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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Oldesloe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 412454-2017 (ID: 2017101809213789995)
Veröffentlicht: 18.10.2017
*
DE-Bad Oldesloe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 200/2017 412454
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
Deutschland
E-Mail: [1]b.schoenefeld@kreis-stormarn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.kreis-stormarn.de
Weitere Auskünfte erteilen: Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV)
Steindamm 94
Kontaktstelle(n): Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Bereich
Finanzierung/Vergabe
Zu Händen von: Jens Kraft
20099 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40-325775-304
E-Mail: [3]kraft@hvv.de
Fax: +49 40-325775-820
Internet-Adresse: [4]http://www.hvv.de
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Kreis Stormarn, Netz
Nordstormarn (beinhaltet die Netze OD 7 (Reinfeld), OD 8 (Bad
Oldesloe), OD 9 (Bargteheide), OD 10 (Regionales Grundnetz) und OD 11
(Stadtverkehr Bad Oldesloe).
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Dienstleistungskategorie Nr. T-05: Busverkehr
(innerstädtisch/regional).
NUTS-Code DEF0F
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen
Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen im Netz
Nordstormarn im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes.
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen
bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit
beim Auftraggeber.
Das Netz Nordstormarn soll in 2 Teillose unterteilt werden, auf die
einzeln angeboten werden kann. Auch ein Gesamtangebot ist zulässig.
Aus der Fahrplanvorgabe resultiert für das Los 1 ein Leistungsumfang
von ca. 1 300 000 Bus-Fahrplankilometern jährlich, sowie einem
AST-Angebot von ca. 170 000 Fahrplankilometern jährlich. Für das Los 2
ergeben sich ca. 500 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich, sowie ca. 120
000 Fahrplankilometer jährlich für ein AST-Angebot.
In Los 1 ist der Einsatz von Stadtbussen, Gelenkbussen und Kleinbussen
vorgesehen. In Los 2 ist der Einsatz von Stadt- und Gelenkbussen
vorgesehen.
Es gelten grundsätzlich die HVV-Standards für den Straßenverkehr im
Umland außerhalb des Großbereichs. Es sind ausschließlich
Niederflurfahrzeuge einzusetzen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Bis zu 70 % der Fahrleistung
dürfen vom Auftragnehmer an Nachunternehmer vergeben werden.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Der Auftrag umfasst Betriebsleistungen auf folgenden HVV-Linien:
Los 1:
Stadtverkehr Bad Oldesloe (OD 11)
8101 Bad Oldesloe, ZOB Steinfelder Redder (Taktverkehr Mo-Sa)
8102 Bad Oldesloe, ZOB Friedhof/Famila (Taktverkehr Mo-Sa)
8103 Bad Oldesloe, ZOB West/Wolkenwehe (Taktverkehr Mo-Sa)
8105 Bad Oldesloe, ZOB West/Rögen (Einzelfahrten Mo-Fr)
8109 AST Bad Oldesloe Stadt (Taktverkehr Mo-So)
Teilnetz Bad Oldesloe (OD 8)
8121 Bad Oldesloe Rümpel (Schülerverkehr)
8122 Bad Oldesloe Pölitz (Schülerverkehr)
8142 Bad Oldesloe Travenbrück (Schülerverkehr)
8145 Bad Oldesloe Sühlen (Schülerverkehr)
8146 Bad Oldesloe Seefeld (Schülerverkehr)
8161 Bad Oldesloe Gr. Boden Todendorf (Taktverkehr +
Schülerbeförderung)
8162 Gr. Boden Westerau (Schülerverkehr)
8163 Bad Oldesloe Kastorf (RZ) (Schülerverkehr)
8171 Bad Oldesloe Reinfeld Heidekamp (Schülerverkehr)
8129 AST Bad Oldesloe Ortsteile/Umland (Taktverkehr Mo-Sa)
Teilnetz Reinfeld (OD 7)
8131 Reinfeld Zarpen Mönkhagen/Hamberge/Lübeck (Schülerverkehr)
8133 Reinfeld Feldhorst Barnitz (Schülerverkehr)
8134 Reinfeld Kl. Wesenberg Westerau (Schülerverkehr)
8136 Zarpen Rehhorst/Ratzbek (Schülerverkehr)
8139 AST Reinfeld Stadt/Umland (Taktverkehr Mo-Fr)
Regionales Grundnetz (OD 10)
8120 Bad Oldesloe Trittau (Taktverkehr + Schülerbeförderung)
8130 Reinfeld Hamberge Lübeck (Taktverkehr + Schülerbeförderung)
8140 Bad Oldesloe Bargfeld-Stegen Kayhude (SE) (Taktverkehr +
Schülerbeförderung)
8150 Heilshoop/Rehhorst Zarpen Lübeck (Taktverkehr +
Schülerbeförderung)
8160 Bad Oldesloe Barnitz Gr. Wesenberg (Taktverkehr +
Schülerbeförderung)
8170 Bad Oldesloe Feldhorst Reinfeld (Taktverkehr +
Schülerbeförderung)
Los 2:
Teilnetz Bargteheide (OD 9)
8111 Bargteheide Jersbek Bargfeld-Stegen (Schülerverkehr)
8112 Bargteheide Ammersbek Hoisbüttel (Schülerverkehr)
8113 Bargteheide Ammersbek Kl. Hansdorf (Schülerverkehr)
8114 Bargteheide Elmenhorst Bargfeld-Stegen (Schülerverkehr)
8115 Bargteheide Tremsbüttel Bad Oldesloe (Schülerverkehr)
8116 Bargteheide Tremsbüttel Sattenfelde (Schülerverkehr)
8117 Bargfeld-Stegen Bargfelder Rögen (Schülerverkehr)
8118 Bargteheide Delingsdorf (Schülerverkehr)
8119 AST Bargteheide Umland (Taktverkehr Mo-Sa)
Grundnetzlinie
8110 Bad Oldesloe Bargteheide Ahrensburg (Taktverkehr Mo-So)
Die derzeitigen Fahrpläne der genannten Linien sind auf der Homepage
des Hamburger Verkehrsverbunds unter
[5]http://www.hvv.de/fahrplaene/linienfahrplan veröffentlicht.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 14.12.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen:
Siehe Beschreibung in Abschnitt II.1.3) Genauere Angaben zum
Leistungsumfang sind in Abschnitt II.2) zu finden. Es gelten die
Qualitätsstandards sowie der Gemeinschaftstarif des Hamburger
Verkehrsverbundes und der Schleswig-Holstein Tarif. Nähere
Informationen zu den Qualitätsanforderungen und zum anzuwendenden Tarif
sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes öffentlich
zugänglich, unter
[6]http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/
Im HVV wurde die verbundweite Einführung von eTicketing auf Basis der
VDV-Kernapplikation beschlossen. Ziel ist es, die entsprechende
Infrastruktur Mitte 2018 verfügbar zu haben. Der Betreiber unterstützt
die Einführung des eTicketings im HVV derart, dass die Anforderungen an
die notwendige Hard- und Software abgedeckt werden. Dies beinhaltet
insbesondere Schreib-/Leseeinheiten für kontaktlose Chipkarten gemäß
ISO 14443 sowie die Software-Komponenten für das Lesen und Beschreiben
von Chipkarten auf Basis der Multiberechtigung nach dem aktuellen
Standard der VDV-Kernapplikation (Version 1.109) und zur Kommunikation
mit der regionalen Vermittlungsstelle (HVV-ESB). Weitergehende
Informationen zu den technischen Anforderungen sind bei der HVV GmbH
(Steindamm 94, 20099 Hamburg) zu erhalten.
Seit 2014 erfolgt im HVV-Bedienungsgebiet die Information der Fahrgäste
zum Betriebsablauf auf der Basis von Echtzeitdaten. Die stufenweise
Umsetzung erfolgt zunächst im SPNV und wird voraussichtlich bis zum
Jahr 2018 auf den gesamten Busverkehr ausgedehnt. Der Betreiber wird
hierfür die Echtzeitdaten (Ist-Fahrplandaten) aus einem
Betriebsleitsystem den Aufgabenträgern und dem HVV kostenfrei auf
elektronischem Weg zur Verfügung stellen. Eine Beschreibung der
einzurichtenden Schnittstelle und des Datenformats, in dem die Daten
für die VBN-Plattform bereitzustellen sind, ist bei der HVV GmbH
(Steindamm 94, 20099 Hamburg) zu erhalten.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
§ 4 Abs. 2 TTG-SH verpflichtet den Bieter dazu, seinen Beschäftigten
(ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier
vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein
für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit
einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene
Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen
und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung
nachzuvollziehen. Als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1
TTGSH gelten der Lohntarifvertrag für die gewerblichen
Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein
vom 25.11.2015, der Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe
Schleswig-Holstein (TV-N SH) vom 15.12.2006
(zuletzt geändert am 31.3.2015) und der Entgelttarifvertrag für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe
Hamburg-Holstein GmbH vom 11.11.2015 sowie die jeweils
zugehörigen Mantel- und sonstigen Tarifverträge, sofern es um
entgeltrelevante Regelungen geht. Siehe dazu auch die Landesverordnung
zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge
im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene
(ReprTVVO) vom 4. Juni 2015. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu
erklären, dass er für den Fall der Ausführung
übernommener Leistungen von Nachunternehmern oder bei Beschäftigung von
entliehenen Arbeitnehmern auch von seinen Nachunternehmern und den
Verleihern von Arbeitskräften eine
Tariftreueerklärung im Sinne des § 4 TTG-SH fordern wird.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote
von Bietern Nachweise für die Eignung zu verlangen. Hierfür können
folgende Belege angefordert werden:
Im Falle der Notwendigkeit der Neuanschaffung von Fahrzeugen eine
Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten
Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für
Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder
Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts. Dem
Eigenkapital dürfen Reserven nach PBZugV § 2 Abs. 3 hinzugerechnet
werden. Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung
des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat.
Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung und der Vermögensübersicht
darf zum Zeitpunkt des Ablaufens der Angebotsfrist nicht länger als ein
Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass das
Eigenkapital zzgl. der Reserven die Anschaffungskosten für die
Fahrzeuge deckt. Gedeckt sein müssen mindestens für den ersten Bus 9
000 EUR, für jeden weiteren 5 000 EUR. In der Bescheinigung muss weiter
dargelegt sein, dass die verfügbaren Finanzmittel auftragsbezogen zur
Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte
belastet sind.
Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus
dem auch die Eigentums- und Geschäftsverhältnisse hervorgehen. Ein neu
gegründetes Unternehmen legt den Geschäftsbericht des letzten Kalender-
oder Wirtschaftsjahres der/des Eigentümer(s) oder seiner
Muttergesellschaft(en) vor;
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, eines
Trägers der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die
Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt des Ablaufens der
Angebotsfrist nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Beschreibung maximal 10 bisher erbrachter Busverkehrsleistungen sowie
Angaben zu Erfahrungen im Verbundverkehr und in der Verbundintegration.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen
bezüglich der Qualität und des Tarifes sind auf der Homepage des
Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) unter
[7]http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/ veröffentlicht.
Information und Fahrkarten:
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für eigenwirtschaftliche
Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr spätestens 3 Monate
nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Anträge müssen die in
die Vorinformation beschriebenen
Anforderungen erfüllen. Anderenfalls ist die Genehmigung zu versagen (§
13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese
Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Internet-Adresse:
[9]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Fax: +49 4319884702
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, DE Standardformular 02 Auftragsbekanntmachung 15 / 19
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes
Begehren enthalten (§ 161 GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.10.2017
References
1. mailto:b.schoenefeld@kreis-stormarn.de?subject=TED
2. http://www.kreis-stormarn.de/
3. mailto:kraft@hvv.de?subject=TED
4. http://www.hvv.de/
5. http://www.hvv.de/fahrplaene/linienfahrplan
6. http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/
7. http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/
8. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
9. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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