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Ausschreibung: Netzwerkserver - DE-Würzburg
Netzwerkserver
Dokument Nr...: 325464-2017 (ID: 2017081809084592643)
Veröffentlicht: 18.08.2017
*
DE-Würzburg: Netzwerkserver
2017/S 157/2017 325464
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universitätsklinikum Würzburg
Josef-Schneider-Str. 2
Würzburg
97080
Deutschland
Kontaktstelle(n): GB4 Stabsstelle Vergabe (C13)
E-Mail: [1]EUVergaben@ukw.de
Fax: +49 9312016055800
NUTS-Code: DE263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ukw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von SAN (Storage Area Netzwork) Servern, kompatibel zum
bestehenden Netzwerk (Ersatz und Erweiterung).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48821000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die bestehende Serverlandschaft am Universitätsklinikum Würzburg
soll Ersatz- und Ausbau der HP-Server betrieben werden. Hierzu ist die
Kompatibilität mit dem laufenden Netzwerk unterbrechungsfrei nötig bzw.
unabdingbar.
Die Hardware ist weiterhin, fortlaufend gem. Vorgabe aus 2001 aus
Sicherheitsgründen zu harmonisieren. Hierzu wurde in den letzten Jahren
der Premium Reseller des Herstellers der Hardware, Fa. Bechtle, nach
offenem, EU-weitem Vergabeverfahren unser Auftragnehmer, der in zwei
weiteren Verfahren als einziger Premium Reseller anbieten konnte.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die bestehende Serverlandschaft am Universitätsklinikum Würzburg
soll Ersatz- und Ausbau der HP-Server betrieben werden. Hierzu ist die
Kompatibilität mit dem laufenden Netzwerk unterbrechungsfrei nötig bzw.
unabdingbar.
Die Hardware ist weiterhin, fortlaufend gem. Vorgabe aus 2001 aus
Sicherheitsgründen zu harmonisieren. Hierzu wurde in den letzten Jahren
der Premium Reseller des Herstellers der Hardware, Fa. Bechtle, nach
offenem, EU-weitem Vergabeverfahren unser Auftragnehmer, der in 2
weiteren Verfahren als einziger Premium Reseller anbieten konnte.
Durch die Strukturen des weitläufigen Campus, der Außenstellen, sowie
angebundene Kooperationspartner des Universitätsklinikums wird der
Aufwand für einen neuen Auftragnehmer, innerhalb von diesem, zeitlich
auf 2-3 Jahren begrenzten Folgeauftrag, und innerhalb des bestehenden
komplexen Storage Area Netzwerks, als technisch und administrativ
unvereinbar angesehen. Dies würde nach Annahme des Klinikums bei
Gebrauch und Wartung zu Schwierigkeiten führen, die im ununterbrochen
laufenden Patientenbetrieb fahrlässig wären.
Deshalb soll erst bei Neugestaltung des SAN, bei Integration eines
eigenen Rechenzentrums eine neue, vollständig neutrale Vergabe
durchgeführt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität zum leistungsfähigen
Bestandsservernetz / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungswert mit vorhandenem SAN /
Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Durch Definition des CIO des Universitätsklinikums Würzburg muss für
die bestehende, nicht austauschbare Serverlandschaft Ersatz, sowie
Erweiterung beschafft werden, die unbedingt kompatibel zum Bestand ist.
Dies schließt Produkte ungleich der bisherigen HP-Fabrikate aus.
Durch Ausführung der lieferseitigen Leistungen über den von HP als
günstigsten Reseller vorgegebenen Fa. Bechtle, läuft die Lieferabnahme
für das Klinikum über diese Firma.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2013/S 109-186251
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: EU2017/012
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung SAN-Server
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/07/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bechtle AG
Bechtle Platz 1
Neckarsulm
74172
Deutschland
Telefon: +49 71329810
E-Mail: [4]kontakt@bechtle.com
NUTS-Code: DE118
Internet-Adresse:[5]https://www.bechtle.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Entsprechende Bestätigungsschreiben HP liegen vor.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [6]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse:[7]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_a
bt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2017
References
1. mailto:EUVergaben@ukw.de?subject=TED
2. http://www.ukw.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:186251-2013:TEXT:DE:HTML
4. mailto:kontakt@bechtle.com?subject=TED
5. https://www.bechtle.com/
6. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
7. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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The Office for Official Publications of the European Communities
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