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Ausschreibung: Werbekampagnen - DE-Nürnberg
Werbekampagnen
Dokument Nr...: 412229-2017 (ID: 2017101809194089807)
Veröffentlicht: 18.10.2017
*
  DE-Nürnberg: Werbekampagnen
   2017/S 200/2017 412229
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Polizeipräsidium Mittelfranken  SG V 2 Vergabestelle
   Jakobsplatz 5
   Nürnberg
   90402
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Polizeipräsidium Mittelfranken, SG V2 Vergabestelle
   Telefon: +49 911-2112-4232
   E-Mail: [1]pp-mfr.5032@polizei.bayern.de
   Fax: +49 911-2112-4235
   NUTS-Code: DE25
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.polizei.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung und Realisierung einer langfristigen und nachhaltigen
   Werbekonzeption sowie einer Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung für
   den IuK-Bereich der Bayer. Polizei.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Az: 5032-8014.16a13
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79341400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung und Realisierung einer langfristigen und nachhaltigen
   Werbekonzeption sowie einer Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung für
   den IuK-Bereich der Bayer. Polizei.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 260 504.20 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79341400
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Entwicklung und Realisierung einer langfristigen und nachhaltigen
   Werbekonzeption sowie einer Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung für
   den IuK-Bereich der Bayer. Polizei.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr zu gleichen Konditionen,
   sofern dem nicht 3 Monate vor Laufzeitende durch eine der
   Vertragsparteien widersprochen wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder
   bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
   vorhanden ist (§14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV, Art.32 VgV sowie
   Erwägungsgründe 50 und 51 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates vom 26.2.2014). Das auserwählte Unternehmen
   verfügt aufgrund der Erstellung, der Erschaffung und der Begleitung der
   ursprünglichen Werbekampagne Mit Sicherheit anders über ein
   ausschließliches Wissen, welches am Markt ansonsten nicht verfügbar
   ist. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung vergebene Werbekampagne muss,
   um einen Wiedererkennungswert zu generieren, in Optik, Tonalität und
   Griffigkeit der Werbebotschaften der aktuellen Werbekampagne Mit
   Sicherheit anders für den Polizeivollzugsdienst entsprechen. Dieses
   spezielle Fachwissen kann trotz der Zurverfügungstellung der aktuellen
   Werbekonzeption nicht an andere Wirtschaftsteilnehmer transportiert
   werden. Für den Auftraggeber ist es unerlässlich, dass die interne
   Akzeptanz der Mitarbeiter, als auch die externe Ansprache von Bewerbern
   sichergestellt ist. Ohne hinreichende Kenntnisse der polizeiinternen
   Strukturen, der Dynamik des Polizeialltags sowie der individuellen
   Vielfältigkeit der Mitarbeiter, die dem bisherigen Vertragspartner nur
   durch eine dreijährige Beobachtung erwachsen ist, erscheint dies nahezu
   unmöglich. Diese Kenntnisse des zwischenmenschlichen Gefüges der
   Polizei können nur durch langjährige Prozessbegleitung erwachsen und
   nicht durch Dokumentation der bisherigen Abläufe und Strukturen
   vermittelt, angeeignet oder nacherworben werden. Der Übertragung des
   Auftrags müsste eine ebenso lange Beobachtungsphase vorausgehen. Es
   kann daher nur durch einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   sichergestellt werden, dass die Dienstleistung reibungslos, ohne
   Zeitverzögerung und unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit im
   vorgegebenen Zeitraum (Umsetzung der Kampagne im ersten Halbjahr 2018)
   erfüllt werden kann.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Az. 5032-8014.16a13
   Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung und Realisierung einer langfristigen und nachhaltigen
   Werbekonzeption sowie einer Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung für
   den IuK-Bereich der Bayer. Polizei
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/10/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Fa. Dachcom.de GmbH
   Heuriedweg 27
   Lindau
   88131
   Deutschland
   Telefon: +49 8382260690
   E-Mail: [3]info@dachcom.de
   Fax: +49 83822606950
   NUTS-Code: DE27A
   Internet-Adresse:[4]http://www.dachcom.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 260 504.20 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Promenade 27
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   Telefon: +49 981/531277
   E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 981/531837
   Internet-Adresse:[6]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Insbesondere § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2
   GWB sind zu beachten. Werden Verstöße gegen Vergabevorschriften
   erkannt, so sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach
   Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160
   Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
   Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
   Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nach § 135 Abs. 3
   GWB nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2017
References
   1. mailto:pp-mfr.5032@polizei.bayern.de?subject=TED
   2. http://www.polizei.bayern.de/
   3. mailto:info@dachcom.de?subject=TED
   4. http://www.dachcom.de/
   5. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   6. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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