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Ausschreibung: Rettungswagen - DE-Detmold
Rettungswagen
Dokument Nr...: 413596-2017 (ID: 2017101909313092681)
Veröffentlicht: 19.10.2017
*
  DE-Detmold: Rettungswagen
   2017/S 201/2017 413596
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kreis Lippe  Der Landrat
   Felix-Fechenbach-Straße 5
   Detmold
   32756
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreis Lippe, Der Landrat  Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [1]z.vergabestelle@kreis-lippe.de
   NUTS-Code: DEA45
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kreis-lippe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Umbau von 6 Rettungswagen incl. Umsetzung der
   Koffersysteme.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34114110
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kreis Lippe stellt an 6 Standorten (Rettungswachen) den
   Rettungsdienst mit eigenem Personal und eigenen Einsatzfahrzeugen
   sicher. Die Einsatzfahrzeuge sind in regelmäßigen Abständen nach dem
   Bedarfsplan durch neue Fahrzeuge zu ersetzen. Derzeit erreichen 6
   Rettungswagen die Kriterien der Altersgrenze bzw. Kilometerleistung.
   Bei allen 6 Rettungswagen handelt es sich um Fahrzeuge mit gleichem
   Fahrgestell und einem Wechselkoffersystem der gleichen Firma. Die 6
   Rettungswagen werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht komplett neu
   beschafft. Nur das Fahrgestell wird neu beschafft, der Koffer wird vom
   jetzigen auf das neue Fahrgestell umgebaut.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 698 426.88 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA45
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es werden durch den Auftragnehmer 6 Fahrgestelle für die 6
   Rettungswagen beschafft. Der Auftraggeber wird seine jetzigen
   Rettungswagen, einen nach dem anderen, dem Auftragnehmer übergeben, der
   dann die auf diesen Fahrzeugen befindlichen Koffer abbaut, sie
   aufbereitet, nach den neuen rechtlichen Vorgaben bzw. weitergehenden
   Vorgaben des Auftraggebers erweitert und auf dem angeschafften und für
   den Kofferumbau vom Auftragnehmer vorbereiteten Fahrgestell montiert.
   Der Umfang der Arbeiten ist dabei unterschiedlich, da die Rettungswagen
   bislang unterschiedlich gebaut und bestückt sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Der Auftrag kann gemäß § 17 Abs. 5 VgV ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
   werden. Der Auftrag wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b und Nr. 5 VgV im
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
   Der Bedarf wurde dahingehend festgelegt, dass ein Kofferwechsel auf ein
   neues Fahrgestell und kein kompletter Neukauf erfolgen sollte. Diese
   Verfahren ist gegenüber einer vollständigen Neubeschaffung deutlich
   wirtschaftlicher und auch besonders nachhaltig.
    Es entfallen die Produktionskosten für einen neuen Koffer.
    Änderungen im Kofferausbau (z.B. Schränke) sind jederzeit möglich.
    Der Koffer wird vor dem Umbau fachgerecht überarbeitet, lackiert
   sowie werden alle Verschleißteile ausgetauscht.
    Verbleibende Einrichtungsgegenstände werden aufbereitet und neu
   versiegelt.
    Die Umbauzeit beträgt nur 4  6 Wochen. Somit sind die Fehlzeiten der
   Fahrzeuge im Rettungsdienst minimiert.
   Da es sich bei der Umsetzung dieser Fahrzeuge um ein sehr komplexes
   Verfahren handelt, kann die Umsetzung nur durch den ursprünglichen
   Hersteller des umzusetzenden Koffers durchgeführt werden. Deswegen ist
   aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Auch aus Gründen der
   Fahrsicherheit (z. B. Crash Test) und der zu erbringen Garantieleistung
   ist eine Auftragsvergabe an ein anderes Unternehmen nicht möglich.
   Darüberhinaus werden zusätzliche Lieferungen (neues zu ersetzende
   Fahrgestell) zu dem bereits bestehenden Rettungswagen hinzugekauft.
   Hier findet eine teilweise Erneuerung statt. Ein Wechsel des
   Unternehmens würde dazu führen, dass die ursprüngliche
   Koffersystemtechnik mit unterschiedlichen technischen Merkmalen anderer
   Unternehmen ausgestattet würde. Damit wäre die Fahrsicherheit durch
   Crash Tests nicht mehr sicher nachgewiesen. Die möglichen Risiken kann
   der öffentliche Auftraggeber in diesem sensiblen Bereich, in dem die
   Fahrzeuge für die Sicherheit der Bürger einsetzbar sein müssen und auch
   sicher im Straßenverkehr bewegt werden müssen, nicht eingehen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   04/10/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Fahrtec Systeme GmbH
   Genzkower Straße 10
   Neubrandenburg
   17034
   Deutschland
   NUTS-Code: DE80J
   Internet-Adresse:[3]http://fahrtec-systeme.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 720 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 698 426.88 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dieser Bekanntmachung wird seitens des Kreises Lippe die Absicht
   bekundet, den beschriebenen Vertrag mit dem Unternehmen Fahrtec Systeme
   GmbH aus Neubrandenburg abzuschließen. Der Vertrag wird nicht vor
   Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Der
   Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zulässig ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48143
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   E-Mail: [4]poststelle@brms.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse:[5]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_fin
   anzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im
   vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
   droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß §
   160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht
   werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf
   Antrag zulässig.
   Der Antrag ist jedoch nach § 160 Abs. 3 GWB nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
   mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
   keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gelten die vorgenannten
   Regelungen zu § 160 Abs. 3 GWB nicht.
   Unter Berücksichtigung dieser Bekanntmachung und der Regelung nach §
   135 Abs. 3 GWB nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr. 2 dann
   nicht eintritt, wenn
    der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
    der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
    der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit
   innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt sein.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   E-Mail: [6]poststelle@brms.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse:[7]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommu
   nalaufsicht/vergabekammer_westfalen
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2017
References
   1. mailto:z.vergabestelle@kreis-lippe.de?subject=TED
   2. http://www.kreis-lippe.de/
   3. http://fahrtec-systeme.de/
   4. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
   6. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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