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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Dokument Nr...: 369324-2017 (ID: 2017092009301142943)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen
2017/S 180/2017 369324
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
degewo netzWerk GmbH
Potsdamer Str. 60
Berlin
10785
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Vergabe
E-Mail: [1]ausschreibung@degewo.de
Fax: +49 3026485-1805
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.degewo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibungsvorbereitung und begleitung, sowie Planung eines FTTB
Netzes für einen großen Teil des Immobilienbestands des
degewo-Konzerns.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311300
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung einer geplanten
europaweiten öffentlichen Ausschreibung für TV-Signallieferung,
Netzverpachtung und den Bau von Glasfaser-Netzclustern auf der
Netzebene 3 sowie die Modernisierung der Breitbandkabelnetze der
Netzebene 4 auf den Standard DOCSIS 3.1 in den Bestandsgebäuden von
degewo. Zusätzlich Planungsleistungen nach HOAI § 55, Leistungsphasen
1-3, für den Bau von Glasfaser-Netzclustern auf der Netzebene 3.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 356 956.28 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1. Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung:
Erstellung einer Leistungsbeschreibung und eines Preisblattes für den
Einkauf von Signalen, die Netzpacht und die Netzerrichtung,
vergleichbar einem bereits umgesetzten, speziellen Konzept;
Vorbereitung und Herbeiführung von Entscheidungen zu offenen
technischen und strategischen Fragen für Bau und Signallieferung:
Errichtung eigener POP, Nutzung bestehender oder Aufbau eigener
FTTB-Netze, Clusterdefinition, Weiternutzung bestehender technischer
Equipments, Programmix etc.;
Mitarbeit an Kriterien für einen Teilnahmewettbewerb für die
Ausschreibung;
Mitarbeit an der Erstellung einer Zuschlagsmatrix für die
Ausschreibung;
fachliche Beantwortung von Bewerberanfragen während des
Vergabeverfahrens;
fachliche Bewertung der eingehenden indikativen und der
abschließenden Angebote;
Erarbeitung Fragenkatalog für Verhandlungsgespräche;
Teilnahme an Vergabeverhandlungen.
2. Planung eines FTTB-Netzes für den betreffenden Bestand auf Basis des
erarbeiteten Konzeptes als Grundlage für die Ausschreibung:
HOAI-Vertrag für Leistungsphasen 1 bis 3, analog einem bereits
umgesetzten Vertrag und technischen Konzept;
Optional: Leistungsphase 8, bezogen auf die Errichtung des
FTTB-Netzes.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Rahmen eines umfassenden Ausschreibungsverfahrens wurde 2015 der
Einkauf von Signalen eines Netznutzungs-/Netzpachtvertrag sowie eines
Bauvertrages ausgeschrieben. Das FTTB-Netz ist in 2016 errichtet
worden, die Signallieferung am 1.1.2017 für 13.400 Mieteinheiten
gestartet. Die Vorbereitung, Planung und Beratung bei dieser
Ausschreibung wurde durch die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
(nachfolgend TKI) durchgeführt. Der Erfolg des Konzeptes, die
technische Umsetzbarkeit und der reibungslose Betrieb der Netze sowie
die Akzeptanz bei den Mietern von degewo konnten für die Vorbereitung
einer Entscheidung zur Weiterführung der Strategie und des technisch en
Konzeptes für den restlichen Bestand von degewo (51 400 Mieteinheiten)
erst in 2017 mit der Aufnahme des Netzbetriebs bewertet werden. Für
degewo ist es aus Gründen möglichst geringer bzw. wenigstens
vereinheitlichter Komplexität und niedriger Betriebs- und
Verwaltungskosten des Netzes wichtig, für die Steuerung des
Netzbetriebes sowie der Wartung und Instandhaltung der Netze und für
die Angebote an die Mieter möglichst einheitliche technische
Rahmenbedingungen im gesamten Immobilienbestand zu schaffen. Aufgrund
der engen zeitlichen Folge und der deutlich größeren Dimensionen, z.B.
auch für Genehmigungsverfahren, im Zusammenhang mit den relevanten
Planungs- und Bauleistungen, wäre der Start der Signallieferung am
01.01.2020 durch ein klassisches Vergabeverfahren nicht mehr
erreichbar. Ein früherer Beginn der Vorbereitungen für die
Ausschreibung von Signallieferung, Netzpacht und Bauleistungen war
nicht möglich, weil degewo die erst in 2016 (Bau der NE3) bzw. in 2017
(Signallieferung, Modernisierung der Netzebene 4 auf den Standard
Docsis 3.1) gemachten Erfahrungen aus dem Köpenicker Projekt für die
Entscheidung zur Weiterführung des dort gewählten konzeptionellen
Ansatzes abwarten musste.
Die Vorbereitung der geplanten Neuausschreibung und die vorzubereitende
Netzplanung als Basis für die Angebote der künftigen Bieter erfordert
umfassende Kenntnis des (erfolgreichen) bisherigen technischen Ansatzes
sowie der Rahmenbedingungen bei degewo. Die Firma TKI kennt degewo,
deren Anforderungen und Rahmenbedingungen aus dem Köpenicker Projekt
und hat dort für die Netzkonzeption eine spezielle Lösung entwickelt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/09/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
Curiestraße 19
Chemnitz
09117
Deutschland
NUTS-Code: DED41
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 356 956.28 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Berlin
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2017
References
1. mailto:ausschreibung@degewo.de?subject=TED
2. http://www.degewo.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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