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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 411520-2017 (ID: 2017101809100989089)
Veröffentlicht: 18.10.2017
*
DE-Hamburg: Arzneimittel
2017/S 200/2017 411520
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
Hamburg
20097
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf und Vergabestelle (0042 60)
Telefon: +49 4023960
E-Mail: [1]vergabestelle@dak.de
Fax: +49 402396-3661
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.dak.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arzneimittelrahmenrabattvertrag gemäß §§ 130a Absatz 8, 130c Absatz 1
des Fünften Sozialgesetzbuchs.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrags ist die Vereinbarung von Rabattzahlungen
gemäß § 130a bzw. § 130c SGB V auf das Arzneimittel Tremfya
(Guselkumab, ATC-Code L04AC16), das von Janssen-Cilag vertrieben und zu
Lasten der DAK-G verordnet wurden. Von dieser Vereinbarung erfasst
werden grundsätzlich alle verordnungsfähigen Arzneimittelspezialitäten
von Janssen-Cilag, einschließlich aller Neueinführungen, die den
Wirkstoff Guselkumab enthalten, gleich welcher Wirkstärke,
Darreichungsform oder Packungsgröße und Anwendungsindikation.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Deutschland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren beginnend mit dem 1.12.2017.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate. Der
Vertragsschluss erfolgt mit der Firma Janssen-Cilag GmbH.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages am 1.12.2017 ist
Janssen-Cilag als einziger Anbieter des Arzneimittels auf dem Markt.
Weitere Anbieter sind nicht vorhanden. Eine Recherche im Verzeichnis
für den Parallelvertrieb für Arzneimittel der EMA bestätigt das
Alleinstellungsmerkmal. Es sind keine weiteren Parallelvertreiber
notifiziert.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Arzneimittelrahmenrabattvertrag gemäß §§ 130a Absatz 8, 130c Absatz 1
des Fünften Sozialgesetzbuchs
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/10/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Janssen-Cilag GmbH
Johnson & Johnson Platz 1
Neuss
41470
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) Tag
der Zuschlagsentscheidung genannten Termins wird der Vertrag nach
Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen. Aus technischen
Gründen kann der in der Zukunft liegende Termin nicht in das Feld des
Bekanntmachungsformulars eingestellt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [3]poststelle@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:[4]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]poststelle@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:[6]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2017
References
1. mailto:vergabestelle@dak.de?subject=TED
2. http://www.dak.de/
3. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
4. http://www.bundeskartellamt.de/
5. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
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