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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-Langen
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 366149-2017 (ID: 2017091909091038801)
Veröffentlicht: 19.09.2017
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  DE-Langen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
   2017/S 179/2017 366149
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
   Am DFS-Campus 10
   Langen
   63225
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Susanne Fritz / in Vertretung: Sabine Speckmann
   (sabine.speckmann@dfs.de, +49-6103-707-4632)
   Telefon: +49 6103-707-4606
   E-Mail: [1]susanne.fritz@dfs.de
   Fax: +49 6103-9800-4606
   NUTS-Code: DE71C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.dfs.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehrswesen  Flugsicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Flugfunk Peilern.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Aktenzeichen/Vergabenummer des
   Auftraggebers: 5546
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) beabsichtigt, im Rahmen der
   Umrüstung des Systems Flugfunk gemäß DVO (EU) 1079/2012 auf das 8.33
   kHz Kanalraster, die Erneuerung von 4 Flugfunk Peilern an den Tower
   Standorten Hannover, Münster/Osnabrück, Nürnberg und Stuttgart sowie
   als Option die Lieferung /Installation einer Referenz- und
   Schulungsanlage am Standort Langen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   II.2.4.1 Allgemein:
   In der DFS werden Peiler zur Unterstützung der Fluglotsen bei der
   Flugverkehrskontrolle verwendet. Es handelt sich dabei um eine
   flugsicherungstechnische Einrichtung, welche die Richtung vom Standort
   des Peilers am Boden zum Flugzeug ermittelt, solange der Bordsender des
   Flugzeuges sendet. Die Information über die Richtung zum Flugzeug wird
   im Air Traffic Management System (ATM System) am Lotsenarbeitsplatz
   dargestellt.
   II.2.4.2 Liefer- und Leistungsumfang:
   Lieferung u. Installation von vier Flugfunk Peilern an den Tower
   Standorten Hannover, Münster/Osnabrück, Nürnberg u. Stuttgart
   einschließlich vorbereitender Arbeiten am Standort, die Antennenmontage
   sowie Planung, Abstimmung mit den zu beteiligenden Dritten u. die
   Realisierung der Infrastrukturanbindung (Elektro, Daten) sowie optional
   die Lieferung u. Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am
   Standort Langen.
   An den Tower Standorten Hannover und Münster/Osnabrück ist die
   Neuerrichtung eines Fundamentes für die Peilantenne erforderlich. In
   Nürnberg ist die Antennenaufnahme auf dem Dach eines flughafeneigenen
   Gebäudes neu auszufertigen. In Stuttgart muss ein vorhandener 25 m
   Gittermast mit einem Standrohr auf der Mastplattform weiter genutzt
   werden und vom Auftragnehmer ein Flanschadapter für die Aufnahme der
   Antenne am Standrohr des Mastes geliefert werden. An den Standorten
   Hannover, Nürnberg und Stuttgart können vorhandene Container mit max.
   zwei Gestellpositionen weiter genutzt werden, um beispielsweise
   Zubehörbaugruppen für die Übertragung der Peildaten zu den
   Gestellräumen in den Niederlassungsgebäuden unterzubringen. In
   Münster/Osnabrück muss der Aufbau der Peileinheit ohne Container
   erfolgen. Die Geräteeinheit ist entweder am Mast der Peilantenne oder
   in einem wetterfesten Schaltschrank neben der Peilantenne
   unterzubringen.
   Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen sind im Rahmen der
   Angebotsphase an allen Standorten Ortsbesichtigungen (Site Surveys)
   vorgesehen. Für den ersten Peiler erfolgt eine Werksabnahme. Nach der
   erfolgreichen Werksabnahme erteilt die DFS die Freigabe zur
   Auslieferung. Die am jeweiligen Standort erbrachten Lieferungen und
   Leistungen werden dann jeweils einer Endabnahmeprüfung unterzogen. Der
   Liefer- und Leistungsumfang beinhaltet weiterhin eine Erstschulung für
   5 DFS Mitarbeiter. Die Erstschulung soll die Dauer von einem Tag nicht
   überschreiten. Die Schulung umfasst Bedienung, Konfiguration und
   Instandsetzung durch einfachen Baugruppentausch.
   Auslieferungs- und Inbetriebnahmetermine: Es ist vorgesehen 2 Peiler
   pro Jahr in Betrieb zu nehmen, d. h. Lieferung und Inbetriebnahme von 2
   Peilern im 2. Halbjahr 2018 und 2 Peilern im Jahr 2019.
   Weitere optionale Lieferungen und Leistungen sind unter II.2.11
   aufgeführt.
   II.2.4.3 Die technischen Anforderungen sind unter VI.3), Ziffer 7.
   aufgeführt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/04/2018
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewertung der Teilnahmeanträge zur Fachkunde und zur technischen
   Leistungsfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
   Inhaltliche Darstellung realisierter Aufträge in vergleichbarer
   Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen
   mit detaillierten Projektbeschreibungen) insbesondere in der
   Leistungsart Lieferung und Installation von Flugfunk Peilern mit
   Angabe des Realisierungszeitraums und Nennung von Auftraggebern sowie
   Auftragswerten, die in den vergangenen 3 Jahren abgewickelt wurden.
   Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der
   eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart
   und Größenordnung (geht zu 100 % in die fachliche Bewertung ein).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1. Lieferung und Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am
   DFS Standort Langen.
   2. Nachschulung von weiteren DFS Mitarbeitern im selben Umfang wie die
   unter II.2.4.2 aufgeführte Erstschulung.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Nach der Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Festlegung der
   Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die
   ausgewählten Unternehmen erhalten dann einen Zugang zu den
   Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen/Beschaffungsunterlagen), die
   nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Lieferungen und Leistungen
   und die Angebotserstellung enthalten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.1.1
   Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der
   Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern der Bewerber
   nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist die Vorlage eines
   gleichwertigen Nachweises (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.
   III.1.1.2
   Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass die in § 123 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht
   zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   III.1.2.1 Vorlage einer Unternehmensdarstellung (Darstellung /
   Vorstellung des Unternehmens wie z. B. Entwicklung, Organisation,
   Eigentums- und Beteiligungsstrukturen).
   III.1.2.2 Angabe der Umsätze (Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die
   ausgeschriebene Leistungsart) für die letzten 3 Jahre.
   III.1.2.3 Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren gesamt und der Spezialisten bezogen auf
   die ausgeschriebene Leistungsart im Bereich Flugfunk Peiler.
   III.1.2.4 Vorlage der Nachweise einer bestehenden
   Haftpflichtversicherung (Unternehmenshaftpflichtversicherung) unter
   Angabe der Deckungssummen.
   III.1.2.5 Erklärung des Bewerbers, ob und gegebenenfalls für welche
   Leistung er beabsichtigt Unteraufträge zu erteilen.
   Allgemeiner Hinweis:
   1. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
   stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der
   Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als drei Jahre
   existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer
   Geschäftstätigkeit.
   2. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3
   (Zusätzliche Angaben).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.2.6
   Bonitätsbewertung durch die Firma Creditsafe (die Bewertung wird durch
   die DFS eingeholt). Die Bonitätsbewertung durch die Firma Creditsafe
   muss mindestens einen Bonitätsindex Score von 3,4 aufweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   III.1.3.1
   Inhaltliche Darstellung realisierter, vergleichbarer Aufträge in Form
   von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung bereits
   gelieferter und installierter Flugfunk Peiler mit Angabe des
   Realisierungszeitraumes und möglichst Nennung des Auftraggebers sowie
   Auftragswerte die in den vergangenen 3 Jahren abgewickelt wurden. Bitte
   verwenden Sie dafür das unter folgendem Link:
   [4]http://www.dfs.de_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ abrufbare
   Formblatt.
   Allgemeiner Hinweis:
   1. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
   stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der
   Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren,
   machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer
   Geschäftstätigkeit.
   2.Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3 (Zusätzliche
   Angaben).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3.2
   Schriftliche Erklärung des Bewerbers, im Falle einer Zuschlagserteilung
   die erforderliche Musterzulassung für die Peiler beim in Deutschland
   zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gemäß der Verordnung
   über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb
   von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung (Flugsicherungs-Anlagen-
   und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung  FSMusterzulV vom 21. Dezember
   2001) zu erwirken. Die Musterzulassung muss spätestens zum Beginn der
   Endabnahmeprüfung des ersten Standortes vorliegen. Die Kosten für die
   Musterzulassung sind vom Auftragnehmer zu tragen.
   III.1.3.3
   Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO
   9001:2000 oder Vorhandensein eines vergleichbaren Verfahrens welches
   angewendet wird. Das Unternehmen hat hierzu im Teilnahmeantrag eine
   Erklärung abzugeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine
   Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
   vorliegt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/10/2017
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 23/11/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit/Fachkunde anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV zu
   bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von
   diesem Unternehmen zu den Ziffern III.1.2 u. III.1.3 einzureichen.
   Damit die Angaben/Informationen/Unterlagen von diesem Unternehmen mit
   in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung gemäß § 47 VgV von diesem Unternehmen
   einzureichen. Die Verpflichtungserklärung muss eine verbindliche
   Aussage des Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei
   der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die
   Verpflichtungserklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von
   diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht
   werden.
   2. Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben
   mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben, in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als
   Gesamtschuldner haften.
   3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens u. bei der
   Vertragsdurchführung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
   4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung
   (sowie auf Datenträger) inkl. aller geforderten
   Unterlagen/Nachweise/Informationen in einem verschlossenen Umschlag bis
   zum Ende der Teilnahmeantragsfrist bei der unter I.1) genannten Stelle
   einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis "Nicht öffnen,
   Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Beschaffung von Flugfunk Peilern,
   Vergabenummer 5546 zu kennzeichnen.
   5. Die DFS behält sich vor, Firmenbesuche durchzuführen, um die
   eingereichten Angaben vor Ort zu verifizieren.
   6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge u. der späteren Angebote
   erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
   7. zu II.2.4.3 Technische Anforderungen: Die Peiler müssen insb. die
   folgenden Merkmale besitzen:
    Der Frequenzbereich muss das VHF Flugfunkband 118137 MHz wahlweise
   sowohl im 25 kHz als auch im 8.33 kHz Kanalraster umfassen.
    Die Peiler müssen 2 oder mehr unabhängig voneinander zu betreibende
   Peilkanäle aufweisen.
    Die Peilgenauigkeit muss 2° RMS oder besser sein.
    Die Peiler müssen eine Schnittstelle für die Ausgabe der Peildaten an
   das ATM System haben. Die Schnittstelle soll bevorzugt TCP basiert oder
   alternativ seriell sein.
    Die Peiler müssen die Möglichkeit für eine Bodensenderausblendung
   (Ground Transmitter Suppression GTS) aufweisen.
    Bedienung (z.B. Wahl des Frequenzkanales), Überwachung u.
   Fehlerindikation müssen in geeigneter Form abgesetzt vom Peilgerät am
   Antennenstandort möglich sein.
    Die Peiler müssen eine SNMP Fernüberwachungsschnittstelle besitzen,
   welche wenigstens einen Go/NoGoStatus liefert.
    Die Peiler u. das Zubehör müssen als Produkte gemäß
   Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) laienbedienbar sein. In der Regel
   wird dies durch Anschluss über Stecker/Steckdose erreicht. Anschlüsse
   über Klemmen sind zu vermeiden.
    Die Peiler müssen für den Betrieb über eine Musterzulassung beim in
   Deutschland zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
   gemäß der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung,
   Kennzeichnung u. Betrieb von Anlagen u. Geräten für die Flugsicherung
   (Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung 
   FSMusterzulV vom 21. Dezember 2001) verfügen. Die Musterzulassung muss
   spätestens zum Beginn der Endabnahmeprüfung des ersten Standortes
   vorliegen. Die Kosten für die Musterzulassung sind vom Auftragnehmer zu
   tragen.
    Die optionale Referenz- u. Schulungsanlage (siehe unter II.2.11) soll
   vorzugsweise mit einer Antennennachbildung ausgestattet sein, welche
   keine Freifeldausbreitung voraussetzt. Eine Beaufschlagung der
   Peilantenne durch ein Testsignal ist auch möglich. Die in diesem Fall
   erforderliche Montage der Testantenne mit Verkabelung ist dann Teil des
   Liefer-/Leistungsumfangs. Bei diesem Peiler soll es sich um eine
   Minimalkonfiguration handeln.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer der Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228/9499163
   E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.bund.de
   Internet-Adresse:[6]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer der Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228/9499163
   E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.bund.de
   Internet-Adresse:[8]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer der Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228/9499163
   E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.bund.de
   Internet-Adresse:[10]www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2017
References
   1. mailto:susanne.fritz@dfs.de?subject=TED
   2. http://www.dfs.de/
   3. http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen
   4. http://www.dfs.de_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/
   5. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
   7. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   8. http://www.bundeskartellamt.de/
   9. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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