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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-München
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 325701-2017 (ID: 2017081809104892852)
Veröffentlicht: 18.08.2017
*
  DE-München: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2017/S 157/2017 325701
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt München, Baureferat H7
   Friedenstraße 40
   München
   81671
   Deutschland
   E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.muenchen.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH
   Gögginger Str. 93
   Augsburg
   86199
   Deutschland
   Telefon: +49 82150105-22
   E-Mail: [4]vgv@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Generalsinstandsetzung, Erweiterung, Abriss, Neubau am
   Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße 7, 6 und 4  Technische Ausrüstung
   ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI 2013, Lph. 3-9 bzw. 2-9.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Landeshauptstadt München plant am Rupprecht-Gymnasium an der
   Albrechtstraße 7, 6 und 4 in München, die Generalsinstandsetzung und
   die Erweiterung des Altbaus, sowie Neubaugebäude, wofür bestehende
   Gebäude zum Teil abgerissen werden müssen. Der derzeitige
   Fachklassentrakt dient als interimsmäßiges Ausweichquartier während der
   Maßnahmen und wird dann ebenfalls abgerissen und durch einen Neubau
   ersetzt.
   Die Gesamtmaßnahme soll nach derzeitigem Stand in 2 Bauabschnitten
   durchgeführt werden:
   1.BA:
   Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS)
   gem. § 55 HOAI 2013, Lph. 2-9, für den Neubau, Albrechtstraße 6 und 4
   2.BA:
   Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS)
   gem. § 55 HOAI 2013, Lph. 3-9 bzw. 2-9, für die Generalinstandsetzung
   (Lph. 3-9) und Erweiterung (Lph. 2-9) des Hauptgebäudes, Albrechtstraße
   7.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Landeshauptstadt München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8
   (HLS) gem. § 53-55 HOAI 2013, Lph. 3-9 bzw. 2-9, mit stufenweise
   Beauftragung, für die Generalsinstandsetzung und die Erweiterung des
   Altbaus, sowie Neubaugebäude, wofür bestehende Gebäude zum Teil
   abgerissen werden müssen. Der derzeitige Fachklassentrakt dient als
   interimsmäßiges Ausweichquartier während der Maßnahmen und wird dann
   ebenfalls abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.
   Die Gesamtmaßnahme soll nach derzeitigem Stand in 2 Bauabschnitten und
   folgenden Schritten durchgeführt werden:
   1.BA:
   Der bestehende Fachklassentrakt, Albrechtstraße 4, wird als
   interimsmäßiges Ausweichquartier genutzt.
   Die Zweifachsporthalle und Mensa, Albrechtstraße 6, wird abgerissen.
   Hier entsteht ein Neubaugebäude (Punkthäuser) inkl. Mensa.
   Der Fachklassentrakt, Albrechtstraße 4, wird danach abgerissen. An
   seiner Stelle soll ebenfalls ein Neubau mit Dreifachsporthalle
   entstehen.
   voraussichtiche Nutzungen: Pausenhalle, Mensa mit Küche, Mint-Fächer, 4
   Lernhäuser, 2 Quali, Dreifachsporthalle, Hausmeister-Wohnung
   2.BA:
   Im 2.BA erfolgt die Generalinstandsetzung und Erweiterung des
   bestehenden Hauptgebäudes, Albrechtstraße 7. Hierfür wird die dort
   bestehende Turnhalle ebenfalls abgerissen.
   voraussichtiche Nutzungen: Verwaltung, 3 Lernhäuser, kleine
   Pausenhalle, Kreativ, EDV.
   Das Rupprecht-Gymnasium soll auf sechs Züge erweitert werden und
   erfährt eine Neuordnung der Sporthalleneinheiten und der Freiflächen.
   Volumen der Maßnahmen:
   Generalsinstandsetzung Hauptgebäude, Albrechtstr. 7: BGF ca. 6 700m^2,
   BRI ca. 28 900m^3, HNF ca. 2 900m²,
   Erweiterung Albrechtstr. 7: BGF ca. 4 500m^2, HNF ca. 2 200m²,
   Neubauten Albrechtstr. 4 und 6: BGF ca. 17 000m^2, HNF ca. 7 800m².
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Oktober 2017 statt.
   Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Herbst 2017,
   Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
   Das Bauvorhaben soll in 2 Bauabschnitten aber in einem Zug erstellt
   werden.
   Die Fertigstellung ist beim 1.BA für Ende 2021, beim 2.BA für März 2024
   vorgesehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2017
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 Abs. 6 VgV:
   Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung:
   Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
   sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
   entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
   Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
   Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
   dann jedoch nur bis spätestens 6 Tage vor dem Verhandlungstermin
   ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
   eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
   Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Zuerst wird die
   Leistungsphase 2 beauftragt. Danach werden die Leistungen stufenweise
   je Leistungsphase und Bauabschnitt abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf
   Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
   b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen.
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben.
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1
   Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
   300 000 EUR brutto.
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
   EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen
   Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
   Unterscheidung nach Personen- undSachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorienim
   Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet
   vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300
   000 EUR brutto.
   zu b) Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über 3
   000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46
   Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches MIttel von drei
   technischen, festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
   h. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
   des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
   VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters erfüllen die fachliche Anforderungen, wenn Sie
   berechtigt sind die Berufsbezeichnung Ingenieur (im Sinne des § 75
   Abs. 2 VgV) oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung
   Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik) im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
   jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Ingenieur oder
   staatlich geprüfter Techniker nicht gesetzlich geregelt sein sollte,
   sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
   Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
   2005/36/EG  Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
   Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre
   Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den
   stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild HLS-Planungen.
   d) Angabe von mindestens 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5
   VgV.
   Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine Referenz
   einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach genannt werden.
   Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
    Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007 und 2017 liegen, die Lph. 3
   muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 7 vollständig
   abgeschlossen sein.
   Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte
   Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich (siehe
   Bewertungsmatrix):
    Projektbezeichnung,
    Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters,
    Projektlaufzeit (Beginn Lph. 3, Abschluss Lph. 7),
    Projektvolumen (KG 200-700),
    BGF,
    Generalinstandsetzung,
    Erweiterung/Neubau,
    Beauftragte Leistungsphasen,
    Beauftragte Anlagengruppen,
    Auftraggeber,
    Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN
   A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit
   Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
   Die detaillierte Bewertung ist aus der Bewertungsmatrix
   Auswahlverfahren ersichtlich, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist.
   Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die
   genannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung
   der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer
   entsprechend geringeren Bewertung.
   e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
   und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches MIttel von drei
   technischen, festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   zu b) Berufsbezeichnung: des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters: Ingenieur (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) oder
   staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-,
   Lüftungs-, Klimatechnik).
   zu c) Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den
   Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
   Leistungsbild HLS-Planungen.
   zu d) Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007 und 2017 liegen, die Lph.
   3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 7 vollständig
   abgeschlossen sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/09/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
   Umschlag im Original bei der unter I.2) genannten Anschrift (siehe
   Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
   Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
   Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
   Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
   Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oderfristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
   schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [6]vgv@meixner-partner.de
   zu richten.
   c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
   werden nicht zurückgesandt.
   d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
   in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
   e) Die Leistungsphasen 1-2 für die Generalinstandsetzung des
   bestehenden Hauptgebäudes sind bereits beauftragt und daher nicht
   Bestandteil des Verfahrens. Das damit beauftragte Büro gilt somit als
   vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das
   vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden
   sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung
   gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
   f) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Bewerber sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich bis 6
   Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten
   Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Änderungen oder
   Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
   werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in
   besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
   auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
   zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Änderungen oder
   Aktualisierungen werden unverzüglich auf der zuvor genannten
   Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle
   veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen und Aktualisierungen
   Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
   veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen bzw. Aktualisierungen auf
   den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
   Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor
   genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber
   der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag  ergänzt um das Aktualisierungs- bzw.
   Änderungsschreiben  aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit,
   diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können,
   wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben
   ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall muss das unterzeichnete
   Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben dem Auftraggeber vor Ablauf
   der Teilnahmefrist vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierungen bzw.
   Änderungen angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:[8]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2017
References
   1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
   2. http://www.muenchen.de/
   3. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
   4. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
   5. http://www.meixner-partner.de/
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