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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 372974-2017 (ID: 2017092209154146518)
Veröffentlicht: 22.09.2017
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DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2017/S 182/2017 372974
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gewofag Wohnen GmbH
Kirchseeoner Straße 3
München
81669
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gewofag Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail: [1]ausschreibung@gewofag.de
Fax: +49 894123-340
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gewofag.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.gewofag.de/web.nsf/id/ausschreibungen-gewofag
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6FY091
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6FY091
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Architektenleistung Leibengerstraße.
Referenznummer der Bekanntmachung: 927/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Architektenleistung für den Neubau eines Azubiwohnheimes mit Tiefgarage
im Stadtbezirk Trudering-Riem in München
Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit
Anlage 10.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Leibengerstraße; München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gewofag plant im Auftrag des Personal- und Organisationsreferats
(POR) der Landeshauptstadt München im östlichen Teil des Bebauungsplans
Nr. 2007 in der Leibengerstraße in Trudering-Riem ca. 150 Appartements
für Auszubildende, Studierende und Mitarbeitende der Stadt München zu
errichten.
Durch die Lage des geplanten Baukörpers direkt an der S-Bahnstrecke
entstehen erhöhte Lärm- und Immissionsbelastungen. Sowohl Lärm- wie
auch Erschütterungsschutz müssen baulich wie auch technisch
berücksichtigt werden.
Der Bauplatz befindet sich in einem Mischgebiet (MI). Die Maßnahme
umfasst laut Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2007 insgesamt ca. 4 400
m^2 Geschossfläche. Der Bebauungsplan gibt eine zwei- bis
dreigeschossige Bebauung vor. Im weiteren Entwurf soll geprüft werden,
ob eine Überschreitung der Geschossfläche auf ca. 5 700 m^2 durch die
teilweise Ergänzung eines vierten Geschosses möglich ist.
Die gemäß der Nutzung notwendigen Stellplätze sind in einer Tiefgarage
nachzuweisen.
Bei der geplanten Nutzung handelt es sich größtenteils um kleine
Appartements für Ein- und Zweipersonenhaushalte, die teilweise mit und
teilweise ohne Küchen ausgestattet werden, sowie die dazugehörigen
Gemeinschaftsflächen.
Die geplanten Appartements sollen nach Angaben des Personal- und
Organisationsreferats voraussichtlich an Auszubildenden, Studierende
und Anwärter/innen der Stadt München vermietet werden. Die Verteilung
der Appartements besteht aus ca. 70 % Einzelzimmer mit Möblierung, ca.
25 % Einzelzimmer ohne Möblierung und 5 % Doppelzimmer (Paare /
Familien) ohne Möblierung. In jedem Geschoss werden Gemeinschaftsräume
und Gemeinschaftsküchen bereitgestellt. Die Appartements werden
teilweise längerfristig und anteilig kurzfristig vermietet.
Das Gebäude ist im Energiestandard KfW Energieeffizienzhaus 70 (EnEV
2009 oder vergleichbarer Standard der aktuellen EnEV) zu errichten.
Die personelle Verfügbarkeit vor Ort (München) ist vom Auftragnehmer zu
gewährleisten.
Der Auftraggeber sieht eine Vergabe an einen Generalunternehmer vor,
alternativ soll jedoch eine Einzelvergabe der Gewerke angeboten werden.
Bei beiden Varianten ist der Leistungsumfang bei der
Mindestbeauftragung der Leistungsphasen 1-4 identisch; die Leistungen
unterscheiden sich erst ab LPH 5 hinsichtlich des Leistungsumfangs bei
Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung (LPH 5 8). Für diese
Leistungsphasen werden im Vertrag pro Leistungsphase jeweils beide
Varianten optional aufgenommen und je nach Vergabeart abgerufen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisationskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Zusammenarbeitskonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2017
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten
Unterlagen und ihrer Plausibilität.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 34 HOAI
mindestens die Leistungsphase 1 4
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer
Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und
abschnittsweise:
Optional: Leistungsphase 5 bis 7 (ganz oder teilweise)
Optional: Leistungsphase 8 (ganz oder teilweise)
Optional: Leistungsphase 9 (ganz oder teilweise)
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig,
Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers
auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz
oder teilweise) besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates
zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn berechtigt sind. Ist in
den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht
und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen
gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen
erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt
werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsbezeichnung Architektin nach dem Recht des jeweiligen
Heimatstaates.
Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die
fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinien
2005/36/EG und 2013/55/EU.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 57 Abs. 2 VgV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren
beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer
dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden
[Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist,
insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche
Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht.
Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten
[auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr.
Versicherungen vor.
Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger
erforderlich.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem
Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der
Teilnahmeantragsfrist elektronisch über das Deutsche Vergabeportal DTVP
([6]https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf
Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen
gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur
Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende
Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen
noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises
nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle
Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der
jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der
Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter
berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu
führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur
Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber
erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen
bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen
Leistungsbereiche abdecken.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder
unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber
kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur
Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich
jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung
des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in
Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FY091.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer (§ 156 GWB)
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2017
References
1. mailto:ausschreibung@gewofag.de?subject=TED
2. http://www.gewofag.de/
3. https://www.gewofag.de/web.nsf/id/ausschreibungen-gewofag
4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6FY091
5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6FY091
6. https://www.dtvp.de/
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