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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 411520-2017 (ID: 2017101809100989089)
Veröffentlicht: 18.10.2017
*
  DE-Hamburg: Arzneimittel
   2017/S 200/2017 411520
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DAK-Gesundheit
   Nagelsweg 27-31
   Hamburg
   20097
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf und Vergabestelle (0042 60)
   Telefon: +49 4023960
   E-Mail: [1]vergabestelle@dak.de
   Fax: +49 402396-3661
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.dak.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Arzneimittelrahmenrabattvertrag gemäß §§ 130a Absatz 8, 130c Absatz 1
   des Fünften Sozialgesetzbuchs.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Vertrags ist die Vereinbarung von Rabattzahlungen
   gemäß § 130a bzw. § 130c SGB V auf das Arzneimittel Tremfya
   (Guselkumab, ATC-Code L04AC16), das von Janssen-Cilag vertrieben und zu
   Lasten der DAK-G verordnet wurden. Von dieser Vereinbarung erfasst
   werden grundsätzlich alle verordnungsfähigen Arzneimittelspezialitäten
   von Janssen-Cilag, einschließlich aller Neueinführungen, die den
   Wirkstoff Guselkumab enthalten, gleich welcher Wirkstärke,
   Darreichungsform oder Packungsgröße und Anwendungsindikation.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Deutschland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren beginnend mit dem 1.12.2017.
   Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate. Der
   Vertragsschluss erfolgt mit der Firma Janssen-Cilag GmbH.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages am 1.12.2017 ist
   Janssen-Cilag als einziger Anbieter des Arzneimittels auf dem Markt.
   Weitere Anbieter sind nicht vorhanden. Eine Recherche im Verzeichnis
   für den Parallelvertrieb für Arzneimittel der EMA bestätigt das
   Alleinstellungsmerkmal. Es sind keine weiteren Parallelvertreiber
   notifiziert.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Arzneimittelrahmenrabattvertrag gemäß §§ 130a Absatz 8, 130c Absatz 1
   des Fünften Sozialgesetzbuchs
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/10/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Janssen-Cilag GmbH
   Johnson & Johnson Platz 1
   Neuss
   41470
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1)  Tag
   der Zuschlagsentscheidung  genannten Termins wird der Vertrag nach
   Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen. Aus technischen
   Gründen kann der in der Zukunft liegende Termin nicht in das Feld des
   Bekanntmachungsformulars eingestellt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [3]poststelle@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[4]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]poststelle@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[6]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@dak.de?subject=TED
   2. http://www.dak.de/
   3. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
   4. http://www.bundeskartellamt.de/
   5. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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