(1) Searching for "2017092309140948764" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Neuwied
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Haustechnik
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 375126-2017 (ID: 2017092309140948764)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
DE-Neuwied: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 183/2017 375126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
food akademie Neuwied GmbH
Friedrichstraße 36
Neuwied
56564
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thorsten Fuchs
Telefon: +49 2631830400
E-Mail: [1]fuchs@food-akademie.de
Fax: +49 2631830500
NUTS-Code: DEB21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.food-akademie.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: als gemeinnützig anerkannte überbetriebliche
Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels, staatlich
anerkannte Ergänzungsfachschule in privater Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: staatliche Pflichtaufgaben in der Ausbildung und im
Prüfwesen, Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der
Umschulung auf dem Gebiet der sachgemäßen Bedienung der Verbraucher
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für das Projekt food
akademie Neuwied: Neubau Kompetenzzentrum Supermarkt der
Bundesfachschule des Lebensmittelhandels.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte
überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels
plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung.
Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und
pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der
zentralen Lehreinrichtungen Lehrsupermarkt und Seminarräume sowie von
Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche
von insgesamt rd. 2 236 m^2 erforderlich.
Zur Erlangung von Planungskonzepten wird derzeit ist ein
Architektenwettbewerb durchgeführt, Auslobungstext siehe unter
[4]https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71315000
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18
Hauptort der Ausführung:
56564 Neuwied.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu
beauftragen:
Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 zu:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen,
Anlagengruppe 6 Förderanlagen,
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen, hier voraussichtlich:
Lehrküche, Feuerlöschanlagen,
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Bauauftragungsstufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2
Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Bauauftragungsstufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5
Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei
der Vergabe.
Bauauftragungsstufe 3: LP 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und
Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung.
Sowie die Besondere Leistung: Mitwirkung bei der Zusammenstellung des
Förderantrages (mit Beauftragungsstufe 1).
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Das Projekt wird vom Bund (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) und vom Land
Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau) gefördert. Die Kostenobergrenze ist von den
Zuwendungsgebern verbindlich festgelegt worden. Die Kostenobergrenze
für die Bauwerkskosten (KG 300+400 / DIN 276-1:2008-12) in Höhe von 6
000 000 EUR brutto wird von den Auftragnehmern einzuhalten sein. Nach
Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf der Basis
des Wettbewerbsentwurfes eine bauliche und technische Entwurfslösung
herbeizuführen, die zur Einhaltung der definierten Kostenobergrenze der
gesamten Bauwerkskosten (KG 300+400) führt. Dabei könnte der Anteil für
die KG 400 aufgrund einer vorab standardisierten Kostenschätzung bei
rd. 1 570 000 EUR brutto liegen. Die Gesamtmaßnahme ist hinsichtlich
der Finanzierung mit Bundes-, Landes- und Eigenmitteln des Bauherrn
abgestimmt. Eine Kostenerhöhung kann daher nicht finanziert werden. Die
Einhaltung der vereinbarten Finanzierungsgrenzen der vorgenannten
Kostengruppen ist daher Auftragsgegenstand.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) beschriebenen
Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den
höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der
Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der
Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger
als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber
die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt
die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, werden
die Plätze 3 und 4 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste
Bewerber erhält Rang 4. Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur
Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr
als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden,
vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym
und findet unter notarieller Aufsicht statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben,
Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren,
den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
Abs. 3 VgV.
4. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
5. Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach
der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen.
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen.
7. Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen.
8. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen.
9. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1
bis 1.8 nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der
Teilnahmeanträge gemäß Abschnitt IV.2.2) vorgelegt, werden die
fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der
nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
10. Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung
Technische Ausrüstung bei Gebäuden in den letzten 3 Jahren (2014, 2015
und 2016) (Wichtung 5).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter
[5]https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/ hier
unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung bei
Gebäuden im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 10).
2. Technische Leitung: Benennung der Personen, die bei dem konkreten
Projekt für die technische Leitung, hier Projektleiter für die
Anlagengruppen 1, 2 und 3 sowie für die Anlagengruppen 4, 5 und 8.
(Wichtung 20).
3. Technische Leitung: Benennung der Personen, die bei dem konkreten
Projekt für die technische Leitung, hier Objektüberwacher
(Bauüberwacher) für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 sowie für die
Anlagengruppen 4, 5 und 8. (Wichtung 20).
4. Referenzprojekt: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das
der Bewerber die Fachplanung Technische Ausrüstung leistet oder
geleistet hat:
Neubau oder Erweiterungsbau einer möglichst öffentlich geförderten
Bildungseinrichtung (z. B. Schule, Berufsbildende Schule,
Berufsförderungswerk, Hochschule, Bildungsakademie). (Wichtung 45).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter
[6]https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/ hier
unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß §
75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder
sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte
Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der
verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen
gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften
muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten
Teilnahmeanforderungen erfüllen. Vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff.
5., 6. und 8.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. 5. Bedingungen
für die Ausführung des Auftrags.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden
Bewerberinformationen,
2. Angaben zu der Bieterkommunikation,
3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens,
4. Zuschlagskriterien,
5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter
[7]https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
hier unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [8]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [9]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2017
References
1. mailto:fuchs@food-akademie.de?subject=TED
2. http://www.food-akademie.de/
3. https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
4. https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
5. https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
6. https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
7. https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
8. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|