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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Winsen (Luhe)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 322194-2017 (ID: 2017081609240289880)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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  DE-Winsen (Luhe): Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2017/S 155/2017 322194
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Harburg, Betrieb Abfallwirtschaft
   Schloßplatz 6
   Winsen (Luhe)
   21423
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Kröger
   Telefon: +49 4171/693-473
   E-Mail: [1]m.kroeger@lkharburg.de
   Fax: +49 4171/693-157
   NUTS-Code: DE933
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.landkreis-harburg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCS4
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Landkreis Harburg, Der Landrat
   Schlossplatz 6
   Winsen (Luhe)
   21423
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
   Telefon: +49 4171/693-765
   E-Mail: [4]f.eberhardt@lkharburg.de
   NUTS-Code: DE933
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.landkreis-harburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LK Harburg  Umschlag und Transport von Bioabfällen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 761/2017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Umschlag von getrennt erfassten Bioabfällen aus dem Landkreis Harburg
   sowie nachgeschalteter Transport zur Verwertungsanlage.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90512000
   90511000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE933
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Harburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Harburg wird ab 2019 eine flächendeckende Biotonne
   einführen. Da die vom Landkreis betriebene Müllumschlaganlage in
   Nenndorf nicht genügend Kapazität bietet, werden die Umschlagleistungen
   sowie der nachgeschaltete Transport zur Verwertungsanlage
   ausgeschrieben. Als Verwertungsanlage ist das geplante Zentrum für
   Ressourcen und Energie (ZRE) der Stadtreinigung Hamburg auf dem Gelände
   der ehemaligen Müllverbrennungsanlage Stellinger Moor maßgeblich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/04/2019
   Ende: 31/03/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um bis zu drei Jahre, wenn er nicht von
   einem der beiden Vertragspartner 18 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
   Dabei ist auch eine Teilkündigung der Transportleistungen möglich, in
   diesem Fall würden sich lediglich die Umschlagleistungen verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für
   Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher vorzulegen.
   BB 1 Unternehmensbeschreibung
   Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
   beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
   sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
   BB 2 Registereintrag
   Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, beigefügt.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie
   für Unterauftragnehmer auszufüllen.
   Angaben jeweils für 2016, 2015, 2014 und Mittelwert 2014-2016:
   WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz.
   WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, bezogen auf
   Umschlag oder Transport von Siedlungsabfällen.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil.
   BL 1 Qualitätssicherung Bieter
   Efb-Zertifikat für die angebotene Tätigkeit, beliebiger Abfallschlüssel
   zulässig, beigefügt als Anlage zum Angebot. Darlegung einer
   gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine
   Zertifizierung nach EMAS, beigefügt als Anlage zum Angebot.
   BL 2 Qualitätssicherung Transporteure
   Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1)
   KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine
   Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und
   Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Gemäß § 54 (3) KrWG sind
   Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die
   erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der
   Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das
   entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit
   Befördern, beliebiger Abfallschlüssel zulässig), beigefügt als Anlage
   zum Angebot.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/09/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/09/2017
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
   Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes
   Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da
   erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
   Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
   Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
   Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
   gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige
   Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis
   von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch
   Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem
   Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei
   DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
   zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
   Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
   ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die
   Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich
   Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an
   dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
   zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des
   letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene
   Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
   Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
   Vergabeunterlagen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYCS4.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
   E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/08/2017
References
   1. mailto:m.kroeger@lkharburg.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-harburg.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCS4
   4. mailto:f.eberhardt@lkharburg.de?subject=TED
   5. http://www.landkreis-harburg.de/
   6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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