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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Greifswald
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 373621-2017 (ID: 2017092209241447158)
Veröffentlicht: 22.09.2017
*
DE-Greifswald: Kommunikationsinfrastruktur
2017/S 182/2017 373621
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Feldstr. 85a
Greifswald
17489
Deutschland
Kontaktstelle(n): Petra Niederberger
Telefon: +49 3834/8760-0
E-Mail: [1]posteingang@kreis-vg.de
Fax: +49 3834/8760-9000
NUTS-Code: DE80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kreis-vg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandstrukturen im Projektgebiet
VG22-14.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 026-046249
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den
öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb von ultraschnellen
NGA-Breitbandnetzen damit der Erschließung von unterversorgten Gebieten
des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit schnellen und zukunftsfähigen
Breitbandinternetanschlüssen.Die flächendeckende Versorgung von 100 %
der privaten Haushalte, Unternehmen und institutionellen Nachfragern in
den Ausbaugebieten mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten mit mind. 50 Mbit/s zu versorgen. Mehr als 80 % dieser
Anschlüsse müssen mit mind. 100 Mbit/s jeweils symmetrisch an den
Endkundenanschlüssen durch ultraschnelle NGA-Netze (beispielsweise
FTTH/B) gewährleistet sein. Es stehen potenziell gemäß Annahmen etwa
2845 private Anschlüsse, 330 gewerbliche Anschlüsse und 55
institutionelle Anschlüsse zur Verfügung. Einzelheiten hierzu können
den Vergabeunterlagen (Kartenmaterial) entnommen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Vorpommern-Greifswald Ämter Züssow, Lubmin, Am Peenestrom
Gemeinden: Züssow, Karlsburg, Klein Bünzow, Rubkow, Schmatzin,
Wrangelsburg, Lassan Stadt, Buggenhagen, Neu Boltenhagen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Geförderter Aufbau und Betrieb von ultraschnellen
NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten
Gebieten des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter Gewährung einer
zweckgebundenen Zuwendung in Form eines Zuschusses auf Basis des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Fertigstellungstermin
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bewerber muss schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigen, dass er
der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer
vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung
stellt und die Einsichtnahme gewährt. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 026-046249
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandstrukturen im Projektgebiet VG22-14
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
Teilnahmewettbewerb gemäß der Konzessions-Vergabeverordnung. Die
Vergabestelle überprüft anschließend zunächst die fristgerecht
eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und
Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den
nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten
Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3)
aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen.
Bewerber, die diese nicht erfüllen oder die mit dem Teilnahmeantrag
kein indikatives Angebot vorlegen, scheiden aus. Die Vergabestelle wird
anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen
Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine
Gesamtbewertung vornehmen. Dies erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix.
Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle
vor, Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen
Eignungskriterien vorzunehmen. Anhand des Ergebnisses der
Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des
Verhandlungsverfahrens mindestens fünf geeigneten Bewerbern zur Abgabe
von Angeboten aufgefordert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 38558851-60
E-Mail: [4]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 3855884855166
Internet-Adresse:[5]http://www.regierung-mv.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens
(Vergabe einer Förderung) für zuständig erklären wird, kann die
Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die
Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen
gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf.
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 38558851-60
E-Mail: [6]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 3855884855166
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2017
References
1. mailto:posteingang@kreis-vg.de?subject=TED
2. http://www.kreis-vg.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:046249-2017:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
5. http://www.regierung-mv.de/
6. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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