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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Dokument Nr...: 369324-2017 (ID: 2017092009301142943)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
  DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen
   2017/S 180/2017 369324
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   degewo netzWerk GmbH
   Potsdamer Str. 60
   Berlin
   10785
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf  Vergabe
   E-Mail: [1]ausschreibung@degewo.de
   Fax: +49 3026485-1805
   NUTS-Code: DE3
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.degewo.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibungsvorbereitung und begleitung, sowie Planung eines FTTB
   Netzes für einen großen Teil des Immobilienbestands des
   degewo-Konzerns.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71311300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung einer geplanten
   europaweiten öffentlichen Ausschreibung für TV-Signallieferung,
   Netzverpachtung und den Bau von Glasfaser-Netzclustern auf der
   Netzebene 3 sowie die Modernisierung der Breitbandkabelnetze der
   Netzebene 4 auf den Standard DOCSIS 3.1 in den Bestandsgebäuden von
   degewo. Zusätzlich Planungsleistungen nach HOAI § 55, Leistungsphasen
   1-3, für den Bau von Glasfaser-Netzclustern auf der Netzebene 3.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 356 956.28 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung:
    Erstellung einer Leistungsbeschreibung und eines Preisblattes für den
   Einkauf von Signalen, die Netzpacht und die Netzerrichtung,
   vergleichbar einem bereits umgesetzten, speziellen Konzept;
    Vorbereitung und Herbeiführung von Entscheidungen zu offenen
   technischen und strategischen Fragen für Bau und Signallieferung:
   Errichtung eigener POP, Nutzung bestehender oder Aufbau eigener
   FTTB-Netze, Clusterdefinition, Weiternutzung bestehender technischer
   Equipments, Programmix etc.;
    Mitarbeit an Kriterien für einen Teilnahmewettbewerb für die
   Ausschreibung;
    Mitarbeit an der Erstellung einer Zuschlagsmatrix für die
   Ausschreibung;
    fachliche Beantwortung von Bewerberanfragen während des
   Vergabeverfahrens;
    fachliche Bewertung der eingehenden indikativen und der
   abschließenden Angebote;
    Erarbeitung Fragenkatalog für Verhandlungsgespräche;
    Teilnahme an Vergabeverhandlungen.
   2. Planung eines FTTB-Netzes für den betreffenden Bestand auf Basis des
   erarbeiteten Konzeptes  als Grundlage für die Ausschreibung:
    HOAI-Vertrag für Leistungsphasen 1 bis 3, analog einem bereits
   umgesetzten Vertrag und technischen Konzept;
    Optional: Leistungsphase 8, bezogen auf die Errichtung des
   FTTB-Netzes.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Im Rahmen eines umfassenden Ausschreibungsverfahrens wurde 2015 der
   Einkauf von Signalen eines Netznutzungs-/Netzpachtvertrag sowie eines
   Bauvertrages ausgeschrieben. Das FTTB-Netz ist in 2016 errichtet
   worden, die Signallieferung am 1.1.2017 für 13.400 Mieteinheiten
   gestartet. Die Vorbereitung, Planung und Beratung bei dieser
   Ausschreibung wurde durch die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
   (nachfolgend TKI) durchgeführt. Der Erfolg des Konzeptes, die
   technische Umsetzbarkeit und der reibungslose Betrieb der Netze sowie
   die Akzeptanz bei den Mietern von degewo konnten für die Vorbereitung
   einer Entscheidung zur Weiterführung der Strategie und des technisch en
   Konzeptes für den restlichen Bestand von degewo (51 400 Mieteinheiten)
   erst in 2017 mit der Aufnahme des Netzbetriebs bewertet werden. Für
   degewo ist es aus Gründen möglichst geringer bzw. wenigstens
   vereinheitlichter Komplexität und niedriger Betriebs- und
   Verwaltungskosten des Netzes wichtig, für die Steuerung des
   Netzbetriebes sowie der Wartung und Instandhaltung der Netze und für
   die Angebote an die Mieter möglichst einheitliche technische
   Rahmenbedingungen im gesamten Immobilienbestand zu schaffen. Aufgrund
   der engen zeitlichen Folge und der deutlich größeren Dimensionen, z.B.
   auch für Genehmigungsverfahren, im Zusammenhang mit den relevanten
   Planungs- und Bauleistungen, wäre der Start der Signallieferung am
   01.01.2020 durch ein klassisches Vergabeverfahren nicht mehr
   erreichbar. Ein früherer Beginn der Vorbereitungen für die
   Ausschreibung von Signallieferung, Netzpacht und Bauleistungen war
   nicht möglich, weil degewo die erst in 2016 (Bau der NE3) bzw. in 2017
   (Signallieferung, Modernisierung der Netzebene 4 auf den Standard
   Docsis 3.1) gemachten Erfahrungen aus dem Köpenicker Projekt für die
   Entscheidung zur Weiterführung des dort gewählten konzeptionellen
   Ansatzes abwarten musste.
   Die Vorbereitung der geplanten Neuausschreibung und die vorzubereitende
   Netzplanung als Basis für die Angebote der künftigen Bieter erfordert
   umfassende Kenntnis des (erfolgreichen) bisherigen technischen Ansatzes
   sowie der Rahmenbedingungen bei degewo. Die Firma TKI kennt degewo,
   deren Anforderungen und Rahmenbedingungen aus dem Köpenicker Projekt
   und hat dort für die Netzkonzeption eine spezielle Lösung entwickelt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   13/09/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
   Curiestraße 19
   Chemnitz
   09117
   Deutschland
   NUTS-Code: DED41
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 356 956.28 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Berlin
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
   1. mailto:ausschreibung@degewo.de?subject=TED
   2. http://www.degewo.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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