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Ausschreibung: Massenspektrometer - DE-Rostock
Massenspektrometer
Dokument Nr...: 375044-2017 (ID: 2017092309131248628)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
  DE-Rostock: Massenspektrometer
   2017/S 183/2017 375044
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universität Rostock
   Dezernat 2, Referat 2.3
   Rostock
   18051
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Universität Rostock, Dezernat 2, Referat 2.3
   Telefon: +49 3814981530
   E-Mail: [1]gabriele.wenck@uni-rostock.de
   Fax: +49 3814981531
   NUTS-Code: DE803
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.uni-rostock.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   500 MHz NMR-Konsole.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38433100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ersatzbeschaffung der elektronischen Komponenten und Verschleißteile
   eines 500 MHz NMR Massenspektrometers der Firma Bruker.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 440 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE803
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ersatzbeschaffung der elektronischen Komponenten und Verschleißteile
   eines 500 MHz NMR Massenspektrometers der Firma Bruker.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Bei dieser Beschaffung handelt es sich um eine Ersatztkonsole für ein
   500 MHz NMR-Spektrometer der Firma Bruker Biospin GmbH, dass nicht nur
   sehr intensiv für Messungen im Auftrag von vielen Arbeitsgruppen des
   Instituts für Chemie, sondern auch von anderen Instituten der
   Universität Rostock (u. a. Institut für Biowissenschaften, Agrar- und
   Umweltwissenschaftliche Fakultät und der Medizinischen Fakultät)
   genutzt wird. Nach nun mehr als 15 Jahren ist der Support der Fa.
   Bruker für diese Geräte-Baureihe ausgelaufen, und eine
   Ersatzteilversorgung im Reparaturfall wird nicht mehr garantiert.
   Um auch in Zukunft die Versorgung mit NMR-Spektren absichern zu können,
   ist eine Ersatzbeschaffung der elektronischen Komponenten und
   Verschleißteile notwendig geworden. Die neue Konsole wird nicht nur mit
   der aktuellen Software kompatibel sein und den notwendigen Support
   Standards entsprechen sondern auch die Möglichkeit für Erweiterungen
   eröffnen (z. B. Verwendung von Kryo-Probenköpfen, um die
   Empfindlichkeit zu steigern). Die bisherige Konsole ist nach 15 Jahren
   Betrieb sehr fehleranfällig geworden, was zu Ausfallzeiten führt.
   Für den Ersatz der NMR-Konsole kommt nur die Firma Bruker in Frage, da
   das NMR Gerät von Bruker geliefert wurde und die zu erneuernde Konsole
   zwingend von derselben Firma stammen muss, um die Funktionalität des
   Gerätesystems zu gewährleisten.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 264-143-1
   Bezeichnung des Auftrags:
   500 MHZ NMR-Konsole
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/09/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Bruker BioSpin GmbH
   Silberstreifen 4
   Rheinstetten
   76287
   Deutschland
   NUTS-Code: DE123
   Internet-Adresse:[3]www.bruker.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 440 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
   Mecklenburg-Vorpommern
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 3855885160
   Fax: +49 3855884855817
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe §135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
   Mecklenburg-Vorpommern
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 3855885160
   Fax: +49 3855884855817
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/09/2017
References
   1. mailto:gabriele.wenck@uni-rostock.de?subject=TED
   2. http://www.uni-rostock.de/
   3. http://www.bruker.com/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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