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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bassum
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 375269-2017 (ID: 2017092309154248924)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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  DE-Bassum: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2017/S 183/2017 375269
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG)
   Klövenhausen 20
   Bassum
   27211
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Meyer
   Telefon: +49 4241801-188
   E-Mail: [1]meyer@awg-bassum.de
   NUTS-Code: DE922
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.awg-bassum.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJY0RT
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: kommunale Eigengesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   AWG Bassum  Entsorgung von Siebresten.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 765/2017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verwertung des Siebüberlaufs aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk
   (Fraktion von 15 mm bis 80 mm, Menge ca. 5 500 t/a).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE922
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Diepholz.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der AN hat den aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk anfallenden
   Siebüberlauf (Fraktion von 15 mm bis 80 mm) am Entsorungszentrum Bassum
   zu übernehmen (die Beladung der Fahrzeuge erfolgt durch den AG) und
   einer Verwertungsanlage seiner Wahl zuzuführen. Der Transport des
   Siebüberlaufs zur vorgesehenen Verwertungsanlage ist Sache des AN.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 12/12/2017
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Leistungsbeginn ist die dritte Kalenderwoche nach Zuschlagserteilung.
   Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich am 22.11.2017 erfolgen,
   sofern es keine bieterseitigen Einsprüche gibt. Daraus ergäbe sich ein
   Leistungsbeginn am Dienstag, den 12.12.2017. Zu den Laufzeiten siehe §
   11 Entsorgungsvertrag.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für
   Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher vorzulegen
   BB1 Unternehmensbeschreibung
   Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus
   der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung hervorgehen.
   BB2 Registereintrag
   Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen
   ansässig ist, beigefügt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie
   für Unterauftragnehmer auszufüllen:
   WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2014  2016 und
   Mittelwert 2014-2016
   WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (hier:
   Entsorgung von Siebresten bzw. vergleichbaren Abfällen) der Jahre 2014
    2016 und Mittelwert 2014-2016.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:
   BL 1 Qualitätssicherung Bieter:
   Efb-Zertifikat für die angebotene Tätigkeit, beliebiger Abfallschlüssel
   zulässig
   oder
   Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig
   gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS
   BL 2 Qualitätssicherung Transporteure (sofern die Transporte nicht
   durch den Bieter vorgenommen werden):
   Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1)
   KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine
   Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und
   Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im
   Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit
   zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In
   diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat
   für Tätigkeit Befördern).
   Angaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n)
   Anlage (Name)
   Betreiber
   Adresse der Entsorgungsanlage
   genehmigte Kapazität in t/a
   Jahresdurchsatz 2016
   Jahresdurchsatz 2015
   LU 1 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung:
   Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus
   der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die
   entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Sofern für die
   Behandlung mehrere Anlagen vorgesehen sind, ist die zeitliche oder
   mengenmäßige Aufteilung der Abfälle auf diese Anlagen anzugeben. Sofern
   die Behandlungskonzeption die Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50
   % des Inputs durch Dritte vorsieht, ist je Fraktion der eingeplante
   Mengenanteil, das betreffende Unternehmen und der Anlagenstandort
   anzugeben. Diese Anforderung entfällt für die Rückstände aus der
   thermischen Abfallbehandlung.
   LU 2 Genehmigungsauszug Entsorgungsanlage:
   Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht. dass die
   vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen
   Abfälle zugelassen ist/sind.
   LU 3 Bieterrundschreiben:
   Sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben über das Portal DTVP
   verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Informationen
   zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf
   der Schreiben automatische protokolliert, so dass in diesem Fall kein
   gesonderter Nachweis erforderlich ist.
   Alternativ können die ausgedruckten Bieterrundschreiben dem Angebot als
   Anlage oder eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass
   er alle auf DTVP veröffentlichten Bieterinformationen zur Kenntnis
   genommen hat, als Anlage beigefügt werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/10/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/10/2017
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
   Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes
   Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da
   erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
   Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
   Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
   Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
   gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige
   Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis
   von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch
   Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem
   Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei
   DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
   zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
   Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
   ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die
   Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich
   Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an
   dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
   zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des
   letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene
   Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
   Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
   Vergabeunterlagen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY0RT.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 413115-1334/1335
   E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/09/2017
References
   1. mailto:meyer@awg-bassum.de?subject=TED
   2. http://www.awg-bassum.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJY0RT
   4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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