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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit - DE-Hannover
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Dokument Nr...: 409021-2017 (ID: 2017101709062586495)
Veröffentlicht: 17.10.2017
*
  DE-Hannover: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
   2017/S 199/2017 409021
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
   Podbielskistraße 166
   Hannover
   30177
   Deutschland
   E-Mail: [1]jessica.heine@lzn.de
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lzn.niedersachsen.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY491
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY491
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betriebsärztliche Betreuung.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0041-DLG/2017-03.26
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71317200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von
   Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische
   Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit
   Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
   öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der
   niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche
   Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand
   übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
   Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
   Inseln eine Rahmenvereinbarung über die betriebsärztliche Betreuung
   gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) i.V.m. DGUV V2 (§ 21 VgV) aus.
   Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung  Fachlicher Teil
   (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71317210
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von
   Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische
   Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit
   Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
   öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der
   niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche
   Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand
   übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
   Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
   Inseln eine Rahmenvereinbarung über die betriebsärztliche Betreuung
   gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) i.V.m. DGUV V2 (§ 21 VgV) aus.
   Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung  Fachlicher Teil
   (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
   Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018. Es besteht eine
   Preisbindung von 36 Monaten sowie optional eine einseitige
   Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren
   Monaten.
   Um sein einseitiges Optionsrecht zur einseitigen Vertragsverlängerung
   um höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den
   Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Auslauf des
   Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den
   geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des
   Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll
   dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver
   Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist
   nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der
   Wirtschaftlichkeit möglich. Der Auftraggeber muss einer Preisänderung
   zustimmen. Erfolgt eine Zustimmung auch nach Gesprächen mit dem
   Rahmenvertragspartner nicht, endet der Vertrag zum Ende der
   vereinbarten Vertragslaufzeit.
   Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Option beträgt
   insgesamt ca. 700 000 EUR netto. Dieses in Aussicht genommene
   Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), unter
   Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen aus den Vorjahren, so genau wie
   möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung
   ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des
   nicht exakt vorhersehbaren Personalnedarfes, weder möglich noch
   erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
   Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
   kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum
   Niedersachsen  die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen
   Landesverwaltung  erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass
   insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit
   stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt
   zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine
   Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber um höchstens 12
   Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
   Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
   Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
   hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
   dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
   sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
   Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorzulegen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
   auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
   Ferner sind  auf Verlangen der Vergabestelle  bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung).
   B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
   Einzelnen:
    Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen).
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten.
    Eigenerklärung zum Urheberrecht.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
   Umsatzes sind im Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
   Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten
   Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang
   vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
   Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
   Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. (siehe
   Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
    Darstellung der Lieferkontinuität. Das Logistik Zentrum Niedersachsen
   arbeitet u. a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für
   automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der
   Regel durch E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer
   Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat
   der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise
   die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von
   dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende
   Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. §
   276 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine
   möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen
   Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere
   in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
   Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung
   zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der
   Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe
   seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
    Nachweis für die angebotenen elektronischen Artikel, dass diese den
   Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen, z.
   B. Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Bieters. Die Nachweise
   sind unter Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu
   beschriften.
    Datenblätter, sofern gleichwertige Artikel zu den im Angebotsvordruck
   benannten Artikeln angeboten werden. Diese Datenblätter sind unter
   Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu
   beschriften.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
   Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
   Firmenprofil);
    Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/11/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/11/2017
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in Kraft
   getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV)  ab einem geschätzten
   Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung
   über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der
   Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen
   Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3
   des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
   Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der
   Fassung vom 1.7.2016.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY491.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
   und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
   Postfach
   Lüneburg
   21310
   Deutschland
   Fax: +49 413115-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB
   unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
   als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
   Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
   der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10
   Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134
   GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
   den Auftraggeber, § 134 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
   und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
   Postfach
   Lüneburg
   21310
   Deutschland
   Fax: +49 413115-2943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2017
References
   1. mailto:jessica.heine@lzn.de?subject=TED
   2. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY491
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY491
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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