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Ausschreibung: Datenverarbeitung - DE-Berlin
Datenverarbeitung
Dokument Nr...: 375767-2017 (ID: 2017092309204049406)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
DE-Berlin: Datenverarbeitung
2017/S 183/2017 375767
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Der AOK-Bundesverband handelt für sich und im Namen der unter VI.3)
genannten weiteren Auftraggeberinnen
Rosenthaler Straße 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Silke Beckmann
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
Fax: +49 30346462777
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Elekronisches Bewerbungssystem (e-Recruitment-System) zur Abbildung des
internen und externen Personalbeschaffungsprozesses.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung eines elektronischen Bewerbungssystems
(eRecruitment-System) zur Abbildung des internen und externen
Personalbeschaffungsprozesses der Auftraggeberinnen sowie der
anschließenden Auftragsdatenverarbeitung im Rechenzentrumsbetrieb des
Anbieters. Des Weiteren umfasst die Leistung die Pflege, Wartung und
Weiterentwicklung der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Soft- und Hardware sowie den entsprechenden Support.
Die Lösung muss per Schnittstelle an die vorhandenen SAP-HCM-Systeme
der Auftraggeberinnen anbindbar sein.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 350 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die AOK-Gemeinschaft bilden qualifizierte und motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis für unternehmerisches
Handeln und dauerhaften Erfolg. Durch den Einsatz moderner
Informations-Technologien sollen die Qualität der Personalbeschaffung
erhöht und die Beschaffungsprozesse beschleunigt werden. Gleichzeitig
soll die Transparenz über den Status und Fortschritt der Bewerbung für
alle beteiligten Parteien gesteigert werden. Zielsetzung ist der
Betrieb eines eRecruitment-Systems zur Abbildung des internen und
externen Personalbeschaffungsprozesses als Auftragsdatenvereinbarung.
Hierbei soll der gesamte Prozess des Bewerbermanagements von der
Ausschreibung im Internet/Intranet bis zur Übernahme des Bewerbers mit
Workflows unterstützt werden. Die Anbindung der jeweiligen
SAP-HCM-Systeme der Auftraggeberinnen ist Voraussetzung für einen
durchgängigen Datenfluss. Die Leistungserbringung erfolgt mehrstufig.
Für die Abbildung der Grundeinstellungen und Vorlagen hat der
Auftragnehmer einen Mastermandanten zur Verfügung zu stellen. Für jede
teilnehmende Auftraggeberin muss ferner ein eigener Mandant bereit
gestellt werden, in den die Inhalte aus dem Mastermandanten überführbar
sein müssen. Die Auftraggeberinnen müssen die Möglichkeit haben,
individuelle Anforderungen bei Formularfeldern im Bewerbungsformular,
Korrespondenz, Berichten und Workflows, Einbindung von Testergebnissen
(z. B. Self-ACs, Online-Tests, sonstige Auswahlverfahren) unter
Berücksichtigung der jeweiligen zentralen bzw. dezentralen
Organisationsstruktur der Auftraggeberinnen umzusetzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Rahmenvereinbarung kann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV
direkt vergeben werden. Die Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände
liegen ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der
AOK-Gemeinschaft jeweils vor. Beinahe sämtliche Bewerbungsprozesse im
AOK-System werden mit dem e-Recruitmentsystem der Lumesse GmbH
durchgeführt. Die AOK-Gemeinschaft hat diese Lösung im Jahr 2013 nach
Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens (vgl. die frühere
Bekanntmachung ABl. EU [3]2013/S 196-339115) beschafft und mit
erheblichem Aufwand implementiert. Es wurden mehrere Mandanten
erstellt, die in die Systeme der Auftraggeberinnen, die sich technisch
voneinander unterscheiden, eingebunden werden mussten, weshalb der
Anbieter verschiedene Schnittstellen errichten musste. Bei Umstieg auf
eine neue Lösung würden erhebliche Kosten entstehen, die eine
Neubeschaffung unwirtschaftlich erscheinen lassen. Aufgrund der oben
beschriebenen technischen Besonderheiten wären Kompabilitäts- oder
Ressourcenprobleme zu befürchten. Sofern es beim
Azubi-Bewerbungsverfahren (rund 60.000 Bewerbungen in einem kurzen
Zeitfenster von drei Monaten) Störungen durch einen Systemwechsel geben
würde, könnte dies in den Folgejahren zu Problemen bei der Versorgung
mit Fachkräften führen. Die Lumesse GmbH verfügt zudem über
ausschließliche gewerbliche Schutzrechte an dem e-Recruitmentsystem,
weshalb das System von keinem anderen Unternehmen bereitgestellt werden
kann. Der Auftrag soll daher für weitere 4 Jahre an die Lumesse GmbH
vergeben werden. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, ein
bereits bestehendes System und dessen trotz der partiellen
betriebswirtschaftlichen Abschreibung gegebenen Wert weiter nutzen zu
wollen, anstatt eine komplette Neuausschreibung durchzuführen, ist nach
der Rechtsprechung ein sachbezogener und nicht zu beanstandender Grund
für eine Direktvergabe. Dies gilt ebenso für die Entscheidung, eine
sichere Variante zu wählen. Abzuwendende Risiken von Fehlfunktionen und
Kompatibilitätsproblemen sowie von höherem Zeitbedarf rechtfertigen die
Entscheidung. Bereits vorhandene Strukturen und Erfahrungen würden ohne
Mehrwert für die AOK-Gemeinschaft entwertet, wenn etablierte auf die
AOKs zugeschnittene Strukturen, technische Ressourcen und Verfahren
gekappt werden müssten, um eine gänzlich neue Lösung zu etablieren
(vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.8.2012 VII-Verg 10/12; 22.5.2013
VII-Verg 16/12; VK Bund, Beschl. v. 18.2.2016 VK 2-137/15).
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/09/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Lumesse GmbH
Flughafenstr. 103
Düsseldorf
40474
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 350 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Auftraggeberinnen sind die
1. AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart,
2. AOK Bayern Die Gesundheitskasse, Carl Wery Straße 28, 81739
München,
3. AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen,
4. AOK Hessen Die Gesundheitskasse, Basler Straße 2, 61352 Bad
Homburg,
5. AOK Niedersachsen Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273,
30519 Hannover,
6. AOK Nordost Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam,
7. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269
Dortmund,
8. AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
Sternplatz 7, 01067 Dresden,
9. AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61,
40213 Düsseldorf,
10. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse, Virchowstr.
30, 67304 Eisenberg,
11. AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106
Magdeburg,
12. AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin,
13. ITSCare IT Services für den Gesundheitsmarkt GbR,
Palleskestraße 1, 65929 Frankfurt am Main
14. Kubus-IT GbR, Karl-Marx-Straße 7a, 95444 Bayreuth.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 168 GWB
...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2017
References
1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:339115-2013:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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