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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Freudenstadt
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 323935-2017 (ID: 2017081709103090876)
Veröffentlicht: 17.08.2017
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  DE-Freudenstadt: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2017/S 156/2017 323935
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Freudenstadt, Dezernat II, Amt für Migration und Flüchtlinge
   Wittlensweilerstraße 3
   Freudenstadt
   72250
   Deutschland
   E-Mail: [1]migration@landkreis-freudenstadt.de
   NUTS-Code: DE12C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-freudenstadt.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]www.landkreis-freudenstadt.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Landkreis
   Freudenstadt.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und
   Sicherheitsdienstleistungen von Objekten zur Flüchtlingsunterbringung
   im Gebiet des Landkreises Freudenstadt aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE12C
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Freudenstadt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und
   Sicherheitsdienstleistungen von Objekten zur Flüchtlingsunterbringung
   im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten
   Vergabeverfahrens aus.
   Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme kann
   der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die
   Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch
   neue Objekte hinzukommen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 30/06/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers jeweils um
   drei Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2018.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht für die Bieter kein
   uneingeschränkter und vollständig direkter Zugang zu den
   Vergabeunterlagen. Da es sich bei Ziffer I.3) um ein auszufüllendes
   Pflichtfeld handelt, ist hier die Internetadresse des Landkreises
   Freudenstadt eingetragen. Die Vergabeunterlagen sind unmittelbar bei
   der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle anzufordern.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der
   Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem
   Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem
   beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der
   Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein
   Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
   Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
   erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
   Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen
   über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
   vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
   einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   (4) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das
   Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit
   vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
   (2) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
   Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall
   einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu
   schließen
   mit folgenden Mindestdeckungssummen:
    Personenschäden: 5 000 000 EUR,
    Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen
   Datenschutz: 2.500.000 Mio. EUR,
    Abhandenkommen bewachter Sachen: 250 000 EUR,
    Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: 250 000 EUR,
    Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden: 250 000 EUR,
    Umwelthaftpflichtschäden: 2 500 000 EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) ersichtlich ist.
   (2) Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001
   (Qualitätsmanagement-System). Alternativ kann der Nachweis einer
   gültigen Zertifizierung gemäß DIN 77200 (Geprüfte Qualität für
   Sicherheitsdienstleistungen) vorgelegt werden.
   (4) Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich
   von Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte aus den
   letzten drei Jahren.
   Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben
   enthalten:
    Bezeichnung des Auftrags,
    kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
    Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
    Zeitraum der Leistungserbringung.
   Die Vorlage von mehr als vier Referenzen ist nicht erwünscht.
   (5) Eigenerklärung, dass das zum Einsatz vorgesehene Personal die
   Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO erfolgreich abgeschlossen hat.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/09/2017
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/09/2017
   Ortszeit: 14:15
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[4]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
   ten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei
   Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
   10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[5]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
   ten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/08/2017
References
   1. mailto:migration@landkreis-freudenstadt.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-freudenstadt.de/
   3. http://www.landkreis-freudenstadt.de/
   4. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   5. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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