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Ausschreibung: Antiinfektiva zur systemischen Anwendung - DE-Hannover
Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
Dokument Nr...: 325129-2017 (ID: 2017081809054392308)
Veröffentlicht: 18.08.2017
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  DE-Hannover: Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
   2017/S 157/2017 325129
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   30519
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
   E-Mail: [1]rabattvertraege@nds.aok.de
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
   hung-von-ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil
   (ATC-Code:J05AF07).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33651000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil
   (ATC-Code:J05AF07) innerhalb des Zeitraumes vom 1.10.2017 bis zum
   30.9.2019 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während
   der Laufzeit (open-house-Modell).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil (ATC-Code:J05AF07) bietet die AOK
    Die Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum
   Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen
   Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung,
   Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
   open-house-Modells und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des
   generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von
   Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
   Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
   seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten
   für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte,
   Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich  individuelle
   Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
   Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.10.2017. Alle Verträge enden spätestens am
   30.09.2019, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
   Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des
   vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
   erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum
   Monatsende. Die AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält
   sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven
   open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
   Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
   werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
   beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den
   Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge
   in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der
   entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im
   open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser
   Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union zu informieren.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
   sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
   Kontaktadresse anfordern.
   Verträge zu dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil (ATC-Code:J05AF07) werden
   erstmalig mit Wirkung zum 1.10.2017 abgeschlossen. Interessenten, die
   zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die
   einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.8.2017 bei der in den
   Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den
   Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind
   während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
   möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35
   Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen Arbeiten,
   z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können.
   Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt
   gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um
   die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um
   ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2017
   Ende: 30/09/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/07/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/07/2019
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens gilt u. a. die folgende Bestimmung des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB):
   Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im vorliegenden
   Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter 6. genannten
   Vergabestelle innerhalb von 10 Tagen nach
   Kenntnis zu rügen.
   Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
   der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe
   gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst
   in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser
   Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
   Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
   Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   1 bis 3 GWB unzulässig.
   Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit,
   der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
   der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der
   zuständigen Vergabekammer stellen. Die für
   die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Ziff. 18.
   benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr
   als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/08/2017
References
   1. mailto:rabattvertraege@nds.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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