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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Eisenberg
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Ambulante Behandlungen
Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 368647-2017 (ID: 2017092009121341463)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
DE-Eisenberg: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2017/S 180/2017 368647
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstr. 30
Eisenberg
67304
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Zahnärzte / Zahntechniker / Integrierte
Versorgung / sonstige Leistungserbringer z. Hd. Herrn Tristan Werner
E-Mail: [1]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.1)Name und Adressen
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheldstr. 22
Mainz
55130
Deutschland
E-Mail: [3]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.1)Name und Adressen
BKK Landesverband Mitte
Essenheimer Str. 126
Mainz
55128
Deutschland
E-Mail: [5]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.1)Name und Adressen
Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken Ref. KV/KV Büro 3
St. Johanner Str. 46-48
Saarbrücken
66111
Deutschland
E-Mail: [7]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.1)Name und Adressen
IKK Südwest
Berliner Promenade
Saarbrücken
66111
Deutschland
E-Mail: [9]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.1)Name und Adressen
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinerstr. 70-72
Kassel
34131
Deutschland
E-Mail: [11]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[13]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstr. 30
Eisenberg
67304
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Zahnärzte/Zahntechniker/Integrierte
Versorgung/sonstige Leistungserbringer z.Hd. Herrn Tristan Werner
E-Mail: [14]Sapv_openhouse@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [15]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss von nicht exklusiven Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von
Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
nach § 37 b SGB V iVm § 132 d SGB V (open-house-Modell).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Hinweis: Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht.
Erbringen von Leistungen der SAPV nach § 37 b SGB V iVm § 132 d SGB V
auf Grundlage der Richtlinie zur Verordnung spezieller ambulanter
Palliativversorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses und des der
Ausschreibung zu Grunde liegenden Rahmenvertrages innerhalb des
Zeitraum vom 1.12.2017 bis zum 30.11.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit
des Vertragsabschlusses (open-House-Modell) für das unter II.2.3)
genannte Versorgungsgebiet in Rheinland-Pfalz.
Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz beabsichtigen mit allen geeigneten
Leistungserbringern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der die
Leistungserbringung sowie die Anforderungen an die Leistungserbringer
und die Vergütung der Leistungen abschließend regelt. Ein
Vertragsbeitritt durch Leistungserbringer, die die vertraglichen
Mindestvoraussetzungen erfüllen, ist unter Beachtung der unter IV.2.2)
genannten Bewerbungsfristen jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages
möglich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85112200
85120000
85110000
85140000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB
Hauptort der Ausführung:
Region Trier: (Stadt Trier, VG Trier-Land, VG Konz, VG Saarburg).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz bieten den Abschluss von nicht
exklusiven Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der
Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGBV
i.V.m § 132 d SGBV mit jederzeitiger Möglichkeit des
Vertragsabschlusses (open-House-Modell) für das unter II.2.3) genannte
Versorgungsgebiet innerhalb des Zeitraumes vom 1.12.2017 bis zum
30.11.2021 an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
sogenannten open-house-Modells. Im open-house-Modell gelten für alle
Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und
Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden
nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal48 Monate, der
früheste Vertragsbeginn ist der 1.12.2017. Versicherte der gesetzlichen
Krankenkassen haben nach Maßgabe des § 37 b SGB V Anspruch auf
Leistungen der (SAPV). Darunter versteht man reinespezialisierte,
interdisziplinäre Komplexleistung bestehend aus pflegerischen und
ärztlichen Teilleistungen. Die eingesetzten Fachkräfte benötigen dabei
grundsätzlich eine spezielle Weiterbildung zur Palliativ-Care-Fachkraft
bzw. zum Palliativmediziner. Die Leistung findet dabei grundsätzlich
ambulant in der eigenen Häuslichkeit, dem Pflegeheim oder dem Hospiz
statt. Jeder geeignete Leistungserbringer kann Vertragspartner des
Rahmenvertrags werden. Er übernimmt damit einen umfassenden
nicht-exklusiven Versorgungsauftrag für das Versorgungsgebiet. Ein
Vertragsbeitritt ist jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages möglich.
Alle Verträge enden spätestens am 30.11.2021, unabhängig vom Datum des
jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Interessierte
Unternehmen können bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die
Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge
zur SAPV werden erstmalig mit Wirkung zum 1.12.2017 abgeschlossen.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 1.11.2017 bei der
unter I.3) genannten Adresse einzureichen. Spätere Vertragsschlüsse
sind während der achtundvierzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum
Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen
Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der
Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des vierten Monats, der dem
Monat desgewünschten Vertragsstarts vorangeht (z.B. Eingang 30.04. bei
Vertragsstart 01.08.) einzureichen. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2017
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Verfahrensnummer: AOK17125-991.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2021
Ortszeit: 08:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei dem unter Punkt IV.2.7 eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars (letztmögliches
Öffnungsdatum).
Die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 1.11.2017, bei Vertragsbeginn
nach dem 1.12.2017 spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen
und werden unmittelbar nach ihrem Eingang im Rahmen der Geschäftszeiten
von der Kontaktstelle geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [16]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB):
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2017
References
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