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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kaarst
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 368970-2017 (ID: 2017092009161741842)
Veröffentlicht: 20.09.2017
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  DE-Kaarst: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2017/S 180/2017 368970
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Kaarst
   Am Neumarkt 2
   Kaarst
   41564
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Faller
   E-Mail: [1]Nicole.Faller@kaarst.de
   NUTS-Code: DEA1D
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kaarst.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E43866465
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
   Gustav-Heinemann-Ufer 88
   Köln
   50968
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabe@lenz-johlen.de
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.lenz-johlen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projektsteuerung und technische Beratung.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben werden wirtschaftlich-technische Beratungsleistungen und
   Projektsteuerungsleistungen bei einem Vergabeverfahren für den Neubau
   der Gesamtschule im Lebenszyklusansatz als Totalunternehmer(TU)/
   Totalübernehmer (TÜ)  Modell und dessen bauliche Umsetzung.
   Die Realisierung des Bauvorhabens ist für einen Zeitraum zwischen April
   2019 und Juli 2021 vorgesehen. Das Vergabeverfahren zur Ermittlung
   eines TU/TÜ soll direkt nach Zuschlag in diesem Verfahren vorbereitet
   und umgesetzt werden.
   Zur Vorbereitung aller notwendigen Verfahrensschritte sowie zur
   Begleitung des Umsetzungsvorgangs benötigt die Stadt Kaarst die
   Dienstleistungen eines erfahrenen und hochprofessionellen
   Projektsteuerers, der an dieser Stelle europaweit gesucht wird. Die
   Vergabestelle legt dabei besonderen Wert auf Erfahrungen im Bereich der
   Betreuung von öffentlich genutzten Bauten, welche im Rahmen einer
   Totalüber- oder Totalunternehmerleistung realisiert wurden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEA
   NUTS-Code: DEA1
   NUTS-Code: DEA1D
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Kaarst.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Projektsteuerer (nachfolgend auch Auftragnehmer oder AN) soll
   die Stadt Kaarst (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG) gemeinsam
   mit den anderen externen Beratern bei der Realisierung des
   beschriebenen Vorhabens beraten und unterstützen. Die Leistungen des AN
   umfassen die folgenden Stufen des Projekts:
   Stufe 1: Wirtschaftlich-technische Beratungsleistung und
   Projektsteuerung für das TU/TÜ-Vergabeverfahren Der AN hat im Rahmen
   der Stufe 1 den Auftraggeber in dem Vergabeverfahren betreffend den
   Neubau der Gesamtschule Büttgen als TU/TÜ-Modell zu beraten, zu
   begleiten und zu unterstützen.
   Stufe 2: Projektsteuerungsleistungen für die bauliche Umsetzung der
   Gesamtschule.
   Der AN hat im Rahmen der Stufe 2 den Auftraggeber bei der baulichen
   Umsetzung des Neubaus der Gesamtschule Büttgen als TU/TÜ-Modell mit
   Projektsteuerungsleistungen (in Anlehnung an die Leistungsbilder der
   AHO) zu unterstützen. Die zu leistenden Aufgaben erbringt der AN in
   zwei Projektunterstufen nach Umsetzungsfortschritt. Diese werden wie
   folgt gefasst:
    Planung und Ausführungsvorbereitung (von Zuschlag im
   Verhandlungsverfahren an den TU/TÜ bis Spatenstich)  Ausführung und
   Projektabschluss (ab Spatenstich bis Übergabe des Objekts an den AG,
   danach ggf. mit weiteren Leistungen der Gewährleistungsverfolgung) Die
   Projektunterstufen gliedern sich wiederum in einzelne
   Handlungsbereiche, welche in der Leistungsberschreibung (Anlage 8)
   ausführlich beschrieben werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 45
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es ist sowohl eine stufenweise Vergabe der Stufen 1 und 2 als auch eine
   stufenweise Vergabe der Projektunterstufen innerhalb der Stufe 2
   vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen
   besteht nicht, auch wenn diese zum Gegenstand der vorliegenden
   Ausschreibung gemacht werden.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   A. Stufe 1:Wirtschaftlich-technische Beratungsleistung und
   Projektsteuerung eines europaweiten Vergabeverfahrens in Bezug auf die
   Suche eines Totalübernehmers/ Totalunternehmers und/oder
   Generalübernehmers/ Generalunternehmers und/oder PPP-Partners 1.
   Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens aus
   wirtschaftlich-technischer Sicht:  Kein europaweites Vergabeverfahren
   = Ausschlusskriterium  Offenes Verfahren oder Nichtoffenes Verfahren =
   1 Punkte  Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb = 3 Punkte 
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Wettbewerblicher
   Dialog/Innovationspartnerschaft) = 5 Punkte 2. Auftragswert der
   Bauleistungen: Kleiner als EUR 10,0 Mio. = Ausschlusskriterium
   größer/gleich EUR 10,0 Mio. = 2 Punkte größer/gleich EUR 20,0 Mio. = 3
   Punkte größer/gleich EUR 30,0 Mio. = 4 Punkte größer/gleich EUR 40,0
   Mio. = 5 Punkte 3. Prüfung und Auswertung der Angebote: wirtschaftliche
   und technische Auswertung = 2 Punkte wirtschaftliche oder technische
   Auswertung = 1 Punkt 4. Erstellung der Bewertungsmatrix für den
   Teilnahmewettbewerb: Erstellung durch den Bewerber = 3 Punkte Zuarbeit
   durch den Bewerber = 1 Punkt Erstellung durch Dritte = 0 Punkte 5.
   Referenzschreiben des Auftraggebers: ja = 2 Punkte nein = 0 Punkte 6.
   Kombinationsreferenz (Umfassung der Stufe 1 und Stufe 2 in einem
   Referenzobjekt): ja = 3 Punkte nein = 0 Punkte B. Stufe 2:
   Projektsteuerungsleistungen für die bauliche Umsetzung einer Schule
   oder eines vergleichbaren Projekts 1. Anzahl der bearbeiteten
   Handlungsbereiche gem. Leistungsbeschreibung zu Stufe 2 (außer weitere
   Termine):weniger als 5 Handlungsbereiche = Ausschlusskriterium 6
   Handlungsbereiche = 2 Punkte 7 Handlungsbereiche = 3 Punkte 8
   Handlungsbereiche = 4 Punkte 2. Art der Nutzung des Objekts: private
   Nutzung = 0 Punkte öffentliche Nutzung = 3 Punkte Nutzung als Schule =
   4 Punkte 3. Größe des Objekts: kleiner 5.000 m^2 BGF =
   Ausschlusskriterium größer/gleich 5.000 m^2 BGF = 2 Punkt größer/gleich
   7.500 m^2 BGF = 3 Punkte größer/gleich 10.000 m^2 BGF = 4 Punkte 4.
   Vertragstyp zur Realisierung: Einzelgewerksvergabe = 1 Punkt
   Generalunter-/-übernehmervertrag = 2 Punkte
   Totalübernehmer-/Totalunternehmervertrag sowie PPP-Vertrag = 3 Punkte
   5. Umsetzungszeitraum (Übergabe an Bauherrn): vor 2007 =
   Ausschlusskriterium 2007  2010 = 1 Punkt 2011  2013 = 2 Punkte 2014 
   2017 = 3 Punkte 6. Referenzschreiben des Auftraggebers: ja = 2 Punkte
   nein = 0 Punkte.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es ist sowohl eine stufenweise Vergabe der Stufen 1 und 2 als auch eine
   stufenweise Vergabe der Projektunterstufen innerhalb der Stufe 2
   vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen
   besteht nicht, auch wenn diese zum Gegenstand der vorliegenden
   Ausschreibung gemacht werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 01/11/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die
   Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente adobe-Reader
   möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen
   kann.
   Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder
   E-Mail) eingereicht werden.
   Der Teilnahmeantrag ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar
   einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen
   (UNTERSCHRIFT NICHT EINGESCANNT ODER KOPIERT!) und einmal als Kopie.
   Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale
   Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in
   allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z.B. pdf-Format). Bei digitalen
   Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte
   Version verwendet werden.
   Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass
   die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile
   des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke
   und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
   Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
   Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen
   eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht
   ausgeschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der
   Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
    Vordruck  Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben, unterschrieben 
   Präqualifikationsnachweis (kein Vordruck),oder (alternativ) EEE (kein
   Vordruck), kein allgemeiner Hinweis auf Eignung oder (alternativ)
   Vordruck Ziffer 3: Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben 
   Vordruck  Ziffer 4: Checkliste Leistungsfähigkeit mit geforderten
   Nachweisen  Vordruck  Ziffer 5: Referenzen mit Ansprechpartnern  nur
   bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck  Ziffer 6:
   Bewerbergemeinschaftserklärung, unterschrieben  nur für den Fall von
   Nachunternehmereinsatz: Vordruck  Ziffer 7: Verpflichtungserklärung
   Leistungen anderer Unternehmen, unterschrieben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland (Düsseldorf)
   Düsseldorf
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichthat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
   1. mailto:Nicole.Faller@kaarst.de?subject=TED
   2. http://www.kaarst.de/
   3. https://www.subreport.de/E43866465
   4. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
   5. http://www.lenz-johlen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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