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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Freudenstadt
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 323935-2017 (ID: 2017081709103090876)
Veröffentlicht: 17.08.2017
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DE-Freudenstadt: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2017/S 156/2017 323935
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Freudenstadt, Dezernat II, Amt für Migration und Flüchtlinge
Wittlensweilerstraße 3
Freudenstadt
72250
Deutschland
E-Mail: [1]migration@landkreis-freudenstadt.de
NUTS-Code: DE12C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-freudenstadt.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]www.landkreis-freudenstadt.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Landkreis
Freudenstadt.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und
Sicherheitsdienstleistungen von Objekten zur Flüchtlingsunterbringung
im Gebiet des Landkreises Freudenstadt aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12C
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Freudenstadt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und
Sicherheitsdienstleistungen von Objekten zur Flüchtlingsunterbringung
im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten
Vergabeverfahrens aus.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme kann
der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die
Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch
neue Objekte hinzukommen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 30/06/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers jeweils um
drei Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2018.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht für die Bieter kein
uneingeschränkter und vollständig direkter Zugang zu den
Vergabeunterlagen. Da es sich bei Ziffer I.3) um ein auszufüllendes
Pflichtfeld handelt, ist hier die Internetadresse des Landkreises
Freudenstadt eingetragen. Die Vergabeunterlagen sind unmittelbar bei
der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle anzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der
Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem
Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem
beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der
Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein
Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen
über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das
Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit
vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
(2) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall
einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu
schließen
mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden: 5 000 000 EUR,
Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen
Datenschutz: 2.500.000 Mio. EUR,
Abhandenkommen bewachter Sachen: 250 000 EUR,
Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: 250 000 EUR,
Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden: 250 000 EUR,
Umwelthaftpflichtschäden: 2 500 000 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) ersichtlich ist.
(2) Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001
(Qualitätsmanagement-System). Alternativ kann der Nachweis einer
gültigen Zertifizierung gemäß DIN 77200 (Geprüfte Qualität für
Sicherheitsdienstleistungen) vorgelegt werden.
(4) Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich
von Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte aus den
letzten drei Jahren.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben
enthalten:
Bezeichnung des Auftrags,
kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
Zeitraum der Leistungserbringung.
Die Vorlage von mehr als vier Referenzen ist nicht erwünscht.
(5) Eigenerklärung, dass das zum Einsatz vorgesehene Personal die
Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO erfolgreich abgeschlossen hat.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/09/2017
Ortszeit: 14:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[4]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
ten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[5]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
ten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2017
References
1. mailto:migration@landkreis-freudenstadt.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-freudenstadt.de/
3. http://www.landkreis-freudenstadt.de/
4. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
5. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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