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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Oldesloe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 412454-2017 (ID: 2017101809213789995)
Veröffentlicht: 18.10.2017
*
  DE-Bad Oldesloe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 200/2017 412454
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Kreis Stormarn
   Mommsenstraße 14
   23843 Bad Oldesloe
   Deutschland
   E-Mail: [1]b.schoenefeld@kreis-stormarn.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.kreis-stormarn.de
   Weitere Auskünfte erteilen: Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV)
   Steindamm 94
   Kontaktstelle(n): Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Bereich
   Finanzierung/Vergabe
   Zu Händen von: Jens Kraft
   20099 Hamburg
   Deutschland
   Telefon: +49 40-325775-304
   E-Mail: [3]kraft@hvv.de
   Fax: +49 40-325775-820
   Internet-Adresse: [4]http://www.hvv.de
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Kreis Stormarn, Netz
   Nordstormarn (beinhaltet die Netze OD 7 (Reinfeld), OD 8 (Bad
   Oldesloe), OD 9 (Bargteheide), OD 10 (Regionales Grundnetz) und OD 11
   (Stadtverkehr Bad Oldesloe).
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Dienstleistungskategorie Nr. T-05: Busverkehr
   (innerstädtisch/regional).
   NUTS-Code DEF0F
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen
   Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen im Netz
   Nordstormarn im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes.
   Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen
   bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit
   beim Auftraggeber.
   Das Netz Nordstormarn soll in 2 Teillose unterteilt werden, auf die
   einzeln angeboten werden kann. Auch ein Gesamtangebot ist zulässig.
   Aus der Fahrplanvorgabe resultiert für das Los 1 ein Leistungsumfang
   von ca. 1 300 000 Bus-Fahrplankilometern jährlich, sowie einem
   AST-Angebot von ca. 170 000 Fahrplankilometern jährlich. Für das Los 2
   ergeben sich ca. 500 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich, sowie ca. 120
   000 Fahrplankilometer jährlich für ein AST-Angebot.
   In Los 1 ist der Einsatz von Stadtbussen, Gelenkbussen und Kleinbussen
   vorgesehen. In Los 2 ist der Einsatz von Stadt- und Gelenkbussen
   vorgesehen.
   Es gelten grundsätzlich die HVV-Standards für den Straßenverkehr im
   Umland außerhalb des Großbereichs. Es sind ausschließlich
   Niederflurfahrzeuge einzusetzen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Bis zu 70 % der Fahrleistung
   dürfen vom Auftragnehmer an Nachunternehmer vergeben werden.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Der Auftrag umfasst Betriebsleistungen auf folgenden HVV-Linien:
   Los 1:
   Stadtverkehr Bad Oldesloe (OD 11)
   8101 Bad Oldesloe, ZOB  Steinfelder Redder (Taktverkehr Mo-Sa)
   8102 Bad Oldesloe, ZOB  Friedhof/Famila (Taktverkehr Mo-Sa)
   8103 Bad Oldesloe, ZOB  West/Wolkenwehe (Taktverkehr Mo-Sa)
   8105 Bad Oldesloe, ZOB  West/Rögen (Einzelfahrten Mo-Fr)
   8109 AST Bad Oldesloe Stadt (Taktverkehr Mo-So)
   Teilnetz Bad Oldesloe (OD 8)
   8121 Bad Oldesloe  Rümpel (Schülerverkehr)
   8122 Bad Oldesloe  Pölitz (Schülerverkehr)
   8142 Bad Oldesloe  Travenbrück (Schülerverkehr)
   8145 Bad Oldesloe  Sühlen (Schülerverkehr)
   8146 Bad Oldesloe  Seefeld (Schülerverkehr)
   8161 Bad Oldesloe  Gr. Boden  Todendorf (Taktverkehr +
   Schülerbeförderung)
   8162 Gr. Boden  Westerau (Schülerverkehr)
   8163 Bad Oldesloe  Kastorf (RZ) (Schülerverkehr)
   8171 Bad Oldesloe  Reinfeld  Heidekamp (Schülerverkehr)
   8129 AST Bad Oldesloe Ortsteile/Umland (Taktverkehr Mo-Sa)
   Teilnetz Reinfeld (OD 7)
   8131 Reinfeld  Zarpen  Mönkhagen/Hamberge/Lübeck (Schülerverkehr)
   8133 Reinfeld  Feldhorst  Barnitz (Schülerverkehr)
   8134 Reinfeld  Kl. Wesenberg  Westerau (Schülerverkehr)
   8136 Zarpen  Rehhorst/Ratzbek (Schülerverkehr)
   8139 AST Reinfeld Stadt/Umland (Taktverkehr Mo-Fr)
   Regionales Grundnetz (OD 10)
   8120 Bad Oldesloe  Trittau (Taktverkehr + Schülerbeförderung)
   8130 Reinfeld  Hamberge  Lübeck (Taktverkehr + Schülerbeförderung)
   8140 Bad Oldesloe  Bargfeld-Stegen  Kayhude (SE) (Taktverkehr +
   Schülerbeförderung)
   8150 Heilshoop/Rehhorst  Zarpen  Lübeck (Taktverkehr +
   Schülerbeförderung)
   8160 Bad Oldesloe  Barnitz  Gr. Wesenberg (Taktverkehr +
   Schülerbeförderung)
   8170 Bad Oldesloe  Feldhorst  Reinfeld (Taktverkehr +
   Schülerbeförderung)
   Los 2:
   Teilnetz Bargteheide (OD 9)
   8111 Bargteheide  Jersbek  Bargfeld-Stegen (Schülerverkehr)
   8112 Bargteheide  Ammersbek  Hoisbüttel (Schülerverkehr)
   8113 Bargteheide  Ammersbek  Kl. Hansdorf (Schülerverkehr)
   8114 Bargteheide  Elmenhorst  Bargfeld-Stegen (Schülerverkehr)
   8115 Bargteheide  Tremsbüttel  Bad Oldesloe (Schülerverkehr)
   8116 Bargteheide  Tremsbüttel  Sattenfelde (Schülerverkehr)
   8117 Bargfeld-Stegen  Bargfelder Rögen (Schülerverkehr)
   8118 Bargteheide  Delingsdorf (Schülerverkehr)
   8119 AST Bargteheide Umland (Taktverkehr Mo-Sa)
   Grundnetzlinie
   8110 Bad Oldesloe  Bargteheide  Ahrensburg (Taktverkehr Mo-So)
   Die derzeitigen Fahrpläne der genannten Linien sind auf der Homepage
   des Hamburger Verkehrsverbunds unter
   [5]http://www.hvv.de/fahrplaene/linienfahrplan veröffentlicht.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 14.12.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen:
   Siehe Beschreibung in Abschnitt II.1.3) Genauere Angaben zum
   Leistungsumfang sind in Abschnitt II.2) zu finden. Es gelten die
   Qualitätsstandards sowie der Gemeinschaftstarif des Hamburger
   Verkehrsverbundes und der Schleswig-Holstein Tarif. Nähere
   Informationen zu den Qualitätsanforderungen und zum anzuwendenden Tarif
   sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes öffentlich
   zugänglich, unter
   [6]http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/
   Im HVV wurde die verbundweite Einführung von eTicketing auf Basis der
   VDV-Kernapplikation beschlossen. Ziel ist es, die entsprechende
   Infrastruktur Mitte 2018 verfügbar zu haben. Der Betreiber unterstützt
   die Einführung des eTicketings im HVV derart, dass die Anforderungen an
   die notwendige Hard- und Software abgedeckt werden. Dies beinhaltet
   insbesondere Schreib-/Leseeinheiten für kontaktlose Chipkarten gemäß
   ISO 14443 sowie die Software-Komponenten für das Lesen und Beschreiben
   von Chipkarten auf Basis der Multiberechtigung nach dem aktuellen
   Standard der VDV-Kernapplikation (Version 1.109) und zur Kommunikation
   mit der regionalen Vermittlungsstelle (HVV-ESB). Weitergehende
   Informationen zu den technischen Anforderungen sind bei der HVV GmbH
   (Steindamm 94, 20099 Hamburg) zu erhalten.
   Seit 2014 erfolgt im HVV-Bedienungsgebiet die Information der Fahrgäste
   zum Betriebsablauf auf der Basis von Echtzeitdaten. Die stufenweise
   Umsetzung erfolgt zunächst im SPNV und wird voraussichtlich bis zum
   Jahr 2018 auf den gesamten Busverkehr ausgedehnt. Der Betreiber wird
   hierfür die Echtzeitdaten (Ist-Fahrplandaten) aus einem
   Betriebsleitsystem den Aufgabenträgern und dem HVV kostenfrei auf
   elektronischem Weg zur Verfügung stellen. Eine Beschreibung der
   einzurichtenden Schnittstelle und des Datenformats, in dem die Daten
   für die VBN-Plattform bereitzustellen sind, ist bei der HVV GmbH
   (Steindamm 94, 20099 Hamburg) zu erhalten.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   § 4 Abs. 2 TTG-SH verpflichtet den Bieter dazu, seinen Beschäftigten
   (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier
   vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein
   für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit
   einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene
   Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen
   und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung
   nachzuvollziehen. Als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1
   TTGSH gelten der Lohntarifvertrag für die gewerblichen
   Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein
   vom 25.11.2015, der Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe
   Schleswig-Holstein (TV-N SH) vom 15.12.2006
   (zuletzt geändert am 31.3.2015) und der Entgelttarifvertrag für die
   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe
   Hamburg-Holstein GmbH vom 11.11.2015 sowie die jeweils
   zugehörigen Mantel- und sonstigen Tarifverträge, sofern es um
   entgeltrelevante Regelungen geht. Siehe dazu auch die Landesverordnung
   zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge
   im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene
   (ReprTVVO) vom 4. Juni 2015. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu
   erklären, dass er für den Fall der Ausführung
   übernommener Leistungen von Nachunternehmern oder bei Beschäftigung von
   entliehenen Arbeitnehmern auch von seinen Nachunternehmern und den
   Verleihern von Arbeitskräften eine
   Tariftreueerklärung im Sinne des § 4 TTG-SH fordern wird.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote
   von Bietern Nachweise für die Eignung zu verlangen. Hierfür können
   folgende Belege angefordert werden:
    Im Falle der Notwendigkeit der Neuanschaffung von Fahrzeugen eine
   Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten
   Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für
   Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder
   Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts. Dem
   Eigenkapital dürfen Reserven nach PBZugV § 2 Abs. 3 hinzugerechnet
   werden. Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
   von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung
   des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat.
   Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung und der Vermögensübersicht
   darf zum Zeitpunkt des Ablaufens der Angebotsfrist nicht länger als ein
   Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass das
   Eigenkapital zzgl. der Reserven die Anschaffungskosten für die
   Fahrzeuge deckt. Gedeckt sein müssen mindestens für den ersten Bus 9
   000 EUR, für jeden weiteren 5 000 EUR. In der Bescheinigung muss weiter
   dargelegt sein, dass die verfügbaren Finanzmittel auftragsbezogen zur
   Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte
   belastet sind.
    Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus
   dem auch die Eigentums- und Geschäftsverhältnisse hervorgehen. Ein neu
   gegründetes Unternehmen legt den Geschäftsbericht des letzten Kalender-
   oder Wirtschaftsjahres der/des Eigentümer(s) oder seiner
   Muttergesellschaft(en) vor;
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, eines
   Trägers der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die
   Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt des Ablaufens der
   Angebotsfrist nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Beschreibung maximal 10 bisher erbrachter Busverkehrsleistungen sowie
   Angaben zu Erfahrungen im Verbundverkehr und in der Verbundintegration.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen
   bezüglich der Qualität und des Tarifes sind auf der Homepage des
   Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) unter
   [7]http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/ veröffentlicht.
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für eigenwirtschaftliche
   Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im
   Linienverkehr spätestens 3 Monate
   nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Anträge müssen die in
   die Vorinformation beschriebenen
   Anforderungen erfüllen. Anderenfalls ist die Genehmigung zu versagen (§
   13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese
   Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Düsternbrooker Weg 94
   24105 Kiel
   Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   Fax: +49 4319884702
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, DE Standardformular 02  Auftragsbekanntmachung 15 / 19
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
   einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes
   Begehren enthalten (§ 161 GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.10.2017
References
   1. mailto:b.schoenefeld@kreis-stormarn.de?subject=TED
   2. http://www.kreis-stormarn.de/
   3. mailto:kraft@hvv.de?subject=TED
   4. http://www.hvv.de/
   5. http://www.hvv.de/fahrplaene/linienfahrplan
   6. http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/
   7. http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/
   8. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
   9. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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