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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-München
Gebäudereinigung
Reinigung von Unterkünften
Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Dokument Nr...: 322182-2017 (ID: 2017081609240489888)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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  DE-München: Gebäudereinigung
   2017/S 155/2017 322182
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
   Ridlerstraße 75
   München
   80339
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bayerische Verwaltungsschule / Geschäftsbereich
   Bildungszentren
   E-Mail: [1]vergabe@bvs.de
   Fax: +49 895405791550
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bvs.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.deutsche-evergabe.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   BVS-Bildungszentrum Lauingen, z. Hd. Hrn. Kränzle
   Kastellstraße 9
   Lauingen (Donau)
   89415
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabe@bvs.de
   NUTS-Code: DE277
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.bvs.de
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [6]www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Reinigungsleistungen am Standort Lauingen der Bayerischen
   Verwaltungsschule (BVS).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel dieses Vergabeverfahren ist es, für den Standort Lauingen der
   Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) die anfallenden
   Reinigungsdienstleistungen im Bereich der Unterhaltsreinigung inkl.
   Zimmerreinigung und zusätzlicher Arbeiten zu beauftragen, die mit der
   Unterhaltsreinigung in Verbindung stehen. Dabei hat die Qualität der
   Reinigungsleistungen für die BVS einen besonders hohen Stellenwert.
   Die BVS teilt ihren Beschaffungsbedarf an Reinigungsleistungen in
   Gebietslose standortbezogen auf. Da die Leistungen für die übrigen vier
   Standorte München, Holzhausen am Ammersee, Neustadt an der Aisch und
   Nürnberg bereits in einem im Januar 2017 abgeschlossenen
   Vergabeverfahren vergeben wurden, erfolgt die Vergabe der Leistungen
   für den Standort Lauingen isoliert von den übrigen Standorten als
   Gesamtauftrag. Die Glasreinigungsleistungen werden gesondert vergeben
   und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911100
   90919000
   90911200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE277
   Hauptort der Ausführung:
   BVS Standort Lauingen mit Schülerheim, Kastellstraße 9, 89415 Lauingen
   (Donau).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergeben wird die Unterhaltsreinigung inkl. der Zimmerreinigung und
   zusätzlicher Arbeiten in den Objekten am BVS-Standort Lauingen (Donau)
   mit Schülerheim. Die Reinigungsfläche teilt sich wie folgt auf:
   Bildungszentrum: 12.346,68 m^2
   Schülerheim: 2.890,85 m^2
   Schülerheim Erweiterungsbau: 1.807,67 m^2
   In der Datei LV und Kalkulationen, die Bestandteil der
   Vergabeunterlagen ist, sind die Flächenverzeichnisse
   (=Einzelraumkalkulation) der Reinigungsobjekte enthalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Produktiver Arbeitseinsatz in Stunden /
   Gewichtung: 40
   Qualitätskriterium - Name: Stundeneinsatz für Objektleitung und
   Vorarbeiter / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Angaben zu Objektorganisation,
   Objektbetreuung und Leistungserbringung / Gewichtung: 10
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2018
   Ende: 31/01/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um jeweils 12
   Monate zu verlängern.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für weitere Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien siehe
   Vergabeunterlagen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Befähigung zur
   Berufsausübung
   Der Bieter erklärt,
   mit Abgabe der beigefügten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) dass Ausschlussgründe des Teils III, Lit. A  D nicht vorliegen
   und dass die Befähigung zur Berufsausübung nach Teil IV Lit. A EEE
   gegeben ist,
   oder
   durch Eigenerklärung, dass
   er/sie alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt,
   die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie ansässig
   ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung
   erforderlich ist,
   er/sie zahlungsfähig ist und über sein/ihr Vermögen weder das
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
   abgelehnt worden ist,
   er/sie sich nicht in Liquidation befindet,
   er/sie oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der
   Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere
   Verfehlung begangen hat, die seine/ihre Zuverlässigkeit in Frage
   stellt,
   er/sie seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   erfüllt hat.
   Falls sein/ihr Angebot die engere Wahl kommt, wird er/sie auf Verlangen
   der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
   Steuersachen vorlegen.
   er/sie im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffende Erklärungen
   in Bezug auf seine/ihre Eignung abgegeben hat,
   ihm/ihr keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit
   nach § 123 GWB vorliegt,
   er/sie oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der
   Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den
   öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,
   versprochen oder gewährt hat,
   er/sie bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine
   wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine
   Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines
   Wirtschaftsteilnehmers oder einer Bietergemeinschaft als günstigster
   Bieter,
   er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
   § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
   (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
   Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
   Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
   Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die
   wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens
   zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch
   schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
   angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
   schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
   und dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht
   vorliegen
   er/sie die Regelungen in § 21 Mindestlohngesetz, § 19 Abs. 3
   Mindestlohngesetz zur Kenntnis genommen hat
   2. Aktueller Handelsregisterauszug nach Ziffer III.2.1
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen
   Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder
   eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der
   Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht
   älter als sechs Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die
   Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen
   Dokumenten mit deutscher Übersetzung)
   oder
   Begründung, weshalb Vorlage nicht erforderlich.
   3. Vorlage der Handwerksarte bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten
   vergleichbarer Nachweis
   (siehe zu alledem den Bieterbogen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung über den Umsatz des Bieters, der auf Leistungen entfällt,
   die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind,
   unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bieterbogen).
    Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Höhe des Selbstbehalts
   im Schadensfall:
   Als bestimmte geeignete Höhe der Versicherung im Sinne des § 45 Abs.
   1 Nr. 3 VgV und somit als Mindeststandards geltend nachfolgende
   Mindestdeckungsbeträge:
   Personenschäden 2 500 000,00 EUR
   Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 2 500 000,00 EUR
   Obhut- und Bearbeitungsschäden 500 000,00 EUR
   Schlüsselverlustrisiko 50 000,00 EUR
   Umweltschäden 500 000,00 EUR.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestdeckungsbeiträge für Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung (siehe oben und Bieterbogen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bieters) samt
   Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens
   (Bieters) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier
   ausgeschriebenen Leistungen fallen.
   2. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
   jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach
   Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung
   der ausgeschriebenen Leistung fällt.
   3. Vorlage eines unternehmensweiten Qualitätsmanagementkonzepts mit
   Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
   4. Vorlage eines Konzepts über unternehmensweite
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter während der
   Auftragsausführung anwendet.
   5. Angaben zu mindestens drei realisierten oder in Realisierung
   befindlichen Referenzobjekten aus den vor der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit
   der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen
   durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.
   Siehe zu alledem den Bieterbogen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/09/2017
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/09/2017
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Kalkulationsunterlagen sehen Leistungswertbandbreiten je
   Reinigungsgruppe vor. Diese Bandbreiten werden als unabdingbare
   Bedingung für die Auftragsausführung vorgegeben. Für die
   qualitätsorientierte Erfüllung der Leistungsverzeichnisse dürfen nur
   Leistungswerte angeboten werden, die innerhalb der vorgegebenen
   Leistungswertbandbreiten je Reinigungsgruppe liegen. Insoweit hat der
   Bieter zu erklären, dass er diese unabdingbare Bedingung für die
   Auftragsausführung zur Kenntnis genommen hat, die vorgegebenen
   Leistungswertbandbreiten je Reinigungsgruppe im Rahmen der
   Angebotskalkulation zu beachten und im Falle einer späteren
   Auftragserteilung einzuhalten hat (siehe Bieterbogen Ziffer VII. und
   die Kalkulationsunterlagen).
   Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt
   vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher
   darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme
   am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
   GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach
   § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §
   124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen
   entschieden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:[8]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde
   /mittelinstanz/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
   der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschlusses geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/08/2017
References
   1. mailto:vergabe@bvs.de?subject=TED
   2. http://www.bvs.de/
   3. http://www.deutsche-evergabe.de/
   4. mailto:vergabe@bvs.de?subject=TED
   5. http://www.bvs.de/
   6. http://www.deutsche-evergabe.de/
   7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   8. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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