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Ausschreibung: Verblendmauerwerk - DE-Essen
Verblendmauerwerk
Mauerarbeiten
Mauerwerksarbeiten
Verblendungsarbeiten
Dokument Nr...: 463021-2017 (ID: 2017112109031746166)
Veröffentlicht: 21.11.2017
*
DE-Essen: Verblendmauerwerk
2017/S 223/2017 463021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Essen Immobilienwirtschaft
Lindenallee 59-67
Essen
45127
Deutschland
Telefon: +49 201/88-60138
E-Mail: [1]vergabe@immo.essen.de
Fax: +49 201/88-60136
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.essen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD9C
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD9C
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Verblendmauerwerk.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-433 Bit
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262521
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mauerarbeiten, hier: Verblendmauerwerk.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262520
45262522
45262650
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13
Hauptort der Ausführung:
Gustav-Heinemann-Gesamtschule; Schonnebeckhöfe 64; 45309 Essen; siehe
auch Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hauptleistungen sind gemäß Leistungsverzeichnis neben weiteren
Leistungen u.a.:
ca. 5 035 m² Verblendmauerwerk Klinker einschl. Verfugung,
ca. 1 830 m² Fertigteilsturz Klinker,
ca. 4 675 m² Mineralfaserdämmung,
ca. 360 m² Sockeldämmung XPS,
ca. 1 740 m Auflagerkonsolen,
ca. 550 Stk. Dauergerüstanker.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/04/2018
Ende: 08/05/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum
Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt VHB
124 Eigenerklärung zur Eignung (ist den Vergabeunterlagen dieser
Ausschreibung unter Vergabeunterlagen Vom Unternehmen auszufüllende
Dokumente beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen,
abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In
diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem
Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf
Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die
aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie
ggf. im Original beizubringen.
Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere
ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. Haftpflicht der
städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen
für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige
Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
Das Formularblatt VHB 233 -Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen ist den Vergabeunterlagen dieser
Ausschreibung unter Vergabeunterlagen Vom Auftragnehmer
auszufüllende Dokumente beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf
Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor
Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften
haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/ Erklärungen
zu übergeben:
ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des
bevollmächtigten Vertreters und
eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete
Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis
aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren
sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich
vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Vertragsbedingungen der Stadt Essen
siehe auch Besondere- und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt
Essen
siehe auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Essen (AVB).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.2 VOB/A und § 6b EU
VOB/A mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für
die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe
der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot,
gemäß § 6b EU VOB/A durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf
Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die
angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie
ggf. im Original beizubringen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/
oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben
zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt
vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für das ausgeschriebene Leistungsbild wird als Bedingung für die
Ausführung des Auftrags gemäß § 6 Abs.3 Nr.2 Buchstabe a), § 6a EU Nr.2
VOB/A und § 45 Abs.1 Nr.1 und Abs.2 VgV ein durchschnittlicher
Mindestjahresumsatz des Unternehmens, aus den letzten drei
Geschäftsjahren, von EUR 2.500.000,00 gefordert.
Der Nachweis kann mit dem Formular VHB 124 Eigenerklärung zur
Eignung (ist den Vergabeunterlagen unter
Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente beigefügt) erfolgen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A
und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise
zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei
denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht
die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot
gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf
Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und § 46
Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, noch vor
Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/ Erklärungen in Kopie
ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden
Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/01/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/01/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Lindenallee 59-67, 45127 Essen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche
Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A den Bietern die Niederschrift
unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren
Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre
Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die
Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
WICHTIG
In den Vergabeunterlagen ist das Dokument "Angebotsschreiben"
vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das
Fehlen von Seiten und Unterschriften führt ggfs.zum Ausschluss des
Angebotes.
1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze
der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie
2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig
webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz"
durchgeführt und ist unter [5]http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und
dem angeschlossenen Vergabemarktplatz
[6]http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar.
Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den
Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die
freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/
Angebotsöffnung erbeten.
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere
Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert
seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im
Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser
Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach,
wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren
Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die
Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch
über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei
der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die
Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu
gewährleisten.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden
direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen
Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen,
Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen
Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt
(Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die
verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das
Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach
Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von
Bauleistungen).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYD9C.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
E-Mail: [7]angelika.nauels@brd.nrw.de
Fax: +49 221147-2891
Internet-Adresse:[8]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erre
ichbarkeit.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
E-Mail: [9]angelika.nauels@brd.nrw.de
Fax: +49 221147-2891
Internet-Adresse:[10]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Err
eichbarkeit.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160
Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
E-Mail: [11]angelika.nauels@brd.nrw.de
Fax: +49 221147-2891
Internet-Adresse:[12]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Err
eichbarkeit.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2017
References
1. mailto:vergabe@immo.essen.de?subject=TED
2. http://www.essen.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD9C
4. http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD9C
5. http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
6. http://www.vergabe.metropoleruhr.de"/
7. mailto:angelika.nauels@brd.nrw.de?subject=TED
8. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
9. mailto:angelika.nauels@brd.nrw.de?subject=TED
10. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
11. mailto:angelika.nauels@brd.nrw.de?subject=TED
12. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
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