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Ausschreibung: Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke - DE-Siegen
Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
Dokument Nr...: 411519-2017 (ID: 2017101809100589087)
Veröffentlicht: 18.10.2017
*
DE-Siegen: Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
2017/S 200/2017 411519
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2a
Siegen
57076
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat für Recht und Akademisches Abteilung
Beschaffung
Telefon: +49 2717404868
E-Mail: [1]detlev.dellwig@zv.uni-siegen.de
Fax: +49 27174014868
NUTS-Code: DEA5A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.uni-siegen.de/zuv/dezernat3/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Geräteparks zum Aufbau einer Lehrfabrik zur
Ausbildung von Studierenden.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42611000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Geräteparks zum Aufbau einer Lehrfabrik zur
Ausbildung von Studierenden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 367 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das zu beschaffende Labor soll aus drei vernetzten CNC-Maschinen
bestehen, womit erstmals vernetzte Industrie 4.0-Produktionsprozesse
für die Ausbildung von Berufsschullehrern und -lehrerinnen erlebbar
werden und eine engere Theorie-Praxis-Verzahnung ermöglichen. Damit
dies mit den Kooperationspartnern im AGORA Projekt und des
Mittelstandsinstitutes 4.0 gelingen kann, sind nur Technologien zu
verwenden, welche sowohl in Berufsbildenden Schulen und
Berufsbildungszentren als auch in der regionalen Industrie zum Einsatz
kommen Identifiziert wurden dazu zwei wesentliche Anforderungen:
1. Eine durchgängige maschinenübergreifende Verwaltung, Dokumentation
und VISUALISIERUNG von Auftrags-, Prozess- und Maschinendaten und
Vernetzung mit CAD/CAM-Anwendungen.
2. Eine Schnittstelle zur CAD/CAM-Programmierung mit den
Software-Modulen PAL-TURN und PAL-MILL. Diese Module wurden von der IHK
Mittlerer Neckar (Stuttgart) entwickelt und sind verbindlich für die
berufsschulische Ausbildung und Facharbeiterprüfungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 lit b) iii) RL 2014/24/EU (§ 14
Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung zu vergeben, da der Auftragnehmer alleiniger Lieferant
der vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Beabsichtigt ist die
Beschaffung einer komplex ausgerichteten Lehrfabrik, die unter anderem
besondere Anforderungen der Vernetzung erfüllen muss. In diesem
Zusammenhang ist die Anlagenvernetzung über die sogen.
CELOS-Schnittstelle von entscheidender Bedeutung und auch das zwingende
Erfordernis der entsprechenden Schnittstellenausstattung, um die
Programmierung der Gesamtanlage mit den Softwaremodulen PAL-TURN und
PAL-MILL sicherzustellen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 3.3-07EU2017
Bezeichnung des Auftrags:
Siehe II.1.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/10/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DMG Mori Academy GmbH
Gildemeisterstraße 60
Bielefeld
33689
Deutschland
NUTS-Code: DEA41
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 366 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei den Angaben zu II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Schätzwerte.
Das unter Ziff. V.2.1 angegebene Datum ist nicht das Datum des
Vertragsschlusses, der Vertrag wird frühestens 10 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen werden (§ 135 Abs. 3
S. 1 Nr. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 2514112165
E-Mail: [4]vergabekammer@btms.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 2514112165
E-Mail: [5]vergabekammer@btms.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 2514112165
E-Mail: [6]vergabekammer@btms.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2017
References
1. mailto:detlev.dellwig@zv.uni-siegen.de?subject=TED
2. http://www.uni-siegen.de/
3. http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat3/
4. mailto:vergabekammer@btms.nrw.de?subject=TED
5. mailto:vergabekammer@btms.nrw.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammer@btms.nrw.de?subject=TED
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