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Ausschreibung: Dienstleistungen von Lotterien - DE-Bad Ems
Dienstleistungen von Lotterien
Dokument Nr...: 326322-2017 (ID: 2017081809172093510)
Veröffentlicht: 18.08.2017
*
  DE-Bad Ems: Dienstleistungen von Lotterien
   2017/S 157/2017 326322
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landesbetrieb Daten und Information
   Römerstraße 41
   Zu Händen von: Sigrid Keller
   56130 Bad Ems
   Deutschland
   Telefon: +49 2603/605-0
   E-Mail: [1]ausschreibungen@ldi.rlp.de
   Fax: +49 2603/605-429
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://ldi.rlp.de/
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryO
   verview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYRV9%22
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryO
   verview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYRV9%22
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: GmbH mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes
   Rheinland-Pfalz
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Sonstige: Durchführung vom Land Rheinland-Pfalz veranstalteter
   Lotterien und Sportwetten
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2
   56073 Koblenz
   Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Lotto Rheinland-Pfalz GmbH  Sofortlotterien.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 26: Erholung, Kultur und Sport
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2, 56073
   Koblenz.
   NUTS-Code DEB11
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Gegenstand dieser Ausschreibung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH,
   nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, ist die Beschaffung aller
   erforderlichen Waren und Dienstleistungen, die für die Veranstaltung
   von Sofortlotterien auf gedruckten Losen im Vertrieb durch aktuell 935
   Annahmestellen notwendig sind. Hierzu gehört insbesondere die
   Konzeption inkl. Gewinnplan, Spieldesign, Produktion, eigen betriebener
   Service-Desk und Distribution an die Annahmestellen.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   92351100
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Gemäß § 122 GWB sind Leistungen an geeignete,
   d. h. fachkundige und leistungsfähige Unternehmen,die nicht nach §§ 123
   oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, zu vergeben. Zum Nachweis des
   Nichtvorliegens zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§
   123, 124 GWB legt der Bewerber die unterschriebene Teil A  Anlage 02
   Eigenerklärungen [uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig
   einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link]
   vor, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern. Weitere
   diesbezügliche Nachweise sind nicht vorzulegen, können aber von der
   ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält
   sich bereits jetzt vor,von den Bietern, die für den Zuschlag in
   Betracht kommen eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a
   Gewerbeordnung vom Bundesamt für Justiz einzuholen. Mit Abgabe des
   Angebotes erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Liegen
   zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, ist der Bewerber von der
   Teilnahme auszuschließen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125
   GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126
   GWB ist überschritten. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach §
   124GWB vor, kann der Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden,
   es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der
   zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126 GWB ist überschritten.
   Auf Anforderung der Vergabestelle (d. h. nicht zwingend mit dem
   Teilnahmeantrag) ist ein Handelsregisterauszug, nicht älter als 6
   Monate (nicht beglaubigte Kopie genügt) vorzulegen.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und
   unterzeichneten Teil A  Anlage 03 Unternehmensdarstellung
   (uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter
   dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link) seinem Angebot
   beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner
   Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zugeben: Als Unternehmen am
   Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des
   Unternehmens aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Deutschland
   (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus
   den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Deutschland (brutto) bezogen auf das
   hier in Frage stehende Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl
   der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015
   und 2016 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und
   festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in
   Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld.
   Anzahl der Kunden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Deutschland in
   Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht
   3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die
   bisherige Tätigkeit zu machen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das Unternehmen des
   Bewerbers verfügt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mindestens über
   einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von 1 500 000 EUR (brutto)
   (Ausschlusskriterium).
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird
   anhand der genannten Referenzen geprüft, die der Bieter nach Maßgabe
   der Teil A  Anlage 04 Referenzen vorgelegt hat. Zum weiteren Nachweis
   zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die eingereichte
   Teil A  Anlage 03 Unternehmensdarstellung im Hinblick auf die
   Mitarbeiterzahl maßgeblich. Die technische Eignung ist über Referenzen
   nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand
   vergleichbar sind.
   Der AG betrachtet eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
   Referenz als erforderlich (A-Kriterium) und insgesamt drei Referenzen
   als ausreichend. Bei weiteren Referenzen ist die Spalte I durch den
   Bewerber zu kopieren und in den Spaltennummern J ff. fortlaufend
   einzutragen.
   Zur Bewertung jeder Referenz wird durch die Vergabestelle pro
   ausgewiesenem Kriterium (siehe Spalte C nachfolgender Excel-Tabelle)
   ein Leistungspunktwert (P) von 0 bis 10 Punkten bzw. 0 oder 10 Punkte
   (Spalte F) nach jeweils qualifizierter Aussage des Bewerbers pro
   Kriterium und Referenz vergeben, multipliziert mit der dem Kriterium
   zugehörigen Gewichtung Spalte E), addiert über die Einzelwerte aller
   Kriterien einer Referenz und somit die Leistungspunktzahl (normiert)
   errechnet.
    -- 0 P: nein / keine/ nicht verwertbare Angaben;
    -- 10 P: ja /vollständige Angaben.
   Bezüglich der Eignung einzusetzende Mitarbeiter / Projektleiter können
   je benannter entsprechend den Anforderungen qualifizierter Person 2
   Punkte, insgesamt maximal 10 Punkte für die Benennung von 5 und mehr
   Personen erzielt werden.
   Über alle eingereichten Referenzen eines Bewerbers wird hinsichtlich
   der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel
   gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Eignung
   dieses Bewerbers einfließt.
   Der AG betrachtet insgesamt drei Referenzen als ausreichend. Will der
   Bewerber mehr als 3 Referenzen nachweisen, ist die Tabelle entsprechend
   zu erweitern. Wenn ein Bieter mehr als die als ausreichend betrachteten
   drei Referenzen einreicht, wird nachfolgend beschriebenes Verfahren
   angewendet. Für jede Referenz wird pro ausgewiesenem Kriterium ein
   Punktwert vergeben und daraus die gesamte Leistungspunktzahl durch
   Addition errechnet. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bewerbers
   wird der arithmetische Mittelwert der Leistungspunktzahlen gebildet.
   Bitte beachten Sie, dass mittels dieser Methode schlechtere Referenzen
   gute abwerten können. Weiterhin wird bei der Mittelwertbildung immer
   von mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei
   Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in
   die Mittelwertbildung ein, bei nur einer abgegebenen Referenz fließen 2
   x 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Mindestanforderungen sind als Ausschlusskriterien (A-Kriterien)
   gekennzeichnet und ergeben sich aus Teil A  Anlage 07
   A-Kriterienkatalog und Teil A  Anlage 08 Bewertungsmatrix
   Bietereignung [alleTeilnahmeunterlagen sind uneingeschränkt, direkt,
   gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser
   Bekanntmachung aufgeführten Link]:
   1. Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung der World
   Lottery Association (WLA  SCS) und der ISO/IEC 27001 (International
   Organization for Standardization) oder gleichwertig.
   2. Der Bewerber verfügt über folgende gültige, zumindest aber
   vergleichbare Zertifizierungen:
    ISO 9001-Qualitätsmanagment,
    DIN 66399 / Kl. 3  fachgerechte Entsorgung
    OHSAS 18001- Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz,
   Sicherheitsmanagement.
   3. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im
   Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der
   Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
   4. Die ausgeschriebenen Leistungen werden aus einem Standort innerhalb
   der EU/GPA erbracht.
   5. Mitarbeiter, die Kunden- und Nutzerkontakt haben, verfügen über gute
   deutsche Sprachkenntnisse (bei Nicht-Muttersprachler min. C2 Level
   entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
    GER).
   6. Der Bewerber ist in der Lage, im Rahmen der Projektdurchführung an
   regelmäßigen Meetings in Koblenz am Rhein teilzunehmen.
   7. Das Unternehmen des Bewerbers verfügt in den Jahren 2014, 2015 und
   2016 mindestens über einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von
   1,5 Mio. (brutto).
   8. Auftraggeber zur Referenz: Name und Anschrift des Auftraggebers ist
   benannt.
   9. Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bieter /
   Nachunternehmer / Mitglied einer Bietergemeinschaft) ist anzugeben.
   10. Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGV
   Die eingebrachte Referenz ist mit Auftragsgegenstand vergleichbar. Eine
   mit dem Auftragsgegenstand eingebrachte Referenz gilt als vergleichbar,
   wenn es sich um Sofortlotterie-Leistungen handelt. Dies betrifft
   insbesondere die vollumfängliche Entwicklung, die Produktion sowie den
   Vertrieb von Sofortlotterien (Rubbellosen).
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Gemäß § 16 Abs. 4 i. V. m. § 51 Abs. 2 VgV wird die Anzahl der
   Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, begrenzt.
   Es werden 5 (fünf) Bewerber entsprechend der im Zuge der
   Eignungsbewertung erreichten höchsten Bewertungspunktzahl zur
   Angebotsabgabe aufgefordert. Liegt die Anzahl der geeigneten Bewerber
   unterhalb der festgelegten Mindestanzahl oder gehen nicht genügend
   Teilnahmeanträge ein, ist der Auftraggeber gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV
   nicht verpflichtet, das Vergabeverfahren aufzuheben. Er wird das
   Verfahren fortführen und die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
   auffordern.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   850-000-004212
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 18.9.2017 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   18.9.2017 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   25.9.2017
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland- Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft,
   Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   55116 Mainz
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
   Telefon: +49 6131160
   Fax: +49 6131162113
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
   Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information
   Rheinland-Pfalz, Frau Sigrid Keller, Römerstraße 41, 56130 Bad Ems,
   Telefax: 02603 605-429). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
   Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland- Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft,
   Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   55116 Mainz
   Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
   Telefon: +49 6131162113
   Fax: +49 6131162113
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15.8.2017
References
   1. mailto:ausschreibungen@ldi.rlp.de?subject=TED
   2. https://ldi.rlp.de/
   3. https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYRV9%22
   4. https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYRV9%22
   5. mailto:vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de?subject=TED
   6. mailto:vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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