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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Leipzig
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 369581-2017 (ID: 2017092009234642449)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
  DE-Leipzig: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2017/S 180/2017 369581
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Leipzig/Verkehrs- und Tiefbauamt
   Prager Straße 118-120
   Leipzig
   04317
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Karina Lukasczyk
   E-Mail: [1]werbekonzession@leipzig.de
   NUTS-Code: DED51
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.leipzig.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
   Anschrift:
   GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   Dammtorstraße 12
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Jan Scharf/Dr. Oliver Jauch
   E-Mail: [3]werbekonzession@leipzig.de
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]http://www.goerg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives
   Werberecht auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen der Stadt
   Leipzig.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Leipzig überträgt im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem
   Konzessionär das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen und
   zum Teil fiskalischen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten.
   Gegenstand der Konzession sind die Beschaffung, der Aufbau und der
   Betrieb von mindestens 670 Fahrgastunterständen. Ggf. optional
   Beschaffung, Aufbau und Betrieb von bis zu 20 Toiletten sowie
   Nachbestellung von FGU. Mindestanforderung: Klausel zum Erwerb der
   Fahrgastunterstände durch die Stadt bei Vertragsende. Zu etwaigen
   späteren Abweichungen siehe Ziffer II.2.4). Zur Mitteilung etwaiger
   Festlegungen und Präzisierungen und zur Übersendung der
   Ausschreibungsunterlagen ist bis spätestens zum 29.9.2017  12:00 Uhr
   das Interesse anzuzeigen (siehe dazu unter II.2.14)).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED51
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Leipzig.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger
   von der Ausschreibung exklusiv umfasst (Zahlen vorläufig):
    bis zu 70 City-Light-Board/Mega-Light-Anlagen für hinterleuchtete
   Plakate auch auf Monofuß, im Querformat, auch mit beidseitigen
   Plakatwechslervorrichtungen für maximal drei (3) Plakate pro Seite im
   18/1-Format;
    bis zu 10 City-Stars (Großfläche auf Monofuß mit geklebter Werbung im
   Querformat) im 18/1-Format;
    bis zu 50 geklebte Großflächen (unbeleuchtet oder beleuchtet im
   Querformat) im 18/1-Format;
    bis zu 75 City-Light-Säulen (für hinterleuchtete Plakate durchgehend
   rund, Hochformat, ohne Wechsler, 8/1-Format, auch drehbar);
    City-Light-Poster Vitrinen (CLP-Vitrine) für hinterleuchtete Plakate,
   Hochformat im 4/1-Format mit Plakatwechslervorrichtung mit max. drei
   (3) Plakaten je Plakatwechslervorrichtung, davon bis zu 300
   freistehende Stadtinformationsanlagen und eine City-Light-Poster
   Vitrine je Fahrgastunterstand (FGU) an den FGU, bei denen eine
   Anbringung einer CLP-Vitrine oder einer ausgelagerten CLP-Vitrine gemäß
   Ausschreibungsunterlagen möglich ist. Insgesamt können bis zu 150
   CLP-Vitrinen aus den FGU entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung
   ausgelagert werden;
    bis zu 40 digitale Screens (ein- oder zweiseitig) (in Summe),
   davon bis zu 20 Screens 9 m^2 oder ca. 10,5 m^2, auf Monofuß im
   Querformat (jeweils gegen Reduzierung einer
   City-Light-Board-/Mega-Light- Anlage im Verhältnis 1:1);
   davon bis zu 20 Screens ca. 70- oder 80- bis ca. 84-Zoll-Bildschirme,
   freistehend, Hochformat (jeweils gegen Reduzierung einer CLP-Vitrine
   (Stadtinformationsanlagen) im Verhältnis 1:1).
   Der Außenwerber ist zudem berechtigt und verpflichtet, folgende
   Werbeträger zu errichten und zu betreiben:
    670 Fahrgastunterstände (FGU) laut Ausschreibungsunterlagen an den
   dort bezeichneten Standorten (Basisstandorte FGU) sowie weitere FGU
   an Zusatzstandorten laut Ausschreibungsunterlagen (Zusatzstandorte
   FGU).
    30 Stadtinformationsanlagen (SIA), Hochformat im 4/1-Format, nicht
   digital, ggf. mit Plakatwechslervorrichtung nur auf einer Seite für bis
   zu drei (3) Plakate, die andere Seite ist mit jeweils einem Stadtplan,
   der von der Stadt zur Verfügung gestellt wird, zu belegen. Diese SIAs
   sind eine Teilmenge der oben aufgeführten 300 Stadtinformationsanlagen.
   Gegenstand der Konzession sind die Beschaffung, der Aufbau und der
   Betrieb von mindestens 670 Fahrgastunterständen. Ggf. optional
   Beschaffung, Aufbau und Betrieb von bis zu 20 Toiletten sowie
   Nachbestellung von FGU. Mindestanforderung: Klausel zum Erwerb der
   Fahrgastunterstände durch die Sadt bei Vertragsende. Es können sich die
   in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger/Fahrgastunterstände
   oder technische Vorgaben noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die
   Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn
   abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2034
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen und zur
   Übersendung der Ausschreibungsunterlagen ist bis spätestens zum
   29.9.2017  12:00 Uhr das Interesse unter [5]werbekonzession@leipzig.de
   anzuzeigen unter Angabe einer Kontaktadresse (mit E-Mail). An diese
   Adresse werden dann die Ausschreibungsunterlagen sowie etwaige
   Informationen im weiteren Verfahren übermittelt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Mit dem Angebot einzureichen ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen, sowie  falls einschlägig  zu etwaigen
   Bietergemeinschaften und Nachunternehmern, abzurufen mit
   Interessenbekundung bis spätestens zum 29.9.2017  12:00 Uhr (siehe
   dazu unter II.2.14)).
   Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer
   III.1) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht
   werden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird anhand der unter
   Ziff. III.1.1) abgeforderten Eigenerklärungen festgestellt. Nur Bieter,
   die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als geeignet
   betrachtet werden, ansonsten werden Angebote ohne anforderungsgemäße
   Erklärung nicht gewertet.
   (K.O.-Kriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Mit dem Angebot ist zum Nachweis dieser Fähigkeiten einzureichen:
   Vorlage der testierten Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre (Kopie).
   Sollte der Bieter einem Konzern angehören, sind zusätzlich die
   testierten Geschäftsberichte der letzten 3 abgeschlossenen Jahre
   (Kopie) des Konzerns vorzulegen. Soweit ein Bieter nicht unter die
   Pflichtprüfung des § 316 HGB fällt, genügt eine Einreichung der
   Geschäftsberichte (Jahresabschlüsse) ohne Testat.
   Nur Bieter, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   hinreichend nachweisen, können als geeignet betrachtet werden,
   ansonsten werden Angebote von Bietern ohne hinreichende Eignung nicht
   gewertet.
   (K.O.-Kriterium).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Mit dem Angebot ist zum Nachweis dieser Fähigkeiten einzureichen:
   Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
   (Aufträge) auf dem Außenwerbemarkt mit Angabe des Auftragswertes, der
   Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Es sind
   jeweils die Kontaktdaten des Ansprechpartners der Referenzstellen
   anzugeben.
   Nur Bieter, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   hinreichend nachweisen, können als geeignet betrachtet werden,
   ansonsten werden Angebote von Bietern ohne hinreichende Eignung nicht
   gewertet.
   (K.O.-Kriterium).
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 30/10/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die Vorschriften der
   Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens ohne
   vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.
   Die Interessenten müssen ihr Interesse bis spätestens zum 29.9.2017 
   12:00 Uhr, per Email an [6]werbekonzession@leipzig.de unter Angabe
   einer Kontaktadresse (mit E-Mail) anzeigen. An diese Adresse werden
   dann die Ausschreibungsunterlagen sowie etwaige Informationen im
   Verfahren übermittelt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten
   Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11
   VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag
   in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen
   geschlossen wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Sachsen
   Braustraße 2
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Fax: +49 3419771049
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
   1. mailto:werbekonzession@leipzig.de?subject=TED
   2. http://www.leipzig.de/
   3. mailto:werbekonzession@leipzig.de?subject=TED
   4. http://www.goerg.de/
   5. mailto:werbekonzession@leipzig.de?subject=TED
   6. mailto:werbekonzession@leipzig.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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