(1) Searching for "2017092309131248628" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Massenspektrometer - DE-Rostock
Massenspektrometer
Dokument Nr...: 375044-2017 (ID: 2017092309131248628)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
DE-Rostock: Massenspektrometer
2017/S 183/2017 375044
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universität Rostock
Dezernat 2, Referat 2.3
Rostock
18051
Deutschland
Kontaktstelle(n): Universität Rostock, Dezernat 2, Referat 2.3
Telefon: +49 3814981530
E-Mail: [1]gabriele.wenck@uni-rostock.de
Fax: +49 3814981531
NUTS-Code: DE803
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.uni-rostock.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
500 MHz NMR-Konsole.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung der elektronischen Komponenten und Verschleißteile
eines 500 MHz NMR Massenspektrometers der Firma Bruker.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 440 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ersatzbeschaffung der elektronischen Komponenten und Verschleißteile
eines 500 MHz NMR Massenspektrometers der Firma Bruker.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Bei dieser Beschaffung handelt es sich um eine Ersatztkonsole für ein
500 MHz NMR-Spektrometer der Firma Bruker Biospin GmbH, dass nicht nur
sehr intensiv für Messungen im Auftrag von vielen Arbeitsgruppen des
Instituts für Chemie, sondern auch von anderen Instituten der
Universität Rostock (u. a. Institut für Biowissenschaften, Agrar- und
Umweltwissenschaftliche Fakultät und der Medizinischen Fakultät)
genutzt wird. Nach nun mehr als 15 Jahren ist der Support der Fa.
Bruker für diese Geräte-Baureihe ausgelaufen, und eine
Ersatzteilversorgung im Reparaturfall wird nicht mehr garantiert.
Um auch in Zukunft die Versorgung mit NMR-Spektren absichern zu können,
ist eine Ersatzbeschaffung der elektronischen Komponenten und
Verschleißteile notwendig geworden. Die neue Konsole wird nicht nur mit
der aktuellen Software kompatibel sein und den notwendigen Support
Standards entsprechen sondern auch die Möglichkeit für Erweiterungen
eröffnen (z. B. Verwendung von Kryo-Probenköpfen, um die
Empfindlichkeit zu steigern). Die bisherige Konsole ist nach 15 Jahren
Betrieb sehr fehleranfällig geworden, was zu Ausfallzeiten führt.
Für den Ersatz der NMR-Konsole kommt nur die Firma Bruker in Frage, da
das NMR Gerät von Bruker geliefert wurde und die zu erneuernde Konsole
zwingend von derselben Firma stammen muss, um die Funktionalität des
Gerätesystems zu gewährleisten.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 264-143-1
Bezeichnung des Auftrags:
500 MHZ NMR-Konsole
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/09/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bruker BioSpin GmbH
Silberstreifen 4
Rheinstetten
76287
Deutschland
NUTS-Code: DE123
Internet-Adresse:[3]www.bruker.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 440 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe §135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2017
References
1. mailto:gabriele.wenck@uni-rostock.de?subject=TED
2. http://www.uni-rostock.de/
3. http://www.bruker.com/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|