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Ausschreibung: Betankung von Fahrzeugen - DE-Wermelskirchen
Betankung von Fahrzeugen
Benzin
Dieselkraftstoff
Dokument Nr...: 464814-2017 (ID: 2017112109244147961)
Veröffentlicht: 21.11.2017
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DE-Wermelskirchen: Betankung von Fahrzeugen
2017/S 223/2017 464814
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29-33
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Zu Händen von: Frau Schulte
42929 Wermelskirchen
Deutschland
Telefon: +49 2196/710112
E-Mail: [1]vergabestelle@wermelskirchen.de
Fax: +49 2196/7107112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.wermelskirchen.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Betankung Dienstfahrzeuge ab dem 1.3.2018 bis zum 28.2.2022.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines
Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 90 Fahrzeugen
und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der
Stadt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.3.2018 und endet am 28.2.2022.
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können.
Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof,
Im Belten 4.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der
Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden
mit dem Angebot bestätigt:
räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26
Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der
Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder
DIN EN-Normen entsprechen:
unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung
neben dem Standard-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel
mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu
verstehen;
unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung
neben dem Standard-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht
normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
63712600, 09132000, 09134200
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
ca. 90 000 Liter Diesel;
ca. 8 000 Liter Super.
Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch
Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich.
Es werden zusätzlich ca. 90 Tankkarten benötigt.
Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht
zu Veränderungen der Preiskonditionen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.3.2018. Abschluss 28.2.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Tankstelle muss mindestens
außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice
(einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben.
Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge
oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und
Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein
kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben
Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).
Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem, das folgende
Grundbedingungen enthalten muss:
Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro
kraftstoffbetrie-benem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges
Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte);
für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche
Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den
Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen
Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen
unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser
Tankbelege be-kommt der Fahrer schon beim Tanken. Es handelt sich um
die Organisationseinheiten:
Amt 10 Haupt-und Personalamt,
Amt 20/1.2 Zahlungsabwicklung,
Amt 37/1 Feuerwehr,
Amt 37/2 Rettungsdienst,
Amt 51/7 Soziales,
Amt 65 Gebäudemanagement,
Amt 66 Betriebshof,
SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb,
die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende
Daten enthalten:
Datum und Uhrzeit des Tankvorganges,
Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle),
Art und Menge des getankten Kraftstoffes,
Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges,
Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
Datum und Uhrzeit des Tankvorganges,
Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle),
Art und Menge des getankten Kraftstoffes,
Basispreis des einzelnen Tankvorganges,
Unterschrift des Fahrers,
Änderungen der o. g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten
sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich,
Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der
Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein
SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht
erteilt werden.
Weitere geforderte Angaben:
Lage der Tankstelle,
Räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26
Tonnen zu. Ge-samtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO (die
Anerkennung der räumli-chen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung
vor Ort durch den Auftraggeber),
Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen
Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und
Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der
Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer
Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss
mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer
Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) möglich sein
(entfällt bei einem 24-Stunden-Service),
Bargeldlose Betankung,
Tankkartensystem pro Fahrzeug bzw. Gerät,
Separate monatliche Abrechnung, einzeln für jede der 8
Organisationseinheiten der Stadt,
SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann
nicht erteilt werden.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eignungsnachweise erfolgen in Form von
Eigenerklärungen:
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eignungsnachweise erfolgen in Form von
Eigenerklärungen:
Der Bieter erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist und die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung er-füllt.
Der Bieter erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder
vergleichbares Verfah-ren eröffnet/beantragt/mangels Masse abgelehnt
worden ist und er sich nicht in Liquida-tion befindet.
Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung hat mit
Angabe des Versiche-rungsunternehmens und der Deckungssumme.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eignungsnachweise erfolgen in Form von Eigenerklärungen:
Der Bieter erklärt, dass er die Leistung im eigenen Betrieb ausführen
wird.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
10/1_ZVS_EU_OV_VgV_Betankung Dienstfahrzeuge ab 2018
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 8.1.2018 - 10:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.1.2018 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 28.2.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23.1.2018 - 10:00
Ort:
42929 Wermelskirchen.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Herbst/Winter
2021.
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Wertungskriterien:
Maßgebend sind die fiktiven Kosten für den Vertragszeitraum von 4
Jahren, die sich zusammensetzen aus:
Wegstrecke: Die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort Städtischer
Betriebshof, Im Belten 4 zur Tankstelle wird mit einem fiktiven Betrag
von 1,00 EUR einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten pro
Kilometer berücksichtigt. Es wird von jährlich 1.400 Tankvorgängen
ausgegangen. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt über Google Maps;
Rabattkonditionen: Es wird der Rabatt zugrunde gelegt mit der
fiktiven Annahmen von 360 000 Liter Diesel und 32 000 Liter Super;
Service und Abrechnung: Für die Berechnung der Gebühren werden 90
Tankkarten zugrunde gelegt (Alternativ wird für Gebühren in
Abhängigkeit des Umsatzes von einem Jahresumsatz von 100 000 EUR
ausgegangen);
Tagespreis: Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der
Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle
Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
Eignungsnachweise:
Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen
nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen, äquivalente Nachweise
von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG-Liefer- und
Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die
deutsche Sprache einreichen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen
EU-Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Hinweis nach dem TVgG NRW zum Bestbieterprinzip:
Gemäß § 9 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW),
in Kraft getreten am 1.4.2017, sind die nach dem TVgG NRW
erforderlichen Nachweise und Erklärungen nur von demjenigen Bieter
vorzulegen, dem der Zuschlag erteilt werden soll (sog.
Bestbieterprinzip).
Daher wird in diesem Zusammenhang und gem. § 9 Abs. 2 TVgG NRW hiermit
darauf hingewiesen, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach
Aufforderung, innerhalb der in dieser Aufforderung dann genannten
Frist, die nach dem TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise
vorzulegen hat. Die Frist zur Vorlage wird durch die Stadt
Wermelskirchen im Einzelfall festgesetzt. Sie muss mind. 3 Werktage
betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen
kann die Frist durch die Zentrale Vergabestelle verlängert werden.
Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung
folgt. Die Vorlage hat in geeigneter Form zu erfolgen. Wenn nicht
ausdrücklich eine andere Form verlangt wird, ist grundsätzlich die
Textform nach § 126 b BGB ausreichend.
Hinweis zum Erhalt der Unterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort bis zum 8.1.2018, 10:00
Uhr unentgeltlich auch elektronisch zum Abruf unter folgendem Link zur
Verfügung:
[3]http://www.wermelskirchen.de/leben/aktuelles/auftraege/Oeffentl_Auss
chreibungen.php
Sollten die Unterlagen elektronisch abgerufen werden, so wird
empfohlen, die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wermelskirchen hierüber
kurz per E-Mail
([4]vergabestelle@wermelskirchen.de ) unter Nennung von Kontaktdaten zu
informieren, damit etwaige Bieterinformationen, Änderungen oder
sonstige
Informationen dem Interessenten direkt zugesandt werden können.
Andernfalls wird dringend empfohlen, sich selbst über etwaige
Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen über den o.
g. Link zu informieren.
Zusammenfassung der mit dem Angebot (Vordruch Nr. 3) einzureichenden
Unterlagen:
die Leistungsbeschreibung (Vordruck Nr. 9);
die zusätzlichen Vertragsbedingungen (Vordruck Nr. 4).
Es ist darauf zu achten, den Umschlag, in dem das Angebot eingereicht
wird, deutlich als Angebot Nicht öffnen (oder ähnlich) möglichst
unter Benennung des Ausschreibungsgegenstandes zu kennzeichen.
Es empfiehlt sich, hierfür den als Vordruck Nr. 10 zur Verfügung
gestellten Rücksende-Aufkleber zu verwenden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Deutschland
E-Mail: [5]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221/147-3045
Internet-Adresse: [6]http://bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221/147-2889
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160
Abs.3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postfach 200450
51462 Bergisch Gladbach
Deutschland
Telefon: +49 2202/ 13-0
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.11.2017
References
1. mailto:vergabestelle@wermelskirchen.de?subject=TED
2. http://www.wermelskirchen.de/
3. http://www.wermelskirchen.de/leben/aktuelles/auftraege/Oeffentl_Ausschreibungen.php
4. mailto:vergabestelle@wermelskirchen.de?subject=TED
5. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
6. http://bezreg-koeln.nrw.de/
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