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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Berlin
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 366740-2017 (ID: 2017091909164439390)
Veröffentlicht: 19.09.2017
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  DE-Berlin: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2017/S 179/2017 366740
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   GKV-Spitzenverband
   Reinhardtstr. 28
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Angelika Greb
   E-Mail: [1]vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
   NUTS-Code: DE30
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.gkv-spitzenverband.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E68171432
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Sicherheits- und
   Empfangsdienstleistungen im Verwaltungsgebäude des GKV-Spitzenverbandes
   in Berlin.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgrund der zentralen Lage des Gebäudes wird von einer hohen
   Frequentierung durch Besucher und Gäste ausgegangen. Da der Empfang den
   ersten Eindruck des GKV-Spitzenverbandes vermittelt, ist es zwingend
   notwendig hier kompetentes und freundliches Personal einzusetzen. Des
   Weiteren muss für das Verwaltungsgebäude, die vorhandenen Sachwerte und
   die dort tätigen Personen die Sicherheit durch einen Wachschutz
   sichergestellt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerung dreimal um jeweils ein Jahr.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
   Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
   Dritte folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als
   Nachweis vorzulegen:
   (a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des
   Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei
   Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
   (b) Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
   Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist,
   genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
   (c) Erklärung, dass eine Erlaubnis nach § 34a GewO vorliegt und diese
   im Falle der Zuschlagserteilung für das beim Auftraggeber eingesetzte
   Personal vorgelegt wird.
   (d) Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung mit den
   folgenden Deckungssummen:
   a) Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) b)
   Sachschäden: mindestens 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) c) sonstige
   Vermögensschäden: 250 000 EUR (pro Schadensfall) d) Schäden durch den
   Verlust von überlassenen Schlüsseln, Transpondern, Codekarten:
   mindestens 50 000 EUR (pro Schadensfall) e) Schäden durch den Verlust
   bewachter Sachen: mindestens 250 000 EUR (pro Schadensfall),
   Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist
   eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche
   über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme
   abgeschlossen wird.
   (e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB
   genannten Ausschlussgründe sowie, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs. 1
   AufenthaltsG sowie § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (a) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Empfangs- und
   Sicherheitsdienstleistungen) jeweils bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
   (b) Des Weiteren ist eine Erklärung zur durchschnittlichen
   Beschäftigtenzahl unterschieden nach Gesamtzahl und Anzahl jeweils für
   Empfang- und Sicherheitsdienstleistungen abzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestanforderung:
   Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches
   (Empfangs-und Sicherheitsdienstleistungen) wird ein Mindestjahresumsatz
   von 500 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
   gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (a) Allgemeine Darstellung des Bieters und ggf. der vorgesehenen
   Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern (max.
   6 Seiten). Es sollen Ausführungen zur Qualitätssicherung gemacht werden
   und es soll dargestellt werden, wie die Mitarbeiter geschult und
   weitergebildet werden. Zusätzlich hat der Bieter Angaben über die
   Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zu machen.
   Der Bieter muss über eine VDS-zertifizierte Leitstelle der
   Klassifizierung A sowie die Aufschaltung auf diese verfügen. Darauf ist
   bei der Darstellung der Ausstattung des Bieters gesondert einzugehen.
   Des Weiteren ist das Zertifikat beizufügen (DIN 77200 oder
   vergleichbar). Das dementsprechende Zertifikat muss vorgelegt werden.
   Bieter die nicht über eine VDS-zertifizierte Leitstelle der
   Klassifizierung A verfügen, werden vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen.
   (b) Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist
   hinsichtlich nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen jeweils für
   den Bereich Empfang und den Bereich Sicherheitsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestanforderung:
   (a) VDS-zertifizierte Leitstelle der Klassifizierung A sowie die
   Aufschaltung auf diese.
   (b) Es sind zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen jeweils
   für den Bereich Empfang und den Bereich Sicherheitsdienstleistungen
   gefordert.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/10/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/10/2017
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 135 Unwirksamkeit:
   Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
   Einreichung des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@gkv-spitzenverband.de?subject=TED
   2. http://www.gkv-spitzenverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E68171432
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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