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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Kastellaun
Fernwärme
Dokument Nr...: 367357-2017 (ID: 2017091909231340037)
Veröffentlicht: 19.09.2017
*
  DE-Kastellaun: Fernwärme
   2017/S 179/2017 367357
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Verbandsgemeinde Kastellaun
   Kirchstraße 11
   Kastellaun
   56288
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Kirchstraße 1,
   56288 Kastellaun
   Telefon: +49 0676240311
   E-Mail: [1]D.Daub@kastellaun.de
   Fax: +49 0676240360
   NUTS-Code: DEB1D
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kastellaun.de/
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]http://www.kastellaun.de/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Konzession Wärmeversorgung Verbandsgemeinde Kastellaun.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09323000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Verbandsgemeinde Kastellaun vergibt eine Konzession für die
   Wärmeversorgung im Gemeindegebiet. Der Konzessionsnehmer soll das
   bestehende Nahwärmenetz der Verbandsgemeinde Kastellaun gegen Zahlung
   einer Gegenleistung in sein Eigentum übernehmen, für einen Zeitraum von
   15 Jahren instand halten und betreiben sowie die angeschlossenen Kunden
   versorgen. Das Betriebsrisiko soll der Konzessionsnehmer tragen. Nach
   Ablauf der 15 Jahre wird die Verbandsgemeinde Kastellaun die Konzession
   neu ausschreiben. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich das
   Nahwärmenetz gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung entweder
   auf die Verbandsgemeinde Kastellaun oder den neuen Konzessionsnehmer zu
   übertragen. Der EU-Schwellenwert wird nicht überschritten. Die Vergabe
   erfolgt nicht nach den Vorgaben der RL 2014/23/EU bzw. der §§ 148 ff.
   GWB i.V.m. der KonzVgV.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 700 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1D
   Hauptort der Ausführung:
   Kastellaun.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Verbandsgemeinde Kastellaun vergibt eine Konzession für die
   Wärmeversorgung im Gemeindegebiet. Der Konzessionsnehmer soll das
   bestehende Nahwärmenetz der Verbandsgemeinde Kastellaun gegen Zahlung
   einer Gegenleistung in sein Eigentum übernehmen, für einen Zeitraum von
   15 Jahren instand halten und betreiben sowie die angeschlossenen Kunden
   versorgen. Das Betriebsrisiko soll der Konzessionsnehmer tragen. Nach
   Ablauf der 15 Jahre wird die Verbandsgemeinde Kastellaun die Konzession
   neu ausschreiben. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich das
   Nahwärmenetz gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung entweder
   auf die Verbandsgemeinde Kastellaun oder den neuen Konzessionsnehmer zu
   übertragen. Der EU-Schwellenwert wird nicht überschritten. Die Vergabe
   erfolgt nicht nach den Vorgaben der RL 2014/23/EU bzw. der §§ 148 ff.
   GWB i.V.m. der KonzVgV.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 4 700 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/04/2018
   Ende: 31/03/2033
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich um ein strukturiertes Bieterverfahren, dass nicht den
   Regeln der RL 2014/23/EU bzw. der §§ 148 ff. GWB i.V.m. der KonzVgV
   unterfällt. Der EU-Schwellenwert von 5.225.00,00 EUR wird nicht
   erreicht. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nach §§ 155 ff.
   GWB ist nicht eröffnet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 20/10/2017
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Rechtsschutz bei den Nachprüfungsinstanzen nach §§ 155 ff. GWB ist
   nicht statthaft, weil der EU-Schwellenwert von 5 225 000 EUR nicht
   überschritten ist.
   Rheinland-Pfalz
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2017
References
   1. mailto:D.Daub@kastellaun.de?subject=TED
   2. http://www.kastellaun.de/
   3. http://www.kastellaun.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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