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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Schwerin
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 416075-2017 (ID: 2017102009154893910)
Veröffentlicht: 20.10.2017
*
  DE-Schwerin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2017/S 202/2017 416075
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für
   Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern,
   vertreten durch die VMV  Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
   mbH
   VMV  Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): VMV  Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
   Telefon: +49 38559087-0
   E-Mail: [1]vergabe@vmv-mbh.de
   Fax: +49 38559087-45
   NUTS-Code: DE80
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vmv-mbh.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]http://www.vmv-mbh.de/fuer-unternehmen/verkehrsvertraege/vergabe2017
   .html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von
   Verkehrsleistungen.
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SPNV-Leistungen Linie Bergen auf Rügen  Lauterbach Mole.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im
   Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger
   Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG, der
   Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH und der DB
   Station&Service AG, Vergabe der Leistungen auf der Linie RB26 Bergen
   auf Rügen  Lauterbach Mole (Rügenlinie) zur Betriebsaufnahme ab dem
   9.12.2018 (Jahresfahrplan 2019) mit ca. 98 000 Zugkm p. a. in
   Dieseltraktion.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80
   NUTS-Code: DE80L
   Hauptort der Ausführung:
   Eisenbahnstrecke Bergen auf Rügen  Lauterbach Mole (Kursbuchstrecke
   198).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe der Leistungen auf der Linie RB26 Bergen auf Rügen  Lauterbach
   Mole in Dieseltraktion über eine leistungswirksame Vertragslaufzeit von
   neun Jahren, Betriebsaufnahme ab dem 9.12.2018 (Jahresfahrplan 2019),
   Betriebsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 (letzter Betriebstag
   voraussichtlich am 11.12.2027), der Leistungsumfang beträgt ca. 98 000
   Zugkm p. a., auf der RB26 sind ganzjährig Pendelfahrten im Zwei- bzw.
   Einstundentakt anzubieten, die Fahrzeuganforderungen stellen auf den
   Einsatz eines regelspurigen Niederflurtriebwagens zzgl. Reserve ab.
   Nach dem abzuschließenden Verkehrsvertrag hat der Auftraggeber das
   Recht zur Veränderung der Leistungspflichten des EVU. Es besteht u. a.
   das Recht zur Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen auch außerhalb
   der Linie (Mehrleistungen), insbesondere auf der Insel Rügen, soweit
   dies mit den für die Vertragsleistung vorhandenen Ressourcen (Fahrzeug,
   Personal) möglich ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/12/2018
   Ende: 11/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen
   Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §
   131 GWB.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der
   Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
   der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine
   Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen
   vor. Zudem hat er mit seinem Angebot eine Unternehmensgenehmigung für
   Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht
   benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f
   Abs. 1 AEG. Zudem hat er eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG
   einzureichen. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen
   Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Es genügt jeweils die Vorlage
   einer Kopie.
   Die Nachweise dürfen mit Ausnahme der Unternehmensgenehmigung nach § 6
   AEG, der Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG sowie der
   Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG und solcher Bescheinigungen, die
   unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z. B.
   Jahresabschlüsse), nicht vor dem 1.7.2017 datieren, soweit sich aus den
   in Abschnitt III der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
   enthaltenen Angaben nichts anderes ergibt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen,
   wenn nach der Einschätzung des Aufgabenträgers anzunehmen ist, dass der
   Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
   derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
   Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt
   nachzuweisen:
   a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der
   letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre
   des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der
   gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht
   unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden
   hat:
    Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem
   fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag
   vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
    Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder
   freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und
   Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und
   Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des
   Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
   oder wiederum hierzu nachrangig,
   soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer
   gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine
   freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine
   rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand
   und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
   Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem
   fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag
   vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in
   dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche
   Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch
   freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, Vorlage von
   Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die
   letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre
   des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
   (i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit
   der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
   (ii) Eigenkapital,
   (iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse
   Verbindlichkeiten,
   (iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder
   Gewährleistungsfällen, gegebenenfalls Negativerklärung,
   (v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten,
   Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
   (vi) Ergebnis des Unternehmens,
   (vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz-
   und Bewertungsgrundsätze.
   Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie
   Einnahmen-Über-schussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen
   entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters
   für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür
   erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Sind der Prüfungsbericht
   bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
   Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene
   Geschäftsjahr  soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen  zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter
   dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich
   die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
   vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in
   einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte
   abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
   Weitere Angaben enthält Ziff. VI.3) Zusätzliche Angaben, Nr. 3.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
   zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind, und
   wenn zudem davon auszugehen ist, dass er über die personellen und
   sachlichen Mittel verfügt oder bis zur Betriebsaufnahme verfügen wird,
   um die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
   Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit wie folgt:
    Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren
   erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der
   jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
   privaten Aufgabenträger.
   Die genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des
   jeweiligen Aufgabenträgers oder im Wege der Eigenerklärung benannt
   werden.
   Der Bieter weist ferner mittels Eigenerklärung nach, dass er über die
   technischen und personellen Mittel verfügt oder bis zur
   Betriebsaufnahme verfügen wird, um die zu erbringenden Leistungen
   ordnungsgemäß auszuführen.
   Verweist der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen
   oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesen Fällen die technische
   und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der
   vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Der Bieter hat zudem
   nachzuweisen, dass auf den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123,
   124 GWB zutrifft und die genannten Nachweise über die Befähigung und
   Erlaubnis zur Berufsausübung für den Dritten einzureichen. Darüber
   hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er tatsächlich über die
   Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten
   verfügen kann. Gleichzeitig ist dem Land eine schriftliche
   Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen.
   Die Nachweise dürfen mit Ausnahme der Unternehmensgenehmigung nach § 6
   AEG, der Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG sowie der
   Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG und solcher Bescheinigungen, die
   unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z. B.
   Jahresabschlüsse), nicht vor dem 1.7.2017 datieren, soweit sich aus den
   in Abschnitt III der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
   enthaltenen Angaben nichts anderes ergibt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG, § 6f Abs. 1 AEG
   (vgl. auch III.1.1)).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Im Falle eines Betreiberwechsels ist das Betriebspersonal des
   bisherigen Betreibers nach maßgabe der Vergabeunterlagen zu übernehmen
   (Personalübergang).
   Die Bieter müssen mit Ihrem Angebot eine Erklärung zur Tariftreue und
   zum Mindestentgelt nach einem vom Auftraggeber vorgegebenem Formblatt
   einreichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2016/S 072-126046
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/12/2017
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/03/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/12/2017
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Schwerin.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2
   Satz 2 VgV.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des
   Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten
   Internetseite ab dem 18.10.2017 zur Verfügung gestellt. Davon
   ausgenommen sind Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach §
   41 Abs. 3 Satz 1 VgV unterliegen. Diese Dokumente und eventuelle
   Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle ausschließlich den
   Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VgV eine Registrierung
   vorgenommen haben. Die Bewerber werden daher um Registrierungen
   gebeten, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle möglich
   sind. Die Fristverlängerung nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VgV ist bei der
   Bemessung der Angebotsfrist berücksichtigt.
   2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
   Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende
   Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
    § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Auszug aus einem einschlägigen Register oder
   Eigenerklärung nach Formblatt,
    §§ 123 Abs. 4, 124 GWB: Eigenerklärung nach Formblatt oder
   Bescheinigung einer zuständigen Behörde.
   Wegen der Zeichenbegrenzung sind weitere Erläuterungen im
   Bekanntmachungsformular nicht möglich. Eine vollständige Darstellung
   der einzureichenden Nachweise und Erklärungen ist den Vergabeunterlagen
   zu entnehmen.
   3. Weitere Angaben zu Ziff. III.1.2):
   Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie
   geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie
   ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden
   gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten
   Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine
   Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit
   Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
   Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht
   für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er
   seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise
   für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der
   Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine
   Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit
   aufgenommen hat.
   b) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der
   öffentlichen Hand, die dem Bieterin der Vergangenheit zugeflossen sind,
   zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde
   oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische
   Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten
   sind oder waren.
   Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen
   Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen
   Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen
   die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der
   vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber
   hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden
   Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die
   erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur
   Verfügung stehen. Zudem hat der Bieter nachzuweisen, dass für den
   Dritten kein Ausschlussgrund nach §§123, 124 GWB vorliegt.
   Die unter lit. a) bis b) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem
   1.7.2017 datieren.
   4. Die vollständige Liste einzureichender Nachweise ist den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   5. Soweit die unter Ziff. IV.2.1) genannte Veröffentlichung nach Art. 7
   Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 Vorinformation zur Ankündigung dieser
   Vergabe (vgl. IV.2.1) dieser Bekanntmachung) von der hiesigen
   Auftragsbekanntmachung abweicht, wird sie hiermit
   entsprechend berichtigt. Die Bekanntmachung ist insoweit zugleich eine
   Berichtigung i.S.v. Art. 7 Abs. 2 UAbs. 3 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium
   für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 3855885164/65
   E-Mail: [5]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   Fax: +49 3855884855817
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
   Eckdrift 97
   Schwerin
   19061
   Deutschland
   Telefon: +49 38561738110
   E-Mail: [6]abst@abst-mv.de
   Fax: +49 38561738120
   Internet-Adresse:[7]http://www.abst-mv.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2017
References
   1. mailto:vergabe@vmv-mbh.de?subject=TED
   2. http://www.vmv-mbh.de/
   3. http://www.vmv-mbh.de/fuer-unternehmen/verkehrsvertraege/vergabe2017.html
   4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:126046-2016:TEXT:DE:HTML
   5. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
   6. mailto:abst@abst-mv.de?subject=TED
   7. http://www.abst-mv.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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