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Ausschreibung: IFM - Interkulturelles Fallmanagement - DE-Kassel
Arbeitsvermittlungsdienste
Berufliche Wiedereingliederung
Dokument Nr...: 856160-2017 (ID: 2017112013131946001)
Veröffentlicht: 20.11.2017
*
  IFM - Interkulturelles Fallmanagement
- Öffentliche Ausschreibung -
zur Beschaffung von Arbeitsmarktdienstleistungen
( 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. 45 SGB III)
Vergabestelle
Jobcenter Stadt Kassel
Interner Service 448
Grüner Weg 46
34117 Kassel
vergabestelle@jobcenter-ge.de
Interkulturelles Fallmanagement für Personen mit
Migrationshintergrund
Vergabenummer: 43502 904 18
Ende der Angebotsfrist: 28.12.2017
Ende der Bindefrist: 29.01.2018
Zuständige Vergabekammer
Bundeskartellamt:
Vergabekammer des Bundes
Kaiser Friedrich Str. 16
53113 Bonn
Kennziffer: 43502 904 18
Leistungsbeschreibung / Rahmendaten der Maßnahme:
Interkulturelles Fallmanagement für Kunden mit Migrationshintergrund
Art der Förderung:
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
nach  16 Abs. 1 SGB II i.V.m.  45 SGB III
Dauer, zeitliche
Struktur:
Vertragsdauer: 15 Monate,
Beginn 12.02.2018, Ende 10.05.2019
Individuelle Zuweisungsdauer: bis zu 9 Monate mit
mindestens 2 Betreuungsterminen im Monat,
Qualifizierungszeiten zählen nicht zu den
Betreuungszeiten
Zuweisungskorridor: 6 Monate, .
Nachrücker: Zuweisung auf durch Abbrüche frei
gewordenen Plätze bis zum 09.11.2018
Durchführungstermine: 1
Gruppengröße: 200 TN-Plätze
Zielgruppe:
Personen mit Migrationshintergrund, die mindestens zwei
Vermittlungshemmnisse aufweisen.
Die Zielgruppe ist weiterhin gekennzeichnet durch
kulturbedingte Integrationshemmnisse, unterschiedliche
Rollenverteilung in den Familien, oft geringes
Bildungsniveau, keine verwertbare Qualifikation,
Anwendung unterschiedlicher Deutungsmuster und
Wertesysteme.
Lehrgangsform:
Teilzeit: 2 Betreuungstermine im Monat,
Qualifizierungsmodule in Vollzeit und / oder Teilzeit
Teilnehmerzugang und
Teilnehmerauswahl :
Zuweisung durch den Auftraggeber
Die Gesamtsteuerung des Fallmanagement-Prozesses
und die Leistungsgewährung verbleiben im
Verantwortungsbereich des Bedarfsträgers. Die
Teilnehmer werden von den Integrationsfachkräften
zugewiesen. Durch ein straffes Kommunikationssystem
ist die gegenseitige Information sicher zu stellen.
Regelung zur
Nachbesetzung frei
gewordener TN-Plätze
Der Auftraggeber behält sich vor, frei gewordene
Teilnehmerplätze bis zum 09.11.2018 nachzubesetzen.
Der Auftragnehmer hat hierauf jedoch keinen Anspruch.
17.11.2017
A. Inhaltliche und methodische Beschreibung
Zielsetzung der
Maßnahme:
Durch besondere Betreuung (Fallmanagement) sollen für
einen definierten Personenkreis mit Migrationshintergrund
und mindestens zwei Vermittlungshemmnissen
vorhandene Ressourcen und kulturspezifische
Problemlagen erkannt werden mit dem Ziel der sozialen
und beruflichen Integration.
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement ist ein auf
den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der
Verbesserung der sozialen Integration, um
Lebensumstände für eine dauerhafte berufliche
Integration zu schaffen.
Lerninhalte:
In diesem kooperativen Prozess werden vom
Fallmanager vorhandene individuelle Ressourcen und
kulturspezifische Problemlagen methodisch erfasst und
gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen
geplant, die anschließend implementiert, koordiniert,
überwacht und evaluiert werden.
Sozialpädagogische Ansätze und Methoden sind in den
Gesamtprozess zwingend, dauerhaft und initiativ
einzubinden, dazu gehört auch bei Bedarf eine
aufsuchende Sozialarbeit.
So wird der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden
im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/oder unmittelbaren
Arbeitsmarktintegration, insbesondere in den ersten
Arbeitsmarkt, durch Beratung und Bereitstellung der
verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung
eingefordert. Hierarchisch bedeutet dies:
1. Analyse und Prognostik, praktische
Eignungsfeststellung
2. Motivation zur Veränderung der persönlichen,
sozialen und u. U. familiären Situation, die eine
Arbeitsaufnahme verhindern
3. Abbau von Vorbehalten und Vorurteilen
4. Abbau der Distanz zur Arbeitsmarktrealität und ggf.
Kurzqualifizierung
5. Erprobung
6. Integration
Diese Ziele sind durch mindestens zwei
Betreuungseinheiten (= Präsenzzeit) im Monat
sicherzustellen. Die Dauer der Betreuungseinheiten
richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des
Teilnehmers, darf aber 2 Stunden á 60 Minuten nicht
unterschreiten. Zusätzlich ist die bedarfsgerechte
Teilnahme an erforderlichen Modulen zur
Kurzqualifizierung zu ermöglichen.
Die Module dürfen jeweils die Dauer von 1 Woche VZ / 2
Wochen TZ nicht unterschreiten, jedoch 8 Wochen nicht
17.11.2017
überschreiten und müssen die folgende Bereiche
abdecken:
- Vermittlung von Kenntnissen der Berufs- Bildungsund
Arbeitsmarktsituation
- Sprachförderung
- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen
- EDV-Anwendungen / Internet / Job-Börsen
- Kurzqualifizierungen zum Erwerb eines
Staplerscheins, Schweißerpasses,
Maschinenführerscheine im Bereich Holz und
Baugewerbe
- Haushaltsnahe Dienstleistungen,
Reinigungsarbeiten
(Qualifizierungszeiten zählen nicht als Betreuung)
Insbesondere ist bei den Qualifizierungsangeboten ein
Schwerpunkt auf die Vermittlung von grundlegenden
Kenntnissen der Berufs- Bildungs- und
Arbeitsmarktsituation zu setzen. Weiterhin sollen neben
Einheiten der fachlichen Kurzqualifizierung Module zur
Sprachkenntnisvermittlung im Konzept enthalten sein.
Erlernte Kenntnisse sollen in der Praxis erprobt und
gefestigt werden. Dazu ist ein Netzwerk von
Kooperationspartnern (Unternehmen und Träger) mit der
Einreichung des Angebotes nachzuweisen.
Die Beratungs- und Betreuungsangebote des
Bedarfsträgers nach 16 a SGB II sind zu nutzen. Die
Zuweisung erfolgt auch hier über die jeweils zuständigen
Integrationsfachkräfte des Bedarfsträgers.
Zur Erprobung kann die Aufnahme von
Arbeitsgelegenheiten nach  16 d SGB II ohne
Arbeitsendgeldvariante mit den Bewerbern vereinbart
werden. Auch diese Förderung steuern die zuständigen
Integrationsfachkräfte des Bedarfsträgers bei der Auswahl
und insbesondere bei der Zuweisung.
Methodisches
Vorgehen:
Einzel-Coachings mit ganzheitlichem Betreuungsansatz,
Kleingruppenangebote als Workshops,
Qualifizierungseinheiten als Gruppenveranstaltung
Lehr- und Lernmittel:
Alle erforderlichen Lehr- und Lernmittel, vor allem in den
einzelnen Qualifizierungsmodulen, werden vom
Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
In der Fachbewertung werden für die inhaltliche und methodische Beschreibung folgende
Wertungskriterien zugrunde gelegt:
 Auseinandersetzung mit der in der
Leistungsbeschreibung benannten
Zielgruppe
17.11.2017
 Auswirkung des
Maßnahmekonzepts auf die
individuelle Arbeitsmarktintegration
 Abstimmung der Methodik auf die
Zielgruppe
 Einsatz von Lehr- und Lernmittel in
Bezug auf die beschriebene
Methodik
 Zeitliche und sachliche Gliederung
sowie detaillierte Ausführung der
Lerninhalte
B. Personelle Ausstattung
Personal in der
Maßnahme:
Mit der Zielgruppe vertraute Coaches / Sozialpädagogen,
die Kenntnisse mit den regionalen Versorgungs-
Unterstützungsangeboten haben und den regionalen
Arbeitsmarkt kennen. Fachanleiter für
Qualifizierungseinheiten mit Praxisbezug (Meister oder
Anleiter mit Nachweis der Ausbildereignung -AdA-)
Einsatz von Sozialpädagogen in der Anzahl, mit der
mindestens zwei Betreuungseinheiten pro Teilnehmer/ in
im Monat gewährleistet sind.
In der Fachbewertung werden für die personelle Ausstattung folgende Wertungskriterien zugrunde
gelegt:
 Anzahl und Qualifikation der
eingeplanten Fachkräfte
 Darstellung der Zielgruppen- und
Methodenkompetenz der
eingeplanten Fachkräfte
C. Infrastruktur
Infrastruktur des
Trägers:
Geeignete Räume für Einzelcoachings, Räum für
Kleingruppenangebote, PC-Räume mit Internetzugang
und Drucker für Bewerbungsaktivitäten (mindestens 10
Plätze)
Werkstatteinrichtungen für Kurzqualifizierungen und
praktische Erprobungen (evtl. bei Kooperationspartner in
gut erreichbarer Umgebung)
In der Fachbewertung werden für die Infrastruktur folgende Wertungskriterien zugrunde gelegt:
 Räumliche, sächliche und technische Ausstattung
D. Regionale Einbindung
17.11.2017
Regionale Einbindung:
Neben Einheiten der fachlichen Kurzqualifizierung sollen
Module zur Sprachkenntnisvermittlung im Konzept
enthalten sein. Erlernte Kenntnisse sollen in der Praxis
erprobt und gefestigt werden. Dazu ist ein Netzwerk von
Kooperationspartnern (Unternehmen und Träger) mit der
Einreichung des Angebotes nachzuweisen.
In der Fachbewertung werden für die regionale Einbindung folgende Wertungskriterien zugrunde
gelegt:
 Vernetzung des Anbieters mit
regionalen Arbeitsmarktakteuren
unter Berücksichtigung der
jeweiligen Zielsetzung und
Zielgruppe der konkreten
Maßnahme
 Darstellung der Unterstützung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
bei der Eingliederung in den
Arbeitsmarkt im Rahmen der
ausgeschriebenen Maßnahme
E. Dokumentation
Dokumentation /
Berichtswesen:
Das Berichtswesen ist mit dem Bedarfsträger so zu
vereinbaren (nach erfolgtem Zuschlag der Maßnahme),
dass eine Dokumentation der Entwicklungsstufen der
zugewiesenen Bewerber jederzeit nachvollziehbar ist und
durch die Integrationsfachkräfte des Bedarfsträgers in
den Fachanwendungen (VerBIS) dokumentiert werden
kann.
- Bericht zum IST-Zustand des Bewerbers nach
Aufnahme
- Teilnehmerentwicklungsbericht (Zwischenbericht) nach
jeweils drei Monaten
- Zertifikate/Bescheinigungen über Qualifizierungen,
insbesondere über Maßnahmen der Sprachförderung
- Abschlussbericht nach Beendigung Fallmanagement
Nach der Teilnahme an Qualifizierungsmodulen ist den
Teilnehmer/innen jeweils mindestens eine
Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lerninhalte
auszuhändigen.
Monatliche Teilnehmerlisten mit Zusammenfassung der
Aktivitäten des Auftragnehmers.
17.11.2017
Wichtige Informationen zur Durchführung von Maßnahmen nach  45 SGB III
Einladung der Teilnehmer
Die Teilnehmer werden rechtzeitig vom Jobcenter - Projektbüro - mit
Rechtsfolgenbelehrung zur Maßnahme eingeladen. Der Träger stellt dem Jobcenter
Stadt Kassel bei Bedarf vorhandenes Infomaterial (Wegbeschreibung, Infos zur
Maßnahme etc.) zur Verfügung. Eine Liste der eingeladenen Bewerber erhält der
Träger im Vorfeld des Kurses.
Kurseröffnung
An der Eröffnung der jeweiligen Maßnahme wird in der Regel eine Mitarbeiterin bzw.
ein Mitarbeiter des Jobcenters - Projektbüro - teilnehmen und wichtige Hinweise zum
Beginn der Qualifizierung geben.
Bei der Kurseröffnung ist der Personaleinsatzplan der ersten Woche unbedingt zur
Überprüfung durch den Mitarbeiter des Jobcenters bereit zu halten.
Fahrkosten
Der Träger geht bei der Fahrtkostenerstattung in Vorleistung und zahlt die ermittelten
Zahlbeträge spätestens am 1. Tag der Maßnahme in bar an die Teilnehmer aus.
Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
a. Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel nach dem aktuellen Tarif des
NVV vom Wohnort des Teilnehmers zum Schulungsort
b. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges: 0,20  je Kilometer der kürzesten
Wegstrecke zwischen Wohnort und Bildungsstätte (Grundlage: Routenplaner von
www.falk.de)
1. Gruppenmaßnahmen mit täglicher Anwesenheitspflicht:
Bei Maßnahmen mit täglicher Anwesenheitspflicht errechnet der Träger die
notwendigen Fahrkosten je nach Art des genutzten Verkehrsmittels und zahlt
diese am ersten Maßnahmetag jeweils für die Dauer von bis zu einem Monat im
Voraus in bar an die Teilnehmer aus (Vorleistung). Bei der Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel ist je nach Dauer der Maßnahme zu prüfen, ob Monatskarten,
Wochenkarten oder Einzelfahrscheine wirtschaftlicher sind. Die Kosten für
Monatskarten werden in Höhe des Diakonietickets des NVV übernommen.
Einen entsprechenden Hinweis erhalten die Teilnehmer mit der Einladung zur
Qualifizierung.
Grundlage für die Berechnung und Erstattung der Fahrtkosten bei
Gruppenangeboten ist der ausgefüllte und unterschriebene Erklärungsbogen
des Teilnehmers. Die Erklärungsbögen sind für die gesamte Teilnehmergruppe
beim Jobcenter einzureichen.
17.11.2017
Die Erklärungsbögen werden zur Eröffnung der Maßnahme bereitgestellt oder
stehen zum Herunterladen auf der Homepage www.jobcenter-stadt-kassel.de zur
Verfügung.
2. Angebote mit Einzelterminen:
Die notwendigen Fahrkosten werden im Nachhinein in bar an den Kunden
ausgezahlt.
Grundlage für die Berechnung und Erstattung der Fahrtkosten bei
Einzelterminen ist die Auszahlungsliste auf der der Teilnehmer den Erhalt der
Fahrtkosten per Unterschrift bestätigt hat.
Die Auszahlungsliste steht auf der Homepage www.jobcenter-stadt-kassel.de
zum Herunterladen bereit.
Kinderbetreuungskosten
Während einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach  45
SGB III können notwendige Kinderbetreuungskosten durch das Jobcenter direkt an
den Teilnehmer erstattet werden. Die Beantragung erfolgt auf dem Erklärungsbogen.
Teilnehmer, die Kinderbetreuungskosten beantragen wollen, sind, sofern Bedarf
besteht, beim Erstellen des Antrages zu unterstützen.
Anwesenheitslisten/AU Bescheinigungen
Als Vorlage für die vom Bildungsträger zu führenden Anwesenheitslisten ist
ausschließlich das unter
www.jobcenter-stadt-kassel.de
zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen.
 Das Jobcenter - Projektbüro - benötigt am ersten Maßnahmetag gegen
Mittag eine erste Anwesenheitsliste per Mail
Legende: A = Anwesend; E = Entschuldigt abwesend; UE = Unentschuldigt
abwesend; AU = Arbeitsunfähig  Bescheinigung liegt vor
 Weitere Anwesenheitslisten werden jeweils zum Wochenende und zum
Maßnahmeende benötigt
 AU Bescheinigungen werden vom Träger gesammelt, mit der jeweiligen
Kundennummer und dem Organisationszeichen versehen und zur
Weiterleitung an die Poststelle des Jobcenters geschickt. Zu Beginn der
Maßnahme erhält der Träger eine Teilnehmerliste mit den benötigten Daten.
Für das Versenden von Teilnehmer-/Anwesenheitslisten per Mail ist folgende E-Mail
Adresse zu benutzen:
JCStadtKassel-Projektbuero@jobcenter-ge.de
Fehlzeiten
Nach zweitägiger unentschuldigter Fehlzeit eines Teilnehmers erfolgt eine schriftliche
Abmahnung durch den Maßnahmeträger. Bei weiteren unentschuldigten Fehlzeiten
erfolgt der Abbruch der Maßnahme wegen fehlender Mitwirkung des Teilnehmers.
17.11.2017
Dieser erfolgt zeitnah und in Abstimmung mit dem Jobcenter Stadt Kassel
Projektbüro .
Dokumentation
Je nach Vereinbarung erfolgt die Dokumentation von Kenntnissen und
Schlüsselqualifikationen in Trägerzertifikaten, Teilnahmebescheinigungen, sowie im
Teilnehmerbewertungsbogen. Dort ist insbesondere das Feld Schlussfolgerungen /
Perspektiven in aussagefähiger und lesbarer Form zu bearbeiten. Ferner ist eine
Erfolgsbeobachtung am letzten Tag der Maßnahme nach Vorlage des Jobcenters zu
erstellen. Der Vordruck steht zum Herunterladen bereit.
Qualitätssicherung
Zum Maßnahmeende ist für die Qualitätssicherung von Gruppenmaßnahmen nach
 45 SGB III eine anonyme Teilnehmerbefragung mit dem vorgegebenen
Fragebogen des Jobcenters Stadt Kassel durchzuführen. Die ausgefüllten
Fragebögen sind dem Jobcenter - Projektbüro - unmittelbar nach Maßnahmeende
zuzuleiten.
Formulare
Alle benötigten Formulare stehen auf der Internetseite des Jobcenters Stadt Kassel
zum Herunterladen bereit. (www.jobcenter-stadt-kassel.de)
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Stadt-Kassel/2017/11/2175154.html
Data Acquisition via: p8000000
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