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Ausschreibung: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten - DE-Berlin
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Dokument Nr...: 411771-2017 (ID: 2017101809140889384)
Veröffentlicht: 18.10.2017
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  DE-Berlin: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
   2017/S 200/2017 411771
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
   c/o Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße
   34-37
   Berlin
   10115
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Clifford Chance Deutschland LLP
   Telefon: +49 69/7199-01
   E-Mail: [1]Projectoffice2017@cliffordchance.com
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.cliffordchance.com/home.html
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E82477128
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Clifford Chance Deutschland LLP
   Mainzer Landstraße 46
   Frankfurt am Main
   60325
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): RA Steffen Amelung
   Telefon: +49 69/7199-01
   E-Mail: [4]Projectoffice2017@cliffordchance.com
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]https://www.cliffordchance.com/home.html
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen der Projektorganisation.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79421000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stiftung des öffentlichen Rechts Fonds zur Finanzierung der
   kerntechnischen Entsorgung benötigt eine umfassende und nachhaltige
   Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden
   Projektorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der
   Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die
   von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe
   von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung
   zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur
   zu schaffen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist
   die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des
   in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung
   der kerntechnischen Entsorgung (EntsorgFondsG) geregelten
   Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung
   der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle
   aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von
   Elektrizität in Deutschland zu sichern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 25
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrags zweimal um jeweils
   sechs Monate verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem
   Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
   1) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate;
   2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt (ggf. auch für
   Dritt- und Nachunternehmen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/11/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/11/2017
   Ortszeit: 12:15
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren eingehalten werden.
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
   In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
   GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2017
References
   1. mailto:Projectoffice2017@cliffordchance.com?subject=TED
   2. https://www.cliffordchance.com/home.html
   3. https://www.subreport.de/E82477128
   4. mailto:Projectoffice2017@cliffordchance.com?subject=TED
   5. https://www.cliffordchance.com/home.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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