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Ausschreibung: Flockungsmittel - DE-Rheda-Wiedenbrück
Flockungsmittel
Dokument Nr...: 374665-2017 (ID: 2017092309073348293)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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DE-Rheda-Wiedenbrück: Flockungsmittel
2017/S 183/2017 374665
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausplatz 13
Rheda-Wiedenbrück
33378
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 5242963-345
E-Mail: [1]zentrale-vergabestelle@rh-wd.de
Fax: +49 5242963-279
NUTS-Code: DEA42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.rheda-wiedenbrueck.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.rib.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/3/tenderId/65810
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://my.vergabe.rib.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [6]https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Polymeren.
Referenznummer der Bekanntmachung: EU17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24958200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück schreibt die
Lieferung von 200 Mg wasserlöslichem kationischem Polymer als Emulsion
aus, welches in Einzelmengen von ca. 20 Mg über einen Zeitraum von
1.2018 bis Ende 12.2018 zur Kläranlage Rheda-Wiedenbrück, Marienfelder
Straße 2, zu transportieren ist.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Maximal
mögliche Laufzeit bis 12.2021.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42
Hauptort der Ausführung:
33378 Rheda-Wiedenbrück, Marienfelder Straße 2, Zentrale Kläranlage.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück schreibt die
Lieferung von 200 Mg wasserlöslichem kationischem Polymer als Emulsion
aus, welches in Einzelmengen von ca. 20 Mg über einen Zeitraum von
1.2018 bis Ende 12.2018 zur Kläranlage Rheda-Wiedenbrück, Marienfelder
Straße 2, zu transportieren ist.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Maximal
mögliche Laufzeit bis 12.2021.
Gemäß den Regelungen der Düngemittelverordnung werden die angebotenen
Polymere nur für den Einsatz auf der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück
zugelassen, soweit sich sämtliche Bestandteile und das Endprodukt um
mindestens 20 % in 2 Jahren abbauen.
Die Eignung des Produktes ist vor der Beauftragung in Form eines
Probeeinsatzes mit einer Menge von ca. 1 000 kg Polymer nachzuweisen.
Bei entsprechender Eignung ist der Preis das einzige
Zuschlagskriterium. Die Kosten für die Probemenge werden entsprechend
des angebotenen Preises aus der Ausschreibung vom AG erstattet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Maximal
mögliche Laufzeit bis 12.2021.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben zur Eintragung im Handelsregister,
Angaben zur Berufsgenossenschaft.
Die Eignung ist durch Eintragung des Präqualifikationsverzeichnisses
oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls
akzeptiert.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
können auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert
werden. Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen
aktuellen Jahresabschlusses vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit
und ausreichende Liquidität durch andere Nachweise zu belegen,
beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten
Wirtschaftsprüfers.
Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Kopie der Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße
Zahlung von Steuern und Abgaben.
Kopie der Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Eignung ist durch Eintragung des Präqualifikationsverzeichnisses
oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls
akzeptiert.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
können auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert
werden. Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung des Produktes ist vor der Beauftragung in Form eines
Probeeinsatzes mit einer Menge von ca. 1 000 kg Polymer nachzuweisen.
Bei entsprechender Eignung ist der Preis das einzige
Zuschlagskriterium. Die Kosten für die Probemenge werden entsprechend
des angebotenen Preises aus der Ausschreibung vom AG erstattet.
Sicherheitsdatenblatt,
Referenzliste über vergleichbare Aufträge.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz
über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW).
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG-NRW erforderlichen
Nachweise und Erklärungen innerhalb von fünf Werktagen nach Absendung
der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die
Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das
Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/10/2017
Ortszeit: 11:00
Ort:
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 13, 33378
Rheda-Wiedenbrück, Etage 4, Zimmer 420.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
§ 55 Abs. 2 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des
öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf
der Vergabeplattform [7]www.vergabe.rib.de unentgeltlich,
uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über
nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere
Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten
können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird daher dringend
empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder schriftlich abgegeben
werden. Bieteranfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen. Die
Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 18.10.2017, 11:00 Uhr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: [8]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse:[9]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse:[11]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2017
References
1. mailto:zentrale-vergabestelle@rh-wd.de?subject=TED
2. https://www.rheda-wiedenbrueck.de/
3. https://my.vergabe.rib.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/65810
5. https://my.vergabe.rib.de/
6. https://my.vergabe.rib.de/
7. http://www.vergabe.rib.de/
8. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
9. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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