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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Erlangen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 368953-2017 (ID: 2017092009170141881)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
  DE-Erlangen: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2017/S 180/2017 368953
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Erlangen
   Schuhstraße 40
   Erlangen
   91051
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Amt für Gebäudemanagement, Fr. Vieweg
   Telefon: +49 9131861961
   E-Mail: [1]Submissionsstelle@stadt-erlangen.de
   Fax: +49 9131862991
   NUTS-Code: DE252
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.erlangen.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://www.erlangen.de/ausschreibungen
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://www.erlangen.de/Ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Meixner + Partner GmbH
   Gögginger Str. 93
   Augsburg
   86199
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
   Telefon: +49 82150105-22
   E-Mail: [5]VgV@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.meixner-partner.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [7]http://www.erlangen.de/ausschreibungen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Submissionsstelle der Stadt Erlangen (siehe I.1)
   Erlangen
   91052
   Deutschland
   E-Mail: [8]Submissionsstelle@stadt-erlangen.de
   NUTS-Code: DE252
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]http://www.erlangen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau und Sanierung der Kindertageseinrichtung, inkl. Interimsmaßnahme,
   Sandbergstr. 6  Objektplanung LPH 1-9, nach Teil 3, Abschnitt 1, HOAI.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Erlangen plant den Umbau und die Sanierung der
   Kindertageseinrichtung an der Sandbergstr. 6, im Stadtteil
   Erlangen-Bruck, sowie eine Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch
   nicht endgültig geklärtem Standort.
   Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und soll umgebaut und
   saniert werden, um das geänderte Raumprogramm zukunftsfähig zu
   organisieren, den Brandschutz, die Abdichtung, Haustechnik und den
   Wärmeschutz, sowie die Barrierefreiheit den heutigen Anforderungen
   anzupassen.
   Hierzu soll eine Kiga-Gruppe vom EG ins UG verlagert werden,
   zusätzliche Quergiebel im DG errichtet, ein Aufzug eingebaut und das
   Gebäude technisch und energetisch saniert werden, um die derzeitigen
   Mängel zu beheben.
   Während der Baumaßnahmen, werden die Nutzer in einer
   Container-Interimsmaßnahme untergebracht. Auch dessen Planung und
   Umsetzung ist Bestandteil des Verfahrens.
   Das Projekt soll nach FAG gefördert werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE252
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Erlangen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume gem. § 34 HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, Stand 2013, LPH 1-9,
   mit stufenweiser Beauftragung, für den Umbau und die Sanierung der
   Kindertageseinrichtung Sandbergstraße 6, sowie für die Interimsmaßnahme
   als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort, in der
   Stadt Erlangen.
   Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
   Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung,
   ergänzt durch die Zuwendungsrichtlinie FAZR, bzw. nach dem
   Sonderinvestitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung) gefördert
   werden.
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte Dezember 2017
   statt. Die Einladung hierzu erfolgt ca. Anfang/Mitte November 2017.
   Auftragsvergabe ist voraussichtlich Ende Januar 2018, der
   Planungsbeginn direkt im Anschluss daran.
   Die Leistungsphase 2 soll bis Ende April 2018 fertiggestellt sein, um
   einen Beschluss über den Vorentwurf im Mai 2018 zu erreichen.
   Die Leistungsphase 3 soll bis Ende August 2018 abgeschlossen sein. Der
   Beschluss hierfür ist für September 2018 geplant, um auch den
   Förderantrag im September 2018 einreichen zu können.
   Baubeginn ist für Mai 2019, Fertigstellung Ende August 2020 vorgesehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 31/01/2018
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   LPH 9.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Hinweis Losverfahren:
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung:
   Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
   sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
   entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
   Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
   Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
   dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor der Vergabeverhandlung
   ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
   eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
   Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
   Stufe 1: LPH 1-4 gem. § 34 HOAI 2013,
   Stufe 2: LPH 5-9 gem. § 34 HOAI 2013,
   Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf
   Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge können sowohl schriftlich, als auch elektronisch bei
   der Submissionsstelle der Stadt Erlangen eingereicht werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es gelten die Bestimmungen der GWB, des VgV und der
   Auftrags-/Verfahrensunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (im Jahresmittel 2014, 2015,
   2016) von 200 000 EUR brutto.
    Nachweis einer Berufshaftpflichtverischerung über 1 500 000 EUR für
   Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden (ggf. erst im
   Auftragsfall).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und
   privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen,
   festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
    Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung
   Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV)
    Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter:
   Berufsbeszeichnung Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder
   Ingenieur (Studiengang Architektur) (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)
    Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
   und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild
   Objektplanung.
    Mindestens 2 Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen dem
   1.1.2007 und dem 30.7.2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum
   begonnen sein. Es müssen mindestens 3 Leistungsphasen beauftragt und
   vollständig selbst erbracht worden sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zur Sicherstellung der Bauvorlageberechtigung sind Nachweise nach
   Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegen, wonach das Büro über
   Mitarbeiter verfügt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
   Der Projektleiter muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung
   Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat
   des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
   Der stellvertretende Projektleiter muss berechtigt seint, die
   Berufsbeszeichnung Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder
   Ingenieur (Studiengang Architektur) (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im
   jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/10/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
   Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe
   Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
   Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
   Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
   Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
   Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
   Eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist ebenfalls möglich,
   als Pdf-Datei per Email an: [10]Submissionsstelle@stadt.erlangen.de
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
   schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter
   [11]VgV@meixner-partner.de bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
   Teilnahmefrist zu richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite
   [12]www.erlangen.de/Ausschreibungen bis 4 Kalendertage vor Ablauf der
   Teilnahmefrist veröffentlicht.
   c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
   werden nicht zurückgesandt.
   d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
   in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
   abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Internetseite veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor
   genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist vorliegen,
    Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber vorliegen muss,
    Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   Telefon: +49 98153-1277
   E-Mail: [13]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 98153-1837
   Internet-Adresse:[14]www.regierung.mittelfranken.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1)
   Ansbach
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
   1. mailto:Submissionsstelle@stadt-erlangen.de?subject=TED
   2. http://www.erlangen.de/
   3. http://www.erlangen.de/ausschreibungen
   4. http://www.erlangen.de/Ausschreibungen
   5. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   6. http://www.meixner-partner.de/
   7. http://www.erlangen.de/ausschreibungen
   8. mailto:Submissionsstelle@stadt-erlangen.de?subject=TED
   9. http://www.erlangen.de/
  10. mailto:Submissionsstelle@stadt.erlangen.de?subject=TED
  11. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
  12. http://www.erlangen.de/Ausschreibungen
  13. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  14. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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