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Ausschreibung: Büromöbel - DE-Karlsruhe
Büromöbel
Dokument Nr...: 854990-2017 (ID: 2017101519260285970)
Veröffentlicht: 16.10.2017
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  Büromöbel für den Arbeitsplatz der Präsidentin
Bundesgerichtshof
Ausschreibung der Büromöbel des Arbeitsplatzes der Präsidentin
Übersicht über die Vergabeunterlagen
Ausschreibung
1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
2. Bewerbungsbedingungen und Erläuterungen
3. Leistungsbeschreibung
4. Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen
5. Wertungskriterien
6. Einzureichende Unterlagen
Anlagen zur Ausschreibung
 Anlage 1: Eigenerklärung zum Angebot
 Anlage 2: Formular zur Abgabe des Preisangebots
1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
Es ist beabsichtigt, die in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leis-tungen im Namen der Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, dieser wiederum vertreten durch die
Präsidentin des Bundesgerichtshofs (im Folgenden: BGH), zu vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in der hier vorliegenden Form,
um die Erstellung des Angebots, die Kommunikation zwischen BGH und Bieter sowie die Auswertung des Angebots zu er-leichtern und
die Objektivität der Auswertung zu gewährleisten.
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2. Bewerbungsbedingungen und Erläuterungen
2.1 Der BGH verfährt nach den Vorschriften der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), ohne dass diese Vorschriften
Vertragsbestandteil werden sollen. Das gesamte Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
2.2 Ausschreibende Stelle und Auftraggeber: Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Herrenstraße 45 a 76133 Karlsruhe Telefax:
0721 159-1609 Ansprechpartner: Herr Lauer ( verwaltung@bgh.bund.de )
2.3 Alle Anfragen, die mit der Ausschreibung in Zusammenhang stehen, sind aus-schließlich schriftlich an den genannten
Ansprechpartner zu richten. Die Antwort wird unter Beachtung von 2.4 ausschließlich schriftlich erfolgen. Bieterfragen, die
später als 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
2.4 Die Antworten auf Anfragen werden allen Bietern mitgeteilt, sofern die Auskünfte nicht für das Verfahren oder für die
anderen Bieter ohne Bedeutung sind.
2.5 Das Angebot sowie alle Anlagen sind in zwei Exemplaren schriftlich zu übermitteln. Sie müssen bis zum
02. November 2017
beim Auftraggeber vorliegen (Abgabetermin). Es gilt der Eingangsvermerk der Post-stelle des BGH.
Das Angebot ist ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Herrenstraße 45 a 76133 Karlsruhe
Das Angebot kann mit der Post übermittelt werden oder persönlich abgegeben werden. Es ist zu unterschreiben und so zu
verpacken, dass auch nach dem Öffnen der Versandverpackung das Angebot in einem zweiten Umschlag bis zur formellen Öffnung
nach Ablauf der Ausschreibungsfrist verschlossen bleibt. Dieser zweite Umschlag ist mit der Aufschrift Ungeöffnet an
Sachgebiet ZA3  Angebot Büromöbel Präsidentin  zu versehen.
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2.6 Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, wer-den nicht berücksichtigt.
Nachweislich aus anderen Gründen verspätet eingehende Angebote können hingegen berücksichtigt werden.
2.7 Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) hat sich mindestens bis zum
01. Dezember 2017
zu erstrecken.
2.8 Nach Erteilung des Zuschlags werden alle Bieter hierüber gemäß  46 UVgO informiert. Auf Verlangen eines Bieters werden
auch die Gründe für die Nichtberück-sichtigung seines Angebots dargelegt.
Mit Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der erfolgten Zuschlagserteilung auf
sein Angebot unter den Voraussetzungen des  46 UVgO sein Name und die Gründe für die Zuschlagserteilung bekannt gegeben
werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekannt-machung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach
pflichtgemäßem Ermessen.
2.9 Eine etwaige Aufhebung der Ausschreibung wird den Bietern schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt.
2.10 Wünscht der Bieter die Rückgabe von Unterlagen, die das Angebot ergänzen, so hat er dies im Angebot kenntlich zu
machen. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen beschriftet werden, um sie einem Bieter eindeutig zuordnen zu
können.
2.11 Die Ausschreibungsunterlagen sind durchzulesen und die Anlagen sorgfältig an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu
unterschreiben. An den Vergabeunterlagen dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
2.12 Berichtigungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie die Rücknahme eines Angebots können bis zum Ablauf der
Abgabefrist vorgenommen werden. Sie müssen eindeutig sein und bis zu diesem Zeitpunkt bei der Poststelle des BGH ein-gehen.
2.13 Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung des BGH ist nicht statthaft.
2.14 Der Bieter hat  auch nach Beendigung dieser Ausschreibung  über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen
dienstlichen Angelegenheiten des BGH Ver-schwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die mit der Ausschreibung befassten
Mitarbeiter zu verpflichten.
2.15 Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen in den Ausschreibungs-unterlagen in Verbindung mit der
Leistungsbeschreibung im Angebot sowie die Allge-
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meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Vertrags-bestandteil.
2.16 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
2.17 Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Zielsetzung
Für das Arbeitszimmer (Büro) der Präsidentin des Bundesgerichtshofs ist eine Neu-ausstattung der Büromöbel vorgesehen.
Ausführung und Verarbeitung müssen den hohen Ansprüchen, die an die Büroeinrichtung einer Präsidentin/eines Präsidenten
eines Obersten Bundesgerichts mit Repräsentationsaufgaben für die Bundesrepublik Deutschland auf nationaler und
internationaler Ebene in bester Weise genügen.
Ein wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist, dass die Möbel sehr flexibel aufstellbar und veränderbar aber
trotzdem repräsentativ, nachhaltig und zeitlos sein müssen. Die Flexibilität und Veränderbarkeit ist erforderlich, da in
den nächsten Jahren im Zusammenhang mit geplanten Sanierungen, das Arbeitszimmer der Präsidentin des Bundesgerichtshofs
(vorübergehend oder endgültig) in Räumlichkeiten mit einem anderen Zuschnitt untergebracht werden muss. Deshalb ist es eine
Grundvoraussetzung, dass die neuen Büromöbel ohne Eingriff in die Stabilität und Funktionalität, wenn nötig in anderer
Form, wieder aufgebaut und verkleinert oder vergrößert werden können.
3.2 Beschreibung der anzubietenden Möbel
3.2.1. Anforderungen bzgl. Funktionalität und Verarbeitung
- Wegen der notwendigen Stabilität müssen die Möbel aus Metall (mit Pulverlackbeschichtung) sein
- Die Möglichkeit der Veränderung vom Bücherregal zum Beistellmöbel und umgekehrt durch ein modulares, zerlegbares
Regalsystem mit einer umfassenden Gestaltungs-Nutzungs- und Ausbau-Vielfalt muss vorhanden sein
- Effiziente Raumausnutzung
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- Schreibtisch mit der Möglichkeit der perfekten Anpassung an den Nutzer, runden Tischbeinen und stabilem Metallgestell
3.3.2. Einzelaufstellung der zu beschaffenden Möbel
1 Schreibtisch
Maße: B: 2500 x T: 1000 x H: (gekürzt auf) 720 mm
Tischplattenoberfläche: Linoleum
hinten links: Klappe in Lino
mit Kabeldurchlass für Bildschirm und Tastatur
unter der Tischplatte: Kabelrost
am Tischbein Kunststoffrohr schwarz
zur vertikalen Kabelführung
an der Innenseite der Tischzarge
magnetische Kabelführung
1 Rollcontainer
Maße: B 395 x T 500 x H 605 mm
3 x 175 Schubladen (mittlere abschließbar)
oben: Schaleneinsatz für Stifte u. Material
unten: Schrägfacheinsatz für Briefbögen,
Kuverts etc.
Rollen für harten Boden, vorne 2 Feststeller
Farbe: rubinrot
1 Sideboard
Maße: B 2000 x T 500 x H ca. 720 mm
unten: 100 mm Rahmensockel hinten offen
mittig: 175 mm Auszüge mit Frontblende
und 2 Einlegerahmen, ohne Schlösser
oben: links offen mit Auszug für Drucker
und hinten Kabeldurchlaß
Klappe mit Schloß (gleichschließend mit Container)
Klappe ohne Schloß, dahinter
Zwischentablar für Rechner,
Rückwand perforiert (Belüftung) mit Kabeldurchlaß
Farbe: mittelgrau
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Bibliothekswand
Maße: B 3750 x T 500-350 x H 2940 mm
unten 100 mm Rahmensockel zu allen Seiten zu
2 Höhen à 350 mm, 500 mm tief
mit 10 Klapptüren nicht abschließbar
30 Felder offen nach vorne und
Rücksprung auf Tiefe 350 mm
mittig 3 Felder mit je 1 Zwischentablar und
darunter 1 Ausziehtablar
Farbe: mittelgrau
2 Regale
Maße: B 1500 x T 350 x H 2940 mm
unten 100 mm Rahmensockel zu allen Seiten zu
16 Felder offen nach vorne
Farbe: mittelgrau
2 Beistelltische
Maße: B 750 x T 750 x H 370 mm
Platte: Klarglas (grünlich)
4. Ausschlusskriterien
4.1 Zwingende Ausschlusskriterien gem.	123 GWB i.V.m.	31 UVgO
Angebote werden ausgeschlossen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist wegen einer Straftat nach:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder  129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),  299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit  335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den  232, 232a Absatz 1 bis 5, den	232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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4.2 Fakultative Ausschlusskriterien gem.  124 GWB i.V.m.  31 UVgO
Angebote können von der ausschreibenden Stelle ausgeschlossen werden, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;  123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
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9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Zu den vorstehenden Kriterien hat der Bieter die als Anlage 1 beigefügte Eigenerklärung abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Leistungserbringung der Unterstützung durch andere Unternehmen zu bedienen, so hat er
spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist den oder die Unterauftragnehmer zu benennen, Art und Umfang der Leistungen
anzugeben, die über-tragen werden sollen, und nachzuweisen, dass auch die Unterauftragnehmer die vorstehen-den
Mindestanforderungen erfüllen und dass bei ihnen keine Ausschlusskriterien vorliegen. Die Eigenerklärung ist in solchen
Fällen auch von dem Unterauftragnehmer abzugeben.
5. Wertungskriterien
Nur Angebote, bei denen keine Ausschlusskriterien vorliegen, gelangen in die Bewertungsphase.
Die Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung wird anhand einer Skala von 0 bis 10 Punkten benotet. Die
erzielte Punktzahl wird in Relation zum Angebotspreis gesetzt. Das so ermittelte Angebot mit dem günstigsten
Preis-Leistungs-Verhältnis erhält den Zuschlag.
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6. Einzureichende Unterlagen
6.1 Bestandteile des Angebots
Das Angebot besteht aus
 der unterschriebenen Eigenerklärung gemäß Anlage 1,
 sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, entsprechenden Nachweisen (siehe oben 4.) und
 dem rechtsverbindlich unterschriebenen Preisangebot gemäß Anlage 2 (siehe unten 6.2).
 Beschreibungen mit Fotos der angebotenen Möbel (z.B. Prospekt)
6.2 Preisangebot
In dem beigefügten Vordruck (Anlage 2) sind die Preise für die verschiedenen Bestandteile des Angebots detailliert
einzutragen. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesgerichtshof/2017/10/2127179.html
Data Acquisition via: p8000000
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