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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm - DE-Grafenau
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Film- und Videofilmherstellung
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung
Dokument Nr...: 368925-2017 (ID: 2017092009171941895)
Veröffentlicht: 20.09.2017
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DE-Grafenau: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
2017/S 180/2017 368925
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Raum 107, Freyunger Str. 2
Grafenau
94481
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Franz Leibl
Telefon: +49 85529600135
E-Mail: [1]franz.leibl@npv-bw.bayern.de
Fax: +49 85529600100
NUTS-Code: DE225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://root.deutsche-evergabe.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://root.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung eines Films betreffend den Bayerischen Nationalpark.
Referenznummer der Bekanntmachung: L-3190/2017-3306
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und
somit ältester Nationalpark der
Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen
Dokumentarfilm
(Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inklusive)
die Wildnis, die sich in den letzten 50
Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch
und Natur einem breiten Publikum
sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen
Fernsehen nahe zu bringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92110000
92111000
92112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE225
Hauptort der Ausführung:
Nationalpark Bayerischer Wald.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Filminhalt
Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer
Gesellschaft und der biologischen
Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im
Nationalpark auseinandersetzen und dabei
das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und
dokumentieren. Der Entstehungsgeschichte gilt
nicht das Hauptaugenmerk, daher soll Archivmaterial lediglich in
geringem Umfang eingesetzt werden.
Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten,
die sowohl für das Schutzgebiet und seine
Aufgabenfelder als auch für dessen internationale Bedeutung stehen.
Bei der Erstellung des Films legen wir besonderen Wert auf:
eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare
Ästhetik, die höchsten
Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung
genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung
im Fernsehen (Technischer Standard: 5k ws/ Full HD 1920x1080 in Apple
proress 422 (HQ))
die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder
im Nationalpark (nicht älter als zwei
Jahre)
die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u.a. die
internationale Herangehensweise widerspiegeln
muss
Technik
Der Einsatz von Filmtechniken wie Zeitraffer, Zeitlupe, Drohnen etc.
wird vorausgesetzt.
Sprache
Auf Grund des internationalen Ansatzes soll der Film nicht nur in
Deutsch, sondern auch in Englisch und nach
Möglichkeit auch in Tschechisch produziert werden.
Das Budget für den Film beträgt 300 000 EUR.
Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im
Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im
Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen
oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die
genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden
könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z. B. auch aus der
Filmförderung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Liegen von vornherein oder nach Durchführung der formalen Prüfung
weniger als 5 oder exakt 5 Teilnahmeanträge vor, so werden alle
grundsätzlich geeigneten und formal qualifizierten Bewerber als Bieter
zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten mehr als 5 Bewerber formal qualifiziert sein, werden, unter
Anwendung der Wertungsmatrix, die 5 bestbewerteten Bewerber zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert. Sollten auf Platz
5 wegen Punktgleichheit mehrere Bewerber stehen, werden alle
fünfplatzierten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge wird von einer Jury,
bestehend aus 3 Mitgliedern, vorgenommen. In die Wertung geht der
gemittelte Wert der Einzelwertungen jedes Mitglieds der Jury ein.
Referenzen:
Die geforderten 3 Referenzen sind als Film einzureichen. Diese
Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden
sein. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn diese innerhalb der
letzten 10 Jahre vom Auftraggeber abgenommen wurde, gerechnet auf den
Tag des Schlusstermins der Abgabe des Teilnahmeantrags (16.10.2017).
Die filmischen Referenzen sind jeweils in einer barrierefreien,
finalisierten Version auf DVD/Blu-Ray einzureichen.
Zielgruppe des Films sind insbesondere:
Naturinteressierte Bürger
Menschen mit Sehnsucht nach wilder Natur
Menschen, die Verantwortung tragen für Natur- und Umweltschutz
Naturschützer und Naturnutzer
Bei den Referenzen wird, im Hinblick auf die später zu erbringende
Produktionsleistung, insbesondere auf folgende Aspekte bzgl. der
Wertung geachtet:
Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in
unserer Gesellschaft und der biologischen Vielfalt am Beispiel der
Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen
dabei das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und
dokumentieren
Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten,
die sowohl für das Schutzgebiet und seine Aufgabenfelder als auch für
dessen internationale Bedeutung stehen
eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare
Ästhetik, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und
Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung im
Fernsehen
die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder
im Nationalpark (nicht älter als zwei Jahre)
die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u.a. die
internationale Herangehensweise widerspiegeln muss
Die jeweilige Referenz wird mit Noten von 0-5 Punkten von den
Mitgliedern der Jury bepunktet.
0 Punkte: Die Referenz ist mir der geforderten Produktionsleistung
nicht vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung nur
rudimentär vergleichbar, die Referenz stimmt nur in einzelnen wenigen
Punkten mit den Anforderungen / Vorgaben an die Produktion überein.
2 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung in
einigen Punkten vergleichbar, die Referenz erfüllt in einigen Punkten
die Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
3 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung in
weiten Teilen vergleichbar, die Referenz erfüllt in weiten Teilen die
Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
4 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung gut
vergleichbar, die Referenz erfüllt in den allermeisten Punkten die
Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
5 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung sehr
gut vergleichbar, die Referenz erfüllt vollumfänglich alle
Anforderungen / Vorgaben an die Produktion und / oder zeichnet sich
durch eine besondere, u.a. innovative, Herangehensweise aus.
Bei jeder Referenz wird die gemittelte Note (0-5) jeweils mit dem
Faktor 4 (max. 20 Punkte) multipliziert diese wird jeweils mit dem
Faktor 5/3 multipliziert, so dass je Referenz max. 33 1/3 Punkte
möglich sind.
Aus Referenz 1+2+3 sind insgesamt 100 (33 1/3 + 33 1/3 +33 1/3) Punkte
möglich. Generell kaufmännische Rundung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Nachvertonung in englischer und optional in tschechischer Sprache.
Eine modulare Weiterverwertung des Films ist zu ermöglichen
Eyecatcher, Messeauftritte, Schulen, Internet, etc.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und
Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in
diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen
abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der
Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen.
Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe
von 5 Mio. Euro, sowie eine
Versicherung gegen Vermögensschäden in Höhe von 1 500 000 EUR,
alternativ Eigenerklärung, diese im Falle
der Auftragserteilung abzuschließen, alternativ Nachweis des
Versicherers, dass diese bereits vorliegt oder der
Versicherer bereit ist, sie im Falle der Auftragserteilung
abzuschließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss mittels Eigenerklärungen zusätzlich zur formalen
Eignung zusichern:
dass er über entsprechendes Equipment verfügt, dass den geforderten
technischen Mindeststandart erfüllt (Der technische Mindeststandart für
die Filmproduktion ist: 5k ws/Full HD 1920x1080 Apple proress 422 (HQ))
dass er über entsprechendes Equipment verfügt, um Endoskop-, Makro-
und Zeitrafferaufnahmen zu erstellen
dass er über entsprechendes Equipment verfügt,
dass für das Sounddesign, die Vertonung und Nachvertonung, auch in
Hinblick auf die optionalen Tonspuren, benötigt wird
dass er über das entsprechende Equipment verfügt, welches zum
Schnitt, Nachproduktion, auch in Hinblick auf Lang-/Kurzversion des
Films, benötigt wird
dass er über Erfahrung mit Nachtaufnahmen verfügt
dass er auf aktuell produzierte Freilandaufnahmen (nicht älter als 2
Jahre [Stichtag: Vertragsunterzeichnung]) zurückgreift bzw. plant,
solche neu zu erstellen
dass er über internationale Erfahrung im Bereich Landschafts- und
Tierfilmen verfügt
dass er Erfahrungen besitzt im Bereich Naturphänomene.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. sonstiger
einschlägiger Bundesregelungen müssen bei
der Vertragsausführung beachtet werden. Diese werden
Vertragsbestandteil.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag
schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende
Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind. Bestätigungen
Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot in deutscher Sprache
abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere
Verhandlungen anzunehmen.
Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder
mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger
wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Fragen zum Teilnahmeantrag bzw. zu den entsprechenden Unterlagen /
Anlagen sind von den Bewerbern bis zum 4.10.2017 11:00 Uhr an den
Auftraggeber zu richten. Eine Beantwortung von später eingehenden
Anfragen erfolgt nicht. Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt bis
spätestens 6.10.2017 24.00 Uhr.
Eventuelle weitere Informationen (Änderungspakete, Bewerberfragen und
Antworten usw.) werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
[5]https://root.deutsche-evergabe.de eingestellt. Nicht registrierte
Bieter müssen sich die Informationen auf der Vergabeplattform
selbständig beschaffen. Registrierte Bieter werden automatisch
informiert.
Bei der Erstellung der Liste, welche Leistungen durch Nachunternehmer
erfolgen sollen, ist die Benennung, der konkreten
Namen/Dienstleister/Firmen erst im Verhandlungsverfahren nötig. Die
konkrete Benennung der
Leistung hat allerdings zu erfolgen.
Hier soll kein generelles Vermarktungskonzept erstellt werden.
Erwünscht ist, dass der Auftragnehmer durch die Einwerbung von
Fördergeldern oder Co-Produktionen das Auftragsvolumen von 300.000
Euro, welches von Seiten der Naturparkverwaltung Bayerischer Wald zur
Verfügung gestellt wird, erhöht. Konkrete Nachweise über die Zusagen
von Co-Produktionen oder Fördermitteln müssen erst in der
Verhandlungsphase erbracht werden.
Die Urheberrechte der gesamten Produktion sollen beim Freistaat Bayern
verbleiben.
Die Dreharbeiten im Naturpark dürfen nur in Rücksprache mit der
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald erfolgen. Diese erteilt auch
die notwendigen Genehmigungen, sofern solche nicht bereits beim
Auftragnehmer,
z. B.: für den Einsatz von Drohnen, vorhanden sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rüge (das sog. Rüge-Vorverfahren) bildet eine zwingende
Voraussetzung für das spätere kostenpflichtige
Vergabenachprüfungsverfahren. Die Antwort des öffentlichen
Auftraggebers, ob er der Rüge abhelfen
möchte, ist grundsätzlich abzuwarten. Dazu kann der Bieter auch kurze
Fristen für die Beantwortung der Rüge setzen. Im Falle der Nichtabhilfe
wird ein an die Vergabekammer gerichteter Nachprüfungsantrag
von dieser regelmäßig äußerst schnell vorgeprüft und innerhalb von
wenigen Stunden an den öffentlichen
Auftraggeber übermittelt, so dass im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld
des Zuschlags auch am Vormittag des
letzten Arbeitstages vor dem angekündigten frühesten Zuschlagstermin
das Zuschlagverbot ausgelöst und
Rechtsschutz erlangt werden kann.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2017
References
1. mailto:franz.leibl@npv-bw.bayern.de?subject=TED
2. http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de/
3. https://root.deutsche-evergabe.de/
4. https://root.deutsche-evergabe.de/
5. https://root.deutsche-evergabe.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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