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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bassum
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 375269-2017 (ID: 2017092309154248924)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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DE-Bassum: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2017/S 183/2017 375269
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG)
Klövenhausen 20
Bassum
27211
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Meyer
Telefon: +49 4241801-188
E-Mail: [1]meyer@awg-bassum.de
NUTS-Code: DE922
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.awg-bassum.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJY0RT
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Eigengesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
AWG Bassum Entsorgung von Siebresten.
Referenznummer der Bekanntmachung: 765/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verwertung des Siebüberlaufs aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk
(Fraktion von 15 mm bis 80 mm, Menge ca. 5 500 t/a).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE922
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Diepholz.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der AN hat den aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk anfallenden
Siebüberlauf (Fraktion von 15 mm bis 80 mm) am Entsorungszentrum Bassum
zu übernehmen (die Beladung der Fahrzeuge erfolgt durch den AG) und
einer Verwertungsanlage seiner Wahl zuzuführen. Der Transport des
Siebüberlaufs zur vorgesehenen Verwertungsanlage ist Sache des AN.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2017
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Leistungsbeginn ist die dritte Kalenderwoche nach Zuschlagserteilung.
Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich am 22.11.2017 erfolgen,
sofern es keine bieterseitigen Einsprüche gibt. Daraus ergäbe sich ein
Leistungsbeginn am Dienstag, den 12.12.2017. Zu den Laufzeiten siehe §
11 Entsorgungsvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für
Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher vorzulegen
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus
der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B.
Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen
ansässig ist, beigefügt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie
für Unterauftragnehmer auszufüllen:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2014 2016 und
Mittelwert 2014-2016
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (hier:
Entsorgung von Siebresten bzw. vergleichbaren Abfällen) der Jahre 2014
2016 und Mittelwert 2014-2016.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:
BL 1 Qualitätssicherung Bieter:
Efb-Zertifikat für die angebotene Tätigkeit, beliebiger Abfallschlüssel
zulässig
oder
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig
gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure (sofern die Transporte nicht
durch den Bieter vorgenommen werden):
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1)
KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine
Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im
Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit
zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In
diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat
für Tätigkeit Befördern).
Angaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n)
Anlage (Name)
Betreiber
Adresse der Entsorgungsanlage
genehmigte Kapazität in t/a
Jahresdurchsatz 2016
Jahresdurchsatz 2015
LU 1 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung:
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus
der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die
entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Sofern für die
Behandlung mehrere Anlagen vorgesehen sind, ist die zeitliche oder
mengenmäßige Aufteilung der Abfälle auf diese Anlagen anzugeben. Sofern
die Behandlungskonzeption die Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50
% des Inputs durch Dritte vorsieht, ist je Fraktion der eingeplante
Mengenanteil, das betreffende Unternehmen und der Anlagenstandort
anzugeben. Diese Anforderung entfällt für die Rückstände aus der
thermischen Abfallbehandlung.
LU 2 Genehmigungsauszug Entsorgungsanlage:
Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht. dass die
vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen
Abfälle zugelassen ist/sind.
LU 3 Bieterrundschreiben:
Sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben über das Portal DTVP
verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Informationen
zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf
der Schreiben automatische protokolliert, so dass in diesem Fall kein
gesonderter Nachweis erforderlich ist.
Alternativ können die ausgedruckten Bieterrundschreiben dem Angebot als
Anlage oder eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass
er alle auf DTVP veröffentlichten Bieterinformationen zur Kenntnis
genommen hat, als Anlage beigefügt werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/10/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/10/2017
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes
Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da
erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige
Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis
von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch
Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem
Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei
DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die
Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich
Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an
dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des
letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene
Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY0RT.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335
E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2017
References
1. mailto:meyer@awg-bassum.de?subject=TED
2. http://www.awg-bassum.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJY0RT
4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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