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Ausschreibung: Mehrwert-Datenbankdienste - DE-Berlin
Mehrwert-Datenbankdienste
Dokument Nr...: 464451-2017 (ID: 2017112109195047558)
Veröffentlicht: 21.11.2017
*
DE-Berlin: Mehrwert-Datenbankdienste
2017/S 223/2017 464451
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
u.a.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Berlin
10820
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Rechtsamt, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
Telefon: +49 30902772273
E-Mail: [1]rechtsamt@ba-ts.berlin.de
Fax: +49 30902772482
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.berlin.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nutzung juristischer Online-Datenbank.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72321000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Nutzungsrechte an umfassender juristischer Online-Datenbank, die
Rechtsprechung, Gesetzestexte sowie insbesondere die relevanten
juristischen Standardwerke und gängigen Zeitschriften beinhaltet.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 792 780.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Behörden des Landes Berlin soll die Nutzung einer umfassenden
juristischen Online-Datenbank ermöglicht werden, die Rechtsprechung,
Gesetzestexte, sowie insbesondere die für die Praxis relevanten
juristischen Standardwerke und gängigen Zeitschriften beinhaltet, um im
Streitfall hinreichend argumentieren zu können, bzw. schon im Vorfeld
rechtssicher weil umfassend informiert handeln zu können. Die
Vertragslaufzeit soll 1.1.2018 bis 31.12.2019 sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Der Verlag C.H.Beck oHG stellt in der Online-Datenbank beck-online
neben Rechtsprechung und Gesetzestexten insbesondere die für die Praxis
relevanten juristischen Standardwerke und gängigen Zeitschriften zur
Verfügung, auf die auch Anwälte und Justiz zurückgreifen. So ist
beck-online auch die von Anwälten meistgenutzte Online-Datenbank. Um im
Streitfalll hinreichend argumentieren, bzw. schon im Vorfeld
rechtssicher weil umfassend informiert handeln zu können, besteht bei
den Berliner Behörden ein spezifischer Bedarf an diesen Inhalten, über
die aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur der Verlag C.H.Beck oHG
verfügt. Lediglich der Verlag C.H.Beck oHG selbst bietet beck-online in
der umfassenden Kombination verschiedener Module an, die für die
Erfüllung der breitgefächerten Aufgaben der Berliner Verwaltung
benötigt wird.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 447/17
Bezeichnung des Auftrags:
Juristische Online-Datenbank
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/11/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Verlag C.H.Beck oHG
Postfach 40 03 40
München
80703
Deutschland
Telefon: +49 89381890
Fax: +49 8938189398
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse:[3]https://rsw.beck.de/verlag
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 792 780.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Vertragsschluss wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist
nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB erfolgen.
Bei dem unter V.2.1) genannten Datum handelt es sich lediglich um den
Zeitpunkt der vorhergehenden Entscheidung über den künftigen
Vertragsschluss. Die Angabe eines Datums, das nach dem Tag der
Absendung der Bekanntmachung liegt, ist aus technischen Gründen auch
nicht möglich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senweb.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:[5]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirt
schaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138498
E-Mail: [6]vergabekammer@senweb.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:[7]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirt
schaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2017
References
1. mailto:rechtsamt@ba-ts.berlin.de?subject=TED
2. https://www.berlin.de/
3. https://rsw.beck.de/verlag
4. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
5. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
6. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
7. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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