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Ausschreibung: Vergabe von Öffnungs-, Schließ- und Kontrolldienstleistungen - DE-Karlsruhe
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 856061-2017 (ID: 2017112013130745916)
Veröffentlicht: 20.11.2017
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  Vergabe von Öffnungs-, Schließ- und Kontrolldienstleistungen
- 1 -
Öffentliche Ausschreibung (-national-) Beschränkte Ausschreibung (-national-)
Kurztitel: Vergabe von Öffnungs-, Schließ- und Kontrolldienstleistungen
Leistungszeitraum: 01.02.2018 bis 31.01.2021
Ausschreibende Dienststelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
(bei Zuschlagserteilung = Baden-Württemberg
Auftraggeber) Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Telefax: 0721/5600-1456
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Ansprechpartner: Frau Andrea Wintermantel
Abt. 1, Ref. 11, Tel. 0721/5600-1255
E-Mail: andrea.wintermantel@lubw.bwl.de
Inhalt: Teil A Vertragsbedingungen
Teil B Leistungsbeschreibung
Teil C Leistungsverzeichnis
Bestätigung:
Das Angebot umfasst die Teile A bis C.
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters
Firmenstempel
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Teil A
Vertragsbedingungen
A 1 Allgemeines
A 1.1 Leistungen
Für die Vergabe findet die "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) Anwendung. Sie wird nicht
Vertragsbestandteil. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf ihre Anwendung besteht nicht.
Die angemessene Beteiligung des Mittelstands an öffentlichen Aufträgen wird im Sinne der Regelungen der Verwaltungsvorschrift
der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) vom 17.03.2015 beachtet.
A 1.2 Vertragsbestandteile
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
- die Vergabeunterlagen (Teile A bis C),
- die im Angebot gemachten Angaben des Bieters, sofern ihnen vom Auftraggeber nicht wi-dersprochen wird,
- die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung der Tariftreue- und Min-destentgeltverpflichtung nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (LTMG),
- die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden
Fassung, unter Ausschluss anderer Allgemeiner Ge-schäftsbedingungen des Bieters,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkaufsbedingungen der LUBW,
- die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen - Einkaufsbedingungen der
LUBW sowie die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung des LTMG können bei Bedarf angefordert oder im Internet
unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingesehen werden.
A 1.3 Abfrage bei Melde- und Informationsstelle
Die Zuverlässigkeit des Bieters kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Melde- und In-formationsstelle für Vergabesperren
abgefragt werden, die auch von einem Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb informiert werden müsste.
- 3 -
A 2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung - .
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preis-ermittlung beeinflussen können, so hat
der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in anderer Form
gegeben hat.
A 3 Angebot
Vor Angebotsabgabe ist ein Besichtigungstermin der zu betreuenden Dienstgebäude notwendig (siehe hierzu auch Teil B 5).
Die Abgabe des Angebotes erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unter-schriebenen Vergabeunterlagen Teile
A bis C sowie den geforderten Angaben, Preise, Nachweise und Erklärungen.
Jede Veröffentlichung der "Vergabeunterlagen" oder Weitergabe an Dritte ist - ausge-nommen Nachunternehmer zum Zwecke der
Auftragserledigung - ohne schriftliche Geneh-migung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
un-tersagt.
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern
im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für
Umwelt, Messun-gen und Naturschutz Baden-Württemberg über.
Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse:
Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz und Naturschutz
Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1
76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe
Das Angebot muss bis zum 12.12.2017, 15:00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
eingegangen sein. Bis zu diesem Zeit-punkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden.
Die persönliche Abgabe des Angebotes kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zen-tralen Poststelle, Griesbachstraße 1,
76185 Karlsruhe und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 - 14.30 Uhr erfolgen.
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Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unter-schrift zu versehen.
Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift Lan-desanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, anzugeben.
Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bieters tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden:
Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner
Angebot zur öffentlichen Ausschreibung:
Kurztitel: : Vergabe von Öffnungs-, Schließ- und Kontrolldienstleistungen
Ende der Angebotsfrist: 12.12.2017, 15:00 Uhr
A 4 Zuschlags- und Bindefrist
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.01.2018.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
A 5 Sprache
Der Bieter hat sein Angebot inklusive aller Angaben, Nachweise und Erklärungen in deut-scher Sprache zu erstellen. Die
Kommunikation und sämtlicher Schriftverkehr mit dem Auf-traggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und
Verhandlungssprache ist deutsch.
A 6 Informationsübermittlung
Die Übermittlung von Informationen gemäß  11 VOL/A erfolgt auf dem Postweg oder elekt-ronisch (z.B. per E-Mail).
A 7 Vergabe
Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht.
Die Öffnung der Angebote erfolgt am Mittwoch, dem 13.12.2017 um 13:00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich.
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Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt,
wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt wor-den ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht.
Will der Bieter ausdrücklich über die Ablehnung seines Angebots unterrichtet werden, so ist dies von ihm schriftlich zu
beantragen unter Beifügung eines adressierten Freiumschlags für die Rückantwort.
Im Übrigen gilt die Regelung des  19 VOL/A.
A 8 Preis
Im Angebot sind Festpreise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages gelten müssen. Sie haben alle für
die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, An-/Abfahrt,
Versicherung und sonstige Nebenkosten müssen in den Angebotspreisen enthalten sein.
Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für einzelne Produkte im Normalfall
abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzu-weisen.
Dem Angebotspreis ist die Lieferung frei Verwendungsstelle zugrunde zu legen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich hinsichtlich der Preisgestaltung einer Über-prüfung durch die zuständige
Preisbehörde gemäß  9 der Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244) zu unterziehen und eventuelle
preisrechtli-che Beanstandungen zu akzeptieren.
A 9 Vergütung
Der Auftraggeber vergütet den Auftragnehmer auf Grundlage der im Angebot genannten Pauschale und des Stundensatzes für den in
Teil B beschriebenen Leistungsumfang.
Der Vergütung ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Der Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat.
Die Vergütung wird 14 Tage nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung fällig.
Siehe hierzu auch Teil C.
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A 10 Auftragserledigung
Die Auftragserledigung muss innerhalb der genannten Zeiten erfolgen (siehe hierzu auch Teil B). Die Fristen beginnen mit dem
Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Un-terlagen. Sie werden unterbrochen durch Zeiten, in denen eine
Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat
derartige Unterbrechungen dem Auftraggeber jeweils schriftlich nachzuweisen.
Im Übrigen gelten bei Verzug die gesetzlichen Bestimmungen.
A 11 Vertragsstrafen
Vertragsstrafen werden lediglich in Bezug auf das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öf-fentliche Aufträge in
Baden-Württemberg vereinbart.
A 12 Rückzahlung und Verzinsung
Muss der Auftragnehmer vom Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen aus von ihm zu ver-tretenden Gründen ganz oder teilweise
an den Auftraggeber zurückerstatten, so ist der zu-rückzuzahlende Betrag vom Tage der Zahlung durch den Auftraggeber bis zur
Zurückzah-lung durch den Auftragnehmer mit 5 % über dem Basiszinssatz gem.  247 BGB zu verzin-sen. Die  286, 288 BGB bleiben
unberührt.
A 13 Leistungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Leistungsort ist ausschließlich die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, an den in Teil B
beschriebenen Standorten und Einrichtungen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, Bundesrepublik
Deutschland, sofern beim Vertragspartner die Voraussetzungen des  38 Zivilprozessordnung vorliegen.
A 14 Auftragsvergabe an Dritte
Eine Beauftragung Dritter (Subunternehmer) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auf-traggebers zulässig.
A 15 Vertragsänderungen
Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ih-rer Wirksamkeit der Schriftform.
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A 16 Teilnichtigkeit, Teilunwirksamkeit, Vertragslücken
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durch-führbar sein, so werden die übrigen
Bestimmungen dadurch nicht betroffen. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke herausstellt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführba-ren Vereinbarung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Vereinbarung gelten, die die Par-teien getroffen
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
A 17 Ausschluss anderer Rechtsverhältnisse
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass durch diesen Vertrag weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches
Verhältnis zum Auftraggeber noch zum Land Baden-Württemberg begründet wird. Es werden auch keine Rechtsansprüche auf
Begründung eines derartigen Rechtsverhältnisses ausgelöst. Entsprechendes gilt für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.
Dahingehend kann der Auftraggeber keine direkte Weisungsbefugnis auf den zur Dienstleis-tung befohlenen Mitarbeiter des
Auftragnehmers ausüben. Dieser hat seinerseits auch keine Anweisungsbefugnis gegenüber den beschäftigten des Auftraggebers.
Bei der Erfüllung des Vertrages besteht kein Versicherungsschutz über den Auftraggeber.
Der Auftraggeber führt keine sozialversicherungspflichtigen Beiträge und Steuern für den Auftragnehmer ab. Die vereinbarte
Vergütung ist vom Auftragnehmer selbst als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern.
Für die bei der Vertragsleistung auftretenden Schäden übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
A 18 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Leistung
Sieht sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen gehindert, so hat er dies dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat der
Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Leistung ohne besonderen Auftrag un-verzüglich wieder
aufzunehmen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den Regelungen des Bürgerli-chen Gesetzbuches (BGB) bleibt von den
vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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A 19 Außerordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündi-gung aus wichtigem Grund hat
schriftlich zu erfolgen. Sofern eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt und sofern der Auftragnehmer diesen Grund nicht zu
vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, die bis zum Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leis-tungen des
Auftragnehmers zu vergüten.
Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber gilt insbe-sondere
a) wenn sich der Auftragnehmer an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 des Ge-setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
beteiligt hat.
b) wenn über das Vermögen des Auftragnehmers Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt wird
oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.
c) wenn ein Bewachungsobjekt durch den Auftraggeber aufgegeben oder anderweitig ge-nutzt wird für den betreffenden Teil des
Vertrages (z.B. bei Verkauf, Beendigung der An-mietung).
A 20 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit nachstehenden Haftungshöchstsummen:
2,5 Mio.  für Personenschäden
2,5 Mio.  für Sachschäden
1 Mio.  für Vermögensschäden
0,5 Mio.  für Schäden aus Datenschutz
0,26 Mio.  für das Abhandenkommen bewachter Sachen
0,25 Mio.  für das Abhandenkommen von Schlüsseln
A 21 Datenschutzhinweise
Die Daten des Auftrages (Firmenanschrift, Lieferart, und Menge sowie Kosten) werden zur finanztechnischen Abwicklung
gespeichert. Die gespeicherten Daten sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach  6 des Landesdatenschutzge-setzes vom 18.09.2000 (GBI. S. 648) in
der jeweils geltenden Fassung zu wahren.
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Der Auftragnehmer hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages beauftragt sind oder
werden, darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist, perso-nenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden und
dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich Daten, Informationen oder Ergebnisse, die aufgrund die-ses Auftrags gewonnen werden, nur
nach schriftlicher Genehmigung durch den Besteller Dritten durch Einsichtgewährung, Überlassen von Mehrfertigungen oder in
sonstiger Weise zugänglich zu machen; diese Verpflichtung besteht auch nach der Erfüllung oder Beendi-gung des Auftrags
weiter.
Hinweis:
Sofern die Vergütung im Kalenderjahr 1.500  übersteigt und die Zahlungen in bar, postbar, durch Scheck, Zahlungsanweisung zur
Verrechnung oder Aufrechnung oder auf ein anderes als das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers oder ein sonstiges Konto, das
nicht auf den Geschäftsbriefen angegeben ist, oder auf das Konto eines Dritten erfolgt, ist die LUBW aufgrund der
Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 verpflichtet, dem zuständigen Finanz-amt eine Mitteilung über die geleistete Zahlung zu
erstatten. Hierzu sind vom Unternehmer auf Anforderung folgende Angaben zu machen: zuständiges Finanzamt, Steuernummer und
Geburtsdatum.
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Teil B
Leistungsbeschreibung
B 1 Vertragsgegenstand
Öffnungs-, Schließ- und Kontrolldienst für die Dienstgebäude der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg in Karlsruhe an den nachfolgenden Standorten:
 Griesbachstraße 1-3,
 Bannwaldallee 24,
 Benzstraße 5, teilweise,
 Hertzstraße 173,
 Großoberfeld 3,
sowie Hausmeistertätigkeiten nach jeweiliger kurzfristiger Anforderung an Arbeitstagen und innerhalb der Rahmenarbeitszeiten
der LUBW sowie die Übernahme von Rufbereitschaften, außerhalb der Arbeitstzeit der LUBW, sind ab dem 01.02.2018 an ein
Dienstleistungs-unternehmen zu vergeben.
B 2 Beginn und Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag beginnt zum 01.02.2018 und endet am 31.01.2021.
Optional: Verlängerung der Vertragslaufzeit
Der Auftraggeber behält sich bis zum 31.01.2021 eine Verlängerung der Ver-tragslaufzeit um ein 1 Jahr und 8 Monate, für den
Leistungszeitraum vom 01.02.2021 bis 30.09.2022, vor.
Eine Information des Auftragnehmers über eine mögliche Ausübung dieser Option ergeht bis zum 31.10.2020.
Kosten hierfür sind in Teil C gesondert auszuweisen.
B 3 Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen
Zurverfügungstellung der notwendigen Infrastruktur.
B 4 Vom Bieter als Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistungen
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Dienstleistungen durch entsprechend qualifiziertes und zuverlässiges
Personal erbracht werden. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Ein
höflicher und freundlicher Umgangston ist vorausgesetzt.
Das Tragen von Dienstkleidung ist Voraussetzung.
Beim Auftragnehmer ist eine interne Regelung über die Vertretung im Krankheits- oder Ur-laubsfall zu treffen um eine
durchgehende Ausführung der Dienstleistung zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Materia-lien, Geräte und sonstige
Hilfsmittel selbst und in eigener Verantwortung zu beschaffen, so-weit diese nicht vom Auftraggeber gestellt werden (siehe Teil
B 3).
Der Bieter hat dem Auftraggeber einen Ansprechpartner zu benennen, der bei Unstimmigkei-ten und zusätzlichen Aufträgen
während der Dienstzeit erreichbar ist.
Die Arbeitszeiten bei der LUBW beginnen in der Regel um 6.00 Uhr und enden spätestens um 20.00 Uhr. Daran knüpfen die
Öffnungs- und Schließzeiten an:
1. Öffnungs- und Schließdienst:
- Öffnungsdienst: im Zeitraum 5.30 Uhr bis spätestens 6.00 Uhr
- Schließdienst: im Zeitraum von 20.00 Uhr (frühestens) bis 20.30 Uhr
an Arbeitstagen der LUBW (i.d.R. Montag bis Freitag)
für folgende Dienstgebäude:
 Griesbachstraße 1-3: 2 Haustüren
 Bannwaldallee 24: kein Öffnungs- und Schließdienst
 Benzstraße 5: kein Öffnungs-/Schließdienst
 Hertzstraße 173: 1 Haustür, 1 Rampentüre, 1 Zugangstüre Kerntechnik
 Großoberfeld 3: 1 Hoftor (Abfahrt Tiefgarage)
2. Durchführung eines Kontrollgangs:
Im Zuge der Durchführung des Schließdienstes in den o.g. Dienstgebäuden:
 Griesbachstraße 1-3:
- 2 Haupteingangstüren eingerastet
- Rampentüren G1 und G3 mit Motorschließung geschlossen und eingerastet
- 2 Lastenaufzugtüren eingerastet und Aufzug abgesenkt
- Sicherstellung, dass alle Fenster geschlossen, Außenjalousien hochgefahren sowie
Beleuchtung in den Fluren und Sanitärräumen ausgeschaltet sind.
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 Bannwaldallee 24:
- Eingangstür geschlossen
- Lastenaufzugtür auf rückseitiger Rampe eingerastet und Aufzug abgesenkt
- Sicherstellung, dass alle Fenster geschlossen, Außenjalousien hochgefahren sowie
Beleuchtung in den Fluren und Sanitärräumen ausgeschaltet sind.
 Benzstraße 5:
- Sichtkontrolle von außen nur für den Bereich der Hochwasservorhersagezentrale im EG links und beim Notstromaggregat.
 Hertzstraße 173:
- Fluchttüren bei beiden Treppenhäusern eingerastet (Haupt-/ und Hintereingang)
- Haupt-/ und Hintereingangstüre mit Motorschließung verschlossen
- Hintereingang Zugang Kerntechnik (Raum 134) manuell auf- und abschließen
- Sicherstellung, dass alle Fenster geschlossen und Beleuchtung in den Fluren und
Sanitärräumen ausgeschaltet sind. Außenjalousien fahren bei Sturm automatisch
hoch!
 Großoberfeld 3:
- Sicherstellung, dass alle Fenster im Bereich des Haupteingangs sowie Südseite, der
Räume im UG und EG geschlossen, Außenjalousien hochgefahren sowie Beleuchtung in den Fluren ausgeschaltet sind
- Hoftor verschlossen
- Drehtür (Haupteingang) arretiert und Fluchttür geschlossen
- Fluchttüren in Cafeteria und Halle geschlossen
- 6 Außentüren im Bereich Tiefgarage Süd und Nordtrackt geschlossen
Die Kontrollgänge sind mittels geeigneter technischer Mittel zu dokumentieren. Die Art der Domumentation ist anzugeben.
Für die Erbringung des Öffnungs-, Schließ- und Kontrolldienstes ist ein monatlicher Gesamt-pauschalbetrag in Teil C zu
nennen.
3. Objektbuch
Besondere Vorkommnisse sind mit näherer Angabe in ein Objektbuch einzutragen, das an der Pforte in der Griesbachstraße (für
die Dienstgebäude Griesbachstraße, Bannwaldallee, Benzstraße), an der Pforte Großoberfeld (Dienstgebäude Großoberfeld)
bzw. im Hausmeisterraum (Dienstgebäude Hertzstraße) zu hinterlegen ist. In besonderen Fällen sind die Vorkommnisse
zusätzlich gemäß Alarmierungsliste zu melden.
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Das Objektbuch ist vom Auftragnehmer zu stellen.
4. Optional: Hausmeistertätigkeiten
Diese Leistung wird nach Bedarf und auf besondere Anforderung zusätzlich optional angefordert werden.
Die Leistung umfasst Hausmeistertätigkeiten in den Dienstgebäuden der LUBW Karlsruhe. Die zu erledigenden Arbeiten richten
sich nach den speziellen Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes.
Sie sind nach jeweiliger kurzfristiger Anforderung an Arbeitstagen und innerhalb der Rahmenarbeitszeiten der LUBW zu leisten.
Für die Erbringung der Hausmeistertätigkeiten ist ein Stundensatz in Teil C zu nennen.
5. Optional: Rufbereitschaft
Diese Leistung wird nach Bedarf und auf besondere Anforderung zusätzlich optional angefordert werden.
Die Leistung umfasst die Rufbereitschaft in den Dienstgebäuden der LUBW Karlsruhe. Die zu erledigenden Arbeiten richten sich
nach den speziellen Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes.
Sie sind nach jeweiliger kurzfristiger Anforderung außerhalb der Arbeitstzeit der LUBW zu leisten.
Für die Erbringung der Rufbereitschaft ist ein Stundensatz in Teil C zu nennen.
B 5 Besichtigungstermine
Vor Angebotsabgabe ist ein Besichtigungstermin der zu betreuenden Dienstgebäude notwendig.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich an:
Frau Tanja Minneker, Tel.Nr. 0721/5600-3163
B 6 Anforderungen an den Auftragnehmer
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Es sollen sich an der Ausschreibung Bieter beteiligen, die sich gewerbsmäßig mit der Aus-führung von Lieferungen und
Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen. Die Erbrin-gung der Leistung ist jedoch keinem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung
Seit dem 01. Juli 2013 dürfen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) öffentliche Auftraggeber in
Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000  (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der
Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben. Die Verpflichtungs-erklärungen
sind den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt.
Das LTMG, die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung des LTMG und das Merkblatt für die Abgabe der
Verpflichtungserklärung können bei Bedarf bei der LUBW angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de
(Geschäftsbedingun-gen) eingesehen werden.
Dem Angebot ist die auf Sie zutreffende unterschriebene Erklärung hinzuzufügen.
Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungserklärung auch für Nachunternehmen und Ver-leihunternehmen vorzulegen ist, sofern
der Auftragswert den das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen erbringt 10.000  (netto) übersteigt.
B 6.1 Angaben zum Bieter
a) Ausführliche Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, An-sprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten.
b) Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / Zusammenarbeiten
c) Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Unternehmen/Büro die in B 6 aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen
beizufügen. Die in B 6.4 v) geforderte Ver-pflichtungserklärung gem. dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist von
allen Unternehmen/Büros beizulegen.
d) Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung
abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie ei-nes ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und
die Durch-führung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unter-zeichnen.
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B 6.2 Nachweise über das nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zur Beurteilung für das nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind dem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen/Angaben
beizufügen:
e) Eigenerklärung (oder gleichwertiger Nachweis) gemäß  6 Abs. 5 a) und b) VOL/A, dass sich der Bieter bzw. sein Unternehmen
nicht in Liquidation befindet und über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder eine vergleichbares gesetzliches Ver-fahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab-gelehnt wurde.
f) Eigenerklärung (oder gleichwertiger Nachweis) gemäß  6 Abs. 5 c) VOL/A, dass sei-tens des Bieters nachweislich keine
schweren Verfehlungen begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
g) Eigenerklärung (oder gleichwertiger Nachweis) gemäß  6 Abs. 5 d) VOL/A, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.
h) Eigenerklärung gemäß  6 Abs. 5 e) VOL/A, dass keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung des Bieters
abgegeben wurden.
i) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 2).
j) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund im Zusammenhang mit einer strafrechtli-chen Verurteilung vorliegt.
Vor Zuschlagserteilung wird durch die LUBW vom Bieter, der den Auftrag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
angefordert. Eintragungen können zum Ausschluss führen. Die hierfür erforderlichen Angaben sind vom Bieter auf Anforderung
durch die LUBW bekanntzugeben.
B 6.3 Nachweise der Eignung - Eignungskriterien
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sind dem Angebot folgende
Nachweise/Erklärungen/Angaben beizufügen:
k) Nachweise der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen
Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
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l) Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit der in A 20 be-nannten Haftungssumme und einer
Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist.
m) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren (2014  2016).
n) Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz für entsprechende Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014  2016).
Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
o) Angaben des Bieters von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014
 2016) mit Angabe des Auftraggebers und der Nennung eines dortigen Ansprechpartners, des Auftragsinhaltes, des Auf-tragswertes
und der Leistungszeit.
p) Angaben über einschlägige Erfahrungen insbesondere unter Angabe der Qualifikation und der einschlägigen Berufserfahrung
der einzusetzenden Mitarbeiter.
q) Es ist ein Ansprechpartner zu benennen, der bei Unstimmigkeiten und zusätzlichen Aufträgen während der Dienstzeit
erreichbar ist.
r) Beschreibung der technischen Ausrüstung, Ausstattung und Geräte des Bieters über die er für die Ausführung des Auftrags
verfügt.
s) Angabe über die Anzahl der Mitarbeiter.
B 6.4 Weitere Nachweise
t) Angaben des Bieters zu seiner Qualitätssicherung
- Nachweis der erfolgreichen Zertifizierung nach DIN 77200
- Mitgliedschaft in einem anerkannten Fachverband.
u) Angabe der Art wie die Dokumentation der Kontrollgänge erfolgt.
v) Verpflichtungserklärung gemäß dem LTMG; falls zutreffend auch für Nach- bzw. Ver-leihunternehmen (siehe Anlage 1).
w) Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung, mit
Angabe des bevollmächtigten Vertreters und von allen Mitgliedern unterzeichnet, abzugeben.
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x) Unterauftragnehmer: Angaben des Bieters, ob Unterauftragnehmer bei der Auftragsausführung vorgese-hen sind und welcher Teil
der Leistung (Prozentsatz) von diesen erbracht wird.
B 6.5 Einzureichende Unterlagen
Die Angebotsabgabe erfolgt durch Einreichung folgender Unterlagen / Nachweise etc.:
1. des unterschriebenen Deckblatts,
2. der Teile A bis B,
3. des ausgefüllten Teils C,
4. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 2)
5. Verpflichtungserklärung gemäß dem LTMG, falls zutreffend auch für Nachunterneh-men (Anlage 1)
6. Nachweise und Erklärungen gemäß Auflistung B 6.1 bis B 6.4
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die kompletten Vergabeunterlagen (Teile A-C) im doppelten Umschlag verschlossen (s.
auch Teil A) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen geforderten Angaben, Preisen, Erklärungen, und Nachweisen
einzureichen sind.
Angebote, die die Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss führen.
Fehlende Angaben / Nachweise, die die Preise betreffen, können von der LUBW nicht nachgefordert werden.
B 7 Eignungs- und Zuschlagskriterien
Bei der Bewertung des Angebotes und somit der Auftragsvergabe wird nach folgenden Krite-rien entschieden:
B 7.1 Eignungskriterien
Die Auswahl der Bieter erfolgt anhand der vorgelegten Nachweise/Eigenerklärungen und Zertifikate. Hierzu wird nachfolgendes
Bewertungsschema herangezogen.
Die in Teil B 6.3 unter den Punkten o) und p) gemachten Angaben werden wie folgt bewer-tet:
Bewertungsschema: max erreichbare Punktzahl = 60
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Punkt o) wird bewertet mit: max. 40 Punkten
Punkt p) wird bewertet mit: max. 20 Punkten
Bieter werden ausgeschlossen, wenn diese eine Mindestpunktezahl von 40 nicht errei-chen.
Für alle übrigen Punkte aus Teil B 6.3 müssen die benötigten Nachweise/Erklärungen des Bieters vorgelegt werden.
B 7.2 Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe
Die Erteilung des Zuschlags erfolgt anhand des Preises.
- 19 -
Teil C
Leistungsverzeichnis
/Festpreis (netto):
C 1 Zeitraum: 01.02.2018  31.01.2021
C 1.1 Leistung
Monatlicher Gesamtpauschalpreis
für die Positionen Öffnungs-, Schließ- und
Kontrolldienst aus Teil B 4 ________________
Stundensatz
für den Hausmeisterdienst aus Teil B 4 ________________
Stundensatz
für die Rufbereitschaft aus Teil B 4 ________________
C 1.2 Nebenkosten (netto):
________________
C 1.3 Angebotssumme (netto):
________________
(zzgl. Mehrwertsteuer)
________________
Angebotssumme (brutto):
===============
C 1.4 Zahlungsbedingungen:
........ Tage ........ Skonto
........ Tage netto (ohne Angaben gilt für die Fälligkeit 30 Tage netto)
- 20 -
/Festpreis (netto):
C 2 Zeitraum: 01.02.2021  30.09.2022
C 2.1 Leistung
Monatlicher Gesamtpauschalpreis
für die Positionen Öffnungs-, Schließ- und
Kontrolldienst aus Teil B 4 ________________
Stundensatz
für den Hausmeisterdienst aus Teil B 4 ________________
Stundensatz
für die Rufbereitschaft aus Teil B4 ________________
C 2.2 Nebenkosten (netto):
________________
C 2.3 Angebotssumme (netto):
________________
(zzgl. Mehrwertsteuer)
________________
Angebotssumme (brutto):
===============
C 2.4 Zahlungsbedingungen:
........ Tage ........ Skonto
........ Tage netto (ohne Angaben gilt für die Fälligkeit 30 Tage netto)
- 21 -
Anlage 1
o Für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die vom Arbeitneh-mer-Entsendegesetz erfasst werden
Verpflichtungserklärung Tariftreue
zur Tariftreue nach den Vorgaben des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffent-liche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz- LTMG)
Wir verpflichten uns unseren Beschäftigten ( mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, diejenigen
Arbeitsbedingungen einschließlich des Ent-gelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen
Ta-rifvertrages entsprechen, an den unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.
Firma:______________________________________________________________
Maßnahme:__________________________________________________________
________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
o Für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die nicht vom AEntG erfasst werden
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem LTMG
zur Tariftreue für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-riftreue- und Mindestlohngesetz- LTMG)
Wir verpflichten uns unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von
mindestens 8,84 Euro (brutto) pro Stun-de zu bezahlen.
Firma:______________________________________________________________
Maßnahme:__________________________________________________________
________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
- 22 -
Anlage 2
Als öffentlicher Auftraggeber ist die LUBW gehalten, von Bewerbern oder Bietern die nach-folgende Erklärung zu verlangen:
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt
Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Vertretungsberechtigte des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für
das Unternehmen
- nach
1.  8 Abs. 1 Nr. 2,  9 bis 11, SchwarzArbG
2.  404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
3.  15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder
4.  266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
(vgl.  21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäfti-gung SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen rechtskräftig verurteilt oder mit einer Geldbu-ße
von wenigstens 2.500 Euro oder
- nach  23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschrei-tend entsandte und für regelmäßig im Inland
beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeit-nehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro oder
- nach  21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiloG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro
belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die genann-te(n) Gesetz(e) sind gegen uns nicht
anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer
eine gleich-artige Erklärung abgeben.
Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der
betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Ab-gabe unzutreffender Erklärungen können wir künftig von der
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.
_____________________
Bieter/Firma:
_____________________ ______________________________
Ort, Datum: Unterschrift, Firmenstempel
Source: 4
http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesanstalt-fuer-Umwelt-Messungen-und-Naturschutz-Baden-Wuerttemberg/2017/11
/2170190.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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