge
von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die
Nachfrageentwicklung festgelegt, ggf. auch geändert werden. Es können
neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei
II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des
(Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren
oder erweitern.
Der Hohenlohekreis kommt mit dieser Information der
Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6
Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter
Abschnitt VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Verkehrsleistungen werden
durch den Eigenbetrieb NVH in mehreren Unteraufträgen nach Maßgabe der
Sektorenverordnung in einem wettbewerblichen Verfahren
(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) vergeben unter
Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 5511700
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 15.12.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
Busverkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht
schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial
der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Auf der Grundlage des Art. 4
Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der öffentliche
Dienstleistungsauftrag mit der Anforderung verbunden sein, dass der
Betreiber bei der Ausführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages
die Verpflichtungen nach Maßgabe des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) beachtet.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Eigenbetrieb Nahverkehr Hohenlohekreis
Bahnhofstraße 8
74653 Künzelsau
Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz ist ein Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen
und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
allgemeiner Vorschriften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
(vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 3
Personenbeförderungsgesetz. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte
Zweifel an der Auskömmlichkeit der beantragten Verkehre, sind daher die
Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt, solange diese Zweifel nicht
aus dem Weg geräumt sind. Bislang sind die in Abschnitt II.1.3)
bezeichneten Verkehre auf eine Finanzierung durch die öffentliche Hand
angewiesen gewesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum 1.1.2018 das ÖPNVG BW novelliert
werden soll (vgl. LT-Drs. 16/2231) und dass der Hohenlohekreis von der
Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Rabattierung der Zeitfahrausweise
im Ausbildungsverkehr im Rahmen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages sicherzustellen (vgl. § 16 Abs. 5 des
Gesetzesentwurfs).
Die Frist für die eigenwirtschaftlichen Anträge wird durch vorliegende
Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten
Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben
genannten Linien ist zum 15.12.2019 aufzunehmen. Die bestehenden
Liniengenehmigungen laufen am 14.12.2019 aus.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der in Abschnitt II.1.3) bezeichneten Verkehre ist
entsprechend der Definition der Verkehre als ein zusammengehöriges Netz
(vgl. Kap. 5.3 Nahverkehrsplan Hohenlohekreis) als Gesamtleistung
beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2
Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A),
die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13
Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt.
Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Anlage zur
Vorabbekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5
Personenbeförderungsgesetz). Das ergänzende Dokument enthält
wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 5
Personenbeförderungsgesetz. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von §
13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d.h.
führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
eigenwirtschaftlichen Antrags. Das ergänzende Dokument (einschließlich
Anlagen) steht als Download auf der Homepage des Hohenlohekreises unter
der Rubrik Bürgerservice Öffentlicher Personennahverkehr zur
Verfügung: [3]http://www.hohenlohekreis.de
Im Übrigen gelten insbesondere bei der Weiterentwicklung und Änderung
des ÖPNV-Angebots ergänzend die Vorgaben des jeweiligen
Nahverkehrsplans. Der derzeitige Nahverkehrsplan ist abrufbar unter:
[4]http://www.hohenlohekreis.de.
Die zuständige Behörde (oben Abschnitt I.1.) erachtet einen gemäß den
Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung auf eigenwirtschaftlicher
Basis gestellten Genehmigungsantrag nur dann als gleichwertig mit dem
Verkehrsangebot, das die zuständige Behörde über den öffentlichen
Dienstleistungsauftrag zu bestellen beabsichtigt, wenn das
Verkehrsunternehmen die Einhaltung der in dieser Vorabbekanntmachung
(nebst ergänzendem Dokument und Anlagen) definierten Anforderungen
(Standards) nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zusichert.
Verbindliche Zusicherungen sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Satz 3
PBefG für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Anträge relevant. Zur
Absicherung der verbindlichen Zusicherungen erwartet die zuständige
Behörde von einem eigenwirtschaftlichen Antragssteller, dass er der
zuständigen Behörde einen eigenen justiziablen und sanktionierten
vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der in den definierten
Anforderungen verschafft.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat
15
Kapellenstr. 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: [6]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat
15
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: [8]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.11.2017
References
1. mailto:oepnv@hohenlohekreis.de?subject=TED
2. http://www.hohenlohekreis.de/
3. http://www.hohenlohekreis.de/
4. http://www.hohenlohekreis.de/
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp-karlsruhe.de/
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
8. http://www.rp-karlsruhe.de/
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