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Ausschreibung: Datenverarbeitung - DE-Berlin
Datenverarbeitung
Dokument Nr...: 375767-2017 (ID: 2017092309204049406)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
  DE-Berlin: Datenverarbeitung
   2017/S 183/2017 375767
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der AOK-Bundesverband handelt für sich und im Namen der unter VI.3)
   genannten weiteren Auftraggeberinnen
   Rosenthaler Straße 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Silke Beckmann
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   Fax: +49 30346462777
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Elekronisches Bewerbungssystem (e-Recruitment-System) zur Abbildung des
   internen und externen Personalbeschaffungsprozesses.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung eines elektronischen Bewerbungssystems
   (eRecruitment-System) zur Abbildung des internen und externen
   Personalbeschaffungsprozesses der Auftraggeberinnen sowie der
   anschließenden Auftragsdatenverarbeitung im Rechenzentrumsbetrieb des
   Anbieters. Des Weiteren umfasst die Leistung die Pflege, Wartung und
   Weiterentwicklung der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
   Soft- und Hardware sowie den entsprechenden Support.
   Die Lösung muss per Schnittstelle an die vorhandenen SAP-HCM-Systeme
   der Auftraggeberinnen anbindbar sein.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 350 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die AOK-Gemeinschaft bilden qualifizierte und motivierte
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis für unternehmerisches
   Handeln und dauerhaften Erfolg. Durch den Einsatz moderner
   Informations-Technologien sollen die Qualität der Personalbeschaffung
   erhöht und die Beschaffungsprozesse beschleunigt werden. Gleichzeitig
   soll die Transparenz über den Status und Fortschritt der Bewerbung für
   alle beteiligten Parteien gesteigert werden. Zielsetzung ist der
   Betrieb eines eRecruitment-Systems zur Abbildung des internen und
   externen Personalbeschaffungsprozesses als Auftragsdatenvereinbarung.
   Hierbei soll der gesamte Prozess des Bewerbermanagements von der
   Ausschreibung im Internet/Intranet bis zur Übernahme des Bewerbers mit
   Workflows unterstützt werden. Die Anbindung der jeweiligen
   SAP-HCM-Systeme der Auftraggeberinnen ist Voraussetzung für einen
   durchgängigen Datenfluss. Die Leistungserbringung erfolgt mehrstufig.
   Für die Abbildung der Grundeinstellungen und Vorlagen hat der
   Auftragnehmer einen Mastermandanten zur Verfügung zu stellen. Für jede
   teilnehmende Auftraggeberin muss ferner ein eigener Mandant bereit
   gestellt werden, in den die Inhalte aus dem Mastermandanten überführbar
   sein müssen. Die Auftraggeberinnen müssen die Möglichkeit haben,
   individuelle Anforderungen bei Formularfeldern im Bewerbungsformular,
   Korrespondenz, Berichten und Workflows, Einbindung von Testergebnissen
   (z. B. Self-ACs, Online-Tests, sonstige Auswahlverfahren) unter
   Berücksichtigung der jeweiligen zentralen bzw. dezentralen
   Organisationsstruktur der Auftraggeberinnen umzusetzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Rahmenvereinbarung kann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV
   direkt vergeben werden. Die Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände
   liegen  ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der
   AOK-Gemeinschaft  jeweils vor. Beinahe sämtliche Bewerbungsprozesse im
   AOK-System werden mit dem e-Recruitmentsystem der Lumesse GmbH
   durchgeführt. Die AOK-Gemeinschaft hat diese Lösung im Jahr 2013 nach
   Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens (vgl. die frühere
   Bekanntmachung ABl. EU [3]2013/S 196-339115) beschafft und mit
   erheblichem Aufwand implementiert. Es wurden mehrere Mandanten
   erstellt, die in die Systeme der Auftraggeberinnen, die sich technisch
   voneinander unterscheiden, eingebunden werden mussten, weshalb der
   Anbieter verschiedene Schnittstellen errichten musste. Bei Umstieg auf
   eine neue Lösung würden erhebliche Kosten entstehen, die eine
   Neubeschaffung unwirtschaftlich erscheinen lassen. Aufgrund der oben
   beschriebenen technischen Besonderheiten wären Kompabilitäts- oder
   Ressourcenprobleme zu befürchten. Sofern es beim
   Azubi-Bewerbungsverfahren (rund 60.000 Bewerbungen in einem kurzen
   Zeitfenster von drei Monaten) Störungen durch einen Systemwechsel geben
   würde, könnte dies in den Folgejahren zu Problemen bei der Versorgung
   mit Fachkräften führen. Die Lumesse GmbH verfügt zudem über
   ausschließliche gewerbliche Schutzrechte an dem e-Recruitmentsystem,
   weshalb das System von keinem anderen Unternehmen bereitgestellt werden
   kann. Der Auftrag soll daher für weitere 4 Jahre an die Lumesse GmbH
   vergeben werden. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, ein
   bereits bestehendes System und dessen trotz der partiellen
   betriebswirtschaftlichen Abschreibung gegebenen Wert weiter nutzen zu
   wollen, anstatt eine komplette Neuausschreibung durchzuführen, ist nach
   der Rechtsprechung ein sachbezogener und nicht zu beanstandender Grund
   für eine Direktvergabe. Dies gilt ebenso für die Entscheidung, eine
   sichere Variante zu wählen. Abzuwendende Risiken von Fehlfunktionen und
   Kompatibilitätsproblemen sowie von höherem Zeitbedarf rechtfertigen die
   Entscheidung. Bereits vorhandene Strukturen und Erfahrungen würden ohne
   Mehrwert für die AOK-Gemeinschaft entwertet, wenn etablierte  auf die
   AOKs zugeschnittene  Strukturen, technische Ressourcen und Verfahren
   gekappt werden müssten, um eine gänzlich neue Lösung zu etablieren
   (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.8.2012 VII-Verg 10/12; 22.5.2013 
   VII-Verg 16/12; VK Bund, Beschl. v. 18.2.2016 VK 2-137/15).
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/09/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Lumesse GmbH
   Flughafenstr. 103
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 350 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Auftraggeberinnen sind die
   1. AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart,
   2. AOK Bayern  Die Gesundheitskasse, Carl  Wery  Straße 28, 81739
   München,
   3. AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen,
   4. AOK Hessen  Die Gesundheitskasse, Basler Straße 2, 61352 Bad
   Homburg,
   5. AOK Niedersachsen  Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273,
   30519 Hannover,
   6. AOK Nordost  Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam,
   7. AOK NORDWEST  Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269
   Dortmund,
   8. AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
   Sternplatz 7, 01067 Dresden,
   9. AOK Rheinland/Hamburg  Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61,
   40213 Düsseldorf,
   10. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse, Virchowstr.
   30, 67304 Eisenberg,
   11. AOK Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106
   Magdeburg,
   12. AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin,
   13. ITSCare  IT  Services für den Gesundheitsmarkt GbR,
   Palleskestraße 1, 65929 Frankfurt am Main
   14. Kubus-IT GbR, Karl-Marx-Straße 7a, 95444 Bayreuth.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   ...
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   ...
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
   Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   § 168 GWB
   ...
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:339115-2013:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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