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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Peine
Kommunikationsinfrastruktur
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 375288-2017 (ID: 2017092309154348927)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
DE-Peine: Kommunikationsinfrastruktur
2017/S 183/2017 375288
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Peine
Woltorfer Straße 74
Peine
31224
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kruse, Arno
Telefon: +49 51714018308
E-Mail: [1]vergabestelle@landkreis-peine.de
Fax: +49 51714017730
NUTS-Code: DE91A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://portal.deutsche-evergabe.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://portal.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Peine.
Referenznummer der Bekanntmachung: R2-114/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
zu ermöglichen, die in dem Landkreis Peine gelegenen, noch
unterversorgten weißen Flecken über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines
privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält
hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende
Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu
errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb
zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und
gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern
entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang
sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu
erbringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000
64215000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen
Internetzugängen ist beabsichtigt, die angegebenen Haushalte mit einer
Übertragungsrate von bis zu 1 Gbit/s im Downstream, und die angegebenen
Gewerbeanschlüsse mit bis zu 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream)
zu erschließen.
Insoweit der Netzbetreiber einen FttB-Ausbau vorsieht, beabsichtigt der
Landkreis die Förderung der Erschließung des Hausanschlusses (Homes
connected). Auf Grund der Förderung des Hausanschlusses durch den
Landkreis dürfen die Netzbetreiber den Grundstückseigentümern keine
gesonderten Anschlusskosten in Rechnung stellen. Die Förderung durch
den Landkreis erfolgt jedoch nur bis zur Beendigung der Bauphase bzw.
dem Schließen der Gräben. Diese Form der Anschlussbereitstellung
unterstellt, dass der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem
Grundstück zulässt. Ist dies nicht gewährleistet, ist lediglich eine
FttB-Erschließung bis zur Grundstücksgrenze (Homes passed) möglich
und für den Netzbetreiber verpflichtend.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der
Landkreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste
grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum
Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind der
Anlage 2 Daten und Fakten zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf
Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative
Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des
Landkreises Peine vergleichbaren Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Details entnehmen Sie bitte der Anlage in
den Teilnahmeunterlagen.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Details entnehmen Sie bitte der Anlage in den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
erforderlich:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als
6 Monate);
Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen
Berufsgenossenschaft sowie
Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, vorliegen;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein
Ermittlungs-oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer
Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als
schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein
könnte;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
des Niedersächsischen Tariftreue-und Vergabegesetzes (NTVergG) bei
öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten
wird; sowie
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit(SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten
wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V.
m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und
über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für
das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben.
Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die
Erklärung des Versicherungsunternehmensnachgewiesen werden, mit der es
den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und
die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht
älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Der
Nachweis der oben genannten Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung
für die Auftragsvergabe. Bewerbergemeinschaften müssen einen
entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft
insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt
vorlegen.
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m.
Abs. 4 Nr.4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens
in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen /
Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2
Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr.4 VgV analog bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre,falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht
des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung
(z. B. durch die Creditreform AG).
Eigenerklärung des Bewerbers und soweit nicht durch verfügbare
Mittel gedeckt Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw.
Finanzdienstleisters darüber, dass die privat zu erbringenden
Investitionen abgedeckt sind.
Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben
werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der
Bewerbergemeinschaft) analog § 36 Abs. 1 VgV erforderlich. Der Anteil
der Leistung am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen,
die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte
(kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der
jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender
Kontaktdaten) analog § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung,
dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im
Ausbaugebiet zu gewinnen;
Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang
mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf
Glasfaserbasis, sowie
Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische
Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den
technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu
können.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
Zuwendungsbescheides bzw. des abzuschließenden Kooperationsvertrages
sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der
Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung,
Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen
und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem
Zuwendungsbescheid bzw. aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2017
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/11/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden
und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb, Flächendeckender
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Peine, Vergabenummer R2-114/2017.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form über
das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter
[6]http://root.deutsche-evergabe.de (siehe auch in der Ausschreibung
dazu unter Allgemeine Informationen zum Verfahren).
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen insbesondere
dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz
orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten
Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die
Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält
sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung voraussichtlich im
Dezember 2017. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind dem
Vergabeunterlagen beigefügt.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
zur Leistung einer Beihilfe mit einem der Bewerber verpflichtet.
Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist
insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Peine
avisierten Fördermittel gleich aus welchem Grund nicht akquiriert
werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und
Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide
des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
bzw. werden.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung auch unter:
[7]www.breitbandausschreibungen.de
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter
VI.4.1.genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
mehr rechtzeitig wenn:
der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung gerügt worden sind;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn(15) Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2017
References
1. mailto:vergabestelle@landkreis-peine.de?subject=TED
2. https://portal.deutsche-evergabe.de/
3. https://portal.deutsche-evergabe.de/
4. https://portal.deutsche-evergabe.de/
5. https://portal.deutsche-evergabe.de/
6. http://root.deutsche-evergabe.de/
7. http://www.breitbandausschreibungen.de/
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