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Ausschreibung: Netzwerkserver - DE-Würzburg
Netzwerkserver
Dokument Nr...: 325464-2017 (ID: 2017081809084592643)
Veröffentlicht: 18.08.2017
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  DE-Würzburg: Netzwerkserver
   2017/S 157/2017 325464
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universitätsklinikum Würzburg
   Josef-Schneider-Str. 2
   Würzburg
   97080
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): GB4  Stabsstelle Vergabe (C13)
   E-Mail: [1]EUVergaben@ukw.de
   Fax: +49 9312016055800
   NUTS-Code: DE263
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.ukw.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von SAN (Storage Area Netzwork) Servern, kompatibel zum
   bestehenden Netzwerk (Ersatz und Erweiterung).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48821000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Für die bestehende Serverlandschaft am Universitätsklinikum Würzburg
   soll Ersatz- und Ausbau der HP-Server betrieben werden. Hierzu ist die
   Kompatibilität mit dem laufenden Netzwerk unterbrechungsfrei nötig bzw.
   unabdingbar.
   Die Hardware ist weiterhin, fortlaufend gem. Vorgabe aus 2001 aus
   Sicherheitsgründen zu harmonisieren. Hierzu wurde in den letzten Jahren
   der Premium Reseller des Herstellers der Hardware, Fa. Bechtle, nach
   offenem, EU-weitem Vergabeverfahren unser Auftragnehmer, der in zwei
   weiteren Verfahren als einziger Premium Reseller anbieten konnte.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE263
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die bestehende Serverlandschaft am Universitätsklinikum Würzburg
   soll Ersatz- und Ausbau der HP-Server betrieben werden. Hierzu ist die
   Kompatibilität mit dem laufenden Netzwerk unterbrechungsfrei nötig bzw.
   unabdingbar.
   Die Hardware ist weiterhin, fortlaufend gem. Vorgabe aus 2001 aus
   Sicherheitsgründen zu harmonisieren. Hierzu wurde in den letzten Jahren
   der Premium Reseller des Herstellers der Hardware, Fa. Bechtle, nach
   offenem, EU-weitem Vergabeverfahren unser Auftragnehmer, der in 2
   weiteren Verfahren als einziger Premium Reseller anbieten konnte.
   Durch die Strukturen des weitläufigen Campus, der Außenstellen, sowie
   angebundene Kooperationspartner des Universitätsklinikums wird der
   Aufwand für einen neuen Auftragnehmer, innerhalb von diesem, zeitlich
   auf 2-3 Jahren begrenzten Folgeauftrag, und innerhalb des bestehenden
   komplexen Storage Area Netzwerks, als technisch und administrativ
   unvereinbar angesehen. Dies würde nach Annahme des Klinikums bei
   Gebrauch und Wartung zu Schwierigkeiten führen, die im ununterbrochen
   laufenden Patientenbetrieb fahrlässig wären.
   Deshalb soll erst bei Neugestaltung des SAN, bei Integration eines
   eigenen Rechenzentrums eine neue, vollständig neutrale Vergabe
   durchgeführt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität zum leistungsfähigen
   Bestandsservernetz / Gewichtung: 50
   Qualitätskriterium - Name: Erfahrungswert mit vorhandenem SAN /
   Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 0
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Durch Definition des CIO des Universitätsklinikums Würzburg muss für
   die bestehende, nicht austauschbare Serverlandschaft Ersatz, sowie
   Erweiterung beschafft werden, die unbedingt kompatibel zum Bestand ist.
   Dies schließt Produkte ungleich der bisherigen HP-Fabrikate aus.
   Durch Ausführung der lieferseitigen Leistungen über den von HP als
   günstigsten Reseller vorgegebenen Fa. Bechtle, läuft die Lieferabnahme
   für das Klinikum über diese Firma.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2013/S 109-186251
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: EU2017/012
   Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung SAN-Server
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/07/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Bechtle AG
   Bechtle Platz 1
   Neckarsulm
   74172
   Deutschland
   Telefon: +49 71329810
   E-Mail: [4]kontakt@bechtle.com
   NUTS-Code: DE118
   Internet-Adresse:[5]https://www.bechtle.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 000 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Entsprechende Bestätigungsschreiben HP liegen vor.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   E-Mail: [6]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 981531837
   Internet-Adresse:[7]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_a
   bt/abt2/abt3Sg2101.htm
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2017
References
   1. mailto:EUVergaben@ukw.de?subject=TED
   2. http://www.ukw.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:186251-2013:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:kontakt@bechtle.com?subject=TED
   5. https://www.bechtle.com/
   6. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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