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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Berlin
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 366740-2017 (ID: 2017091909164439390)
Veröffentlicht: 19.09.2017
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DE-Berlin: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2017/S 179/2017 366740
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstr. 28
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Angelika Greb
E-Mail: [1]vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gkv-spitzenverband.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E68171432
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Sicherheits- und
Empfangsdienstleistungen im Verwaltungsgebäude des GKV-Spitzenverbandes
in Berlin.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der zentralen Lage des Gebäudes wird von einer hohen
Frequentierung durch Besucher und Gäste ausgegangen. Da der Empfang den
ersten Eindruck des GKV-Spitzenverbandes vermittelt, ist es zwingend
notwendig hier kompetentes und freundliches Personal einzusetzen. Des
Weiteren muss für das Verwaltungsgebäude, die vorhandenen Sachwerte und
die dort tätigen Personen die Sicherheit durch einen Wachschutz
sichergestellt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung dreimal um jeweils ein Jahr.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
Dritte folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als
Nachweis vorzulegen:
(a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei
Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
(b) Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist,
genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
(c) Erklärung, dass eine Erlaubnis nach § 34a GewO vorliegt und diese
im Falle der Zuschlagserteilung für das beim Auftraggeber eingesetzte
Personal vorgelegt wird.
(d) Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung mit den
folgenden Deckungssummen:
a) Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) b)
Sachschäden: mindestens 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) c) sonstige
Vermögensschäden: 250 000 EUR (pro Schadensfall) d) Schäden durch den
Verlust von überlassenen Schlüsseln, Transpondern, Codekarten:
mindestens 50 000 EUR (pro Schadensfall) e) Schäden durch den Verlust
bewachter Sachen: mindestens 250 000 EUR (pro Schadensfall),
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist
eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche
über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme
abgeschlossen wird.
(e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB
genannten Ausschlussgründe sowie, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs. 1
AufenthaltsG sowie § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(a) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Empfangs- und
Sicherheitsdienstleistungen) jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
(b) Des Weiteren ist eine Erklärung zur durchschnittlichen
Beschäftigtenzahl unterschieden nach Gesamtzahl und Anzahl jeweils für
Empfang- und Sicherheitsdienstleistungen abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches
(Empfangs-und Sicherheitsdienstleistungen) wird ein Mindestjahresumsatz
von 500 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(a) Allgemeine Darstellung des Bieters und ggf. der vorgesehenen
Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern (max.
6 Seiten). Es sollen Ausführungen zur Qualitätssicherung gemacht werden
und es soll dargestellt werden, wie die Mitarbeiter geschult und
weitergebildet werden. Zusätzlich hat der Bieter Angaben über die
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zu machen.
Der Bieter muss über eine VDS-zertifizierte Leitstelle der
Klassifizierung A sowie die Aufschaltung auf diese verfügen. Darauf ist
bei der Darstellung der Ausstattung des Bieters gesondert einzugehen.
Des Weiteren ist das Zertifikat beizufügen (DIN 77200 oder
vergleichbar). Das dementsprechende Zertifikat muss vorgelegt werden.
Bieter die nicht über eine VDS-zertifizierte Leitstelle der
Klassifizierung A verfügen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
(b) Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist
hinsichtlich nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen jeweils für
den Bereich Empfang und den Bereich Sicherheitsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung:
(a) VDS-zertifizierte Leitstelle der Klassifizierung A sowie die
Aufschaltung auf diese.
(b) Es sind zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen jeweils
für den Bereich Empfang und den Bereich Sicherheitsdienstleistungen
gefordert.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/10/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/10/2017
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2017
References
1. mailto:vergabestelle@gkv-spitzenverband.de?subject=TED
2. http://www.gkv-spitzenverband.de/
3. https://www.subreport.de/E68171432
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