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Ausschreibung: Betankung von Fahrzeugen - DE-Wermelskirchen
Betankung von Fahrzeugen
Benzin
Dieselkraftstoff
Dokument Nr...: 464814-2017 (ID: 2017112109244147961)
Veröffentlicht: 21.11.2017
*
  DE-Wermelskirchen: Betankung von Fahrzeugen
   2017/S 223/2017 464814
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Wermelskirchen
   Telegrafenstraße 29-33
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Zu Händen von: Frau Schulte
   42929 Wermelskirchen
   Deutschland
   Telefon: +49 2196/710112
   E-Mail: [1]vergabestelle@wermelskirchen.de
   Fax: +49 2196/7107112
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.wermelskirchen.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Betankung Dienstfahrzeuge ab dem 1.3.2018 bis zum 28.2.2022.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   NUTS-Code
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 4
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines
   Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 90 Fahrzeugen
   und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der
   Stadt.
   Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.3.2018 und endet am 28.2.2022.
   Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können.
   Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof,
   Im Belten 4.
   Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der
   Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden
   mit dem Angebot bestätigt:
    räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26
   Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
    die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der
   Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
   Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder
   DIN EN-Normen entsprechen:
    unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung
   neben dem Standard-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel
   mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu
   verstehen;
    unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung
   neben dem Standard-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht
   normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   63712600, 09132000, 09134200
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
    ca. 90 000 Liter Diesel;
    ca. 8 000 Liter Super.
   Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch
   Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich.
   Es werden zusätzlich ca. 90 Tankkarten benötigt.
   Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht
   zu Veränderungen der Preiskonditionen.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.3.2018. Abschluss 28.2.2022
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Tankstelle muss mindestens
   außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice
   (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben.
   Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge
   oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und
   Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein
   kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben
   Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).
   Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem, das folgende
   Grundbedingungen enthalten muss:
    Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro
   kraftstoffbetrie-benem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges
   Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte);
    für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche
   Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den
   Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen
   Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen
   unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser
   Tankbelege be-kommt der Fahrer schon beim Tanken. Es handelt sich um
   die Organisationseinheiten:
    Amt 10 Haupt-und Personalamt,
    Amt 20/1.2 Zahlungsabwicklung,
    Amt 37/1 Feuerwehr,
    Amt 37/2 Rettungsdienst,
    Amt 51/7 Soziales,
    Amt 65 Gebäudemanagement,
    Amt 66 Betriebshof,
    SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb,
    die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende
   Daten enthalten:
    Datum und Uhrzeit des Tankvorganges,
    Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle),
    Art und Menge des getankten Kraftstoffes,
    Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges,
    Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
    Datum und Uhrzeit des Tankvorganges,
    Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle),
    Art und Menge des getankten Kraftstoffes,
    Basispreis des einzelnen Tankvorganges,
    Unterschrift des Fahrers,
    Änderungen der o. g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten
   sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich,
    Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der
   Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein
   SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht
   erteilt werden.
   Weitere geforderte Angaben:
    Lage der Tankstelle,
    Räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26
   Tonnen zu. Ge-samtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO (die
   Anerkennung der räumli-chen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung
   vor Ort durch den Auftraggeber),
    Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen
   Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und
   Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der
   Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer
   Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss
   mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer
   Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) möglich sein
   (entfällt bei einem 24-Stunden-Service),
    Bargeldlose Betankung,
    Tankkartensystem pro Fahrzeug bzw. Gerät,
    Separate monatliche Abrechnung, einzeln für jede der 8
   Organisationseinheiten der Stadt,
    SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann
   nicht erteilt werden.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eignungsnachweise erfolgen in Form von
   Eigenerklärungen:
    Der Bieter erklärt, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist.
   Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
   geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eignungsnachweise erfolgen in Form von
   Eigenerklärungen:
    Der Bieter erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung nachgekommen ist und die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung er-füllt.
    Der Bieter erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder
   vergleichbares Verfah-ren eröffnet/beantragt/mangels Masse abgelehnt
   worden ist und er sich nicht in Liquida-tion befindet.
    Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung hat mit
   Angabe des Versiche-rungsunternehmens und der Deckungssumme.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Eignungsnachweise erfolgen in Form von Eigenerklärungen:
    Der Bieter erklärt, dass er die Leistung im eigenen Betrieb ausführen
   wird.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   10/1_ZVS_EU_OV_VgV_Betankung Dienstfahrzeuge ab 2018
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 8.1.2018 - 10:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   23.1.2018 - 10:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 28.2.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23.1.2018 - 10:00
   Ort:
   42929 Wermelskirchen.
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Herbst/Winter
   2021.
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Wertungskriterien:
   Maßgebend sind die fiktiven Kosten für den Vertragszeitraum von 4
   Jahren, die sich zusammensetzen aus:
    Wegstrecke: Die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort Städtischer
   Betriebshof, Im Belten 4 zur Tankstelle wird mit einem fiktiven Betrag
   von 1,00 EUR einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten pro
   Kilometer berücksichtigt. Es wird von jährlich 1.400 Tankvorgängen
   ausgegangen. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt über Google Maps;
    Rabattkonditionen: Es wird der Rabatt zugrunde gelegt mit der
   fiktiven Annahmen von 360 000 Liter Diesel und 32 000 Liter Super;
    Service und Abrechnung: Für die Berechnung der Gebühren werden 90
   Tankkarten zugrunde gelegt (Alternativ wird für Gebühren in
   Abhängigkeit des Umsatzes von einem Jahresumsatz von 100 000 EUR
   ausgegangen);
    Tagespreis: Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der
   Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle
   Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
   Eignungsnachweise:
   Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen
   nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen, äquivalente Nachweise
   von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG-Liefer- und
   Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die
   deutsche Sprache einreichen.
   Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen
   EU-Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
   Hinweis nach dem TVgG NRW zum Bestbieterprinzip:
   Gemäß § 9 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW),
   in Kraft getreten am 1.4.2017, sind die nach dem TVgG NRW
   erforderlichen Nachweise und Erklärungen nur von demjenigen Bieter
   vorzulegen, dem der Zuschlag erteilt werden soll (sog.
   Bestbieterprinzip).
   Daher wird in diesem Zusammenhang und gem. § 9 Abs. 2 TVgG NRW hiermit
   darauf hingewiesen, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach
   Aufforderung, innerhalb der in dieser Aufforderung dann genannten
   Frist, die nach dem TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise
   vorzulegen hat. Die Frist zur Vorlage wird durch die Stadt
   Wermelskirchen im Einzelfall festgesetzt. Sie muss mind. 3 Werktage
   betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen
   kann die Frist durch die Zentrale Vergabestelle verlängert werden.
   Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung
   folgt. Die Vorlage hat in geeigneter Form zu erfolgen. Wenn nicht
   ausdrücklich eine andere Form verlangt wird, ist grundsätzlich die
   Textform nach § 126 b BGB ausreichend.
   Hinweis zum Erhalt der Unterlagen:
   Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort bis zum 8.1.2018, 10:00
   Uhr unentgeltlich auch elektronisch zum Abruf unter folgendem Link zur
   Verfügung:
   [3]http://www.wermelskirchen.de/leben/aktuelles/auftraege/Oeffentl_Auss
   chreibungen.php
   Sollten die Unterlagen elektronisch abgerufen werden, so wird
   empfohlen, die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wermelskirchen hierüber
   kurz per E-Mail
   ([4]vergabestelle@wermelskirchen.de ) unter Nennung von Kontaktdaten zu
   informieren, damit etwaige Bieterinformationen, Änderungen oder
   sonstige
   Informationen dem Interessenten direkt zugesandt werden können.
   Andernfalls wird dringend empfohlen, sich selbst über etwaige
   Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen über den o.
   g. Link zu informieren.
   Zusammenfassung der mit dem Angebot (Vordruch Nr. 3) einzureichenden
   Unterlagen:
    die Leistungsbeschreibung (Vordruck Nr. 9);
    die zusätzlichen Vertragsbedingungen (Vordruck Nr. 4).
   Es ist darauf zu achten, den Umschlag, in dem das Angebot eingereicht
   wird, deutlich als Angebot  Nicht öffnen (oder ähnlich) möglichst
   unter Benennung des Ausschreibungsgegenstandes zu kennzeichen.
   Es empfiehlt sich, hierfür den als Vordruck Nr. 10 zur Verfügung
   gestellten Rücksende-Aufkleber zu verwenden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
   Zeughausstr. 2-10
   50667 Köln
   Deutschland
   E-Mail: [5]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221/147-3045
   Internet-Adresse: [6]http://bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 221/147-2889
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
   Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160
   Abs.3 GWB unzulässig ist, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
   Postfach 200450
   51462 Bergisch Gladbach
   Deutschland
   Telefon: +49 2202/ 13-0
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.11.2017
References
   1. mailto:vergabestelle@wermelskirchen.de?subject=TED
   2. http://www.wermelskirchen.de/
   3. http://www.wermelskirchen.de/leben/aktuelles/auftraege/Oeffentl_Ausschreibungen.php
   4. mailto:vergabestelle@wermelskirchen.de?subject=TED
   5. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   6. http://bezreg-koeln.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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