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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Wolmirstedt
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Beseitigung von biologischen Abfällen
Dokument Nr...: 322172-2017 (ID: 2017081609240189879)
Veröffentlicht: 16.08.2017
*
DE-Wolmirstedt: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2017/S 155/2017 322172
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Schwimmbadstraße 2a
Wolmirstedt
39326
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [1]j.lenz@ks-boerde.de
NUTS-Code: DEE07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ks-boerde.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYC5D
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bioverwertung im Landkreis Börde.
Referenznummer der Bekanntmachung: KsB Börde - VGV 2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Börde.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Bioabfall aus dem Gebiet Nord
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000
90513000
90524300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07
Hauptort der Ausführung:
Das Gebietslos umfasst die eingesammelten und erfassten Bioabfälle aus
dem nördlichen Teil des Landkreises Börde (f. Auflistung der Städte und
Gemeinden siehe Vergabeunterlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung einer Übernahmestelle sowie Übernahme und Verwertung
des an die Übernahmestelle angelieferten Biomülls (Biotonne),
Containergestellung und -abfuhr an bzw. von den Kleinannahmestellen
sowie Verwertung der dort erfassten biologisch abbaubaren Abfälle.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr (bis zum 31.12.2021) bei
Nichtkündigung durch den Auftraggeber.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Bioabfall aus dem Gebiet Süd
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000
90513000
90524300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07
Hauptort der Ausführung:
Das Gebietslos umfasst die eingesammelten und erfassten Bioabfälle aus
dem südlichen Teil des Landkreises Börde (f. Auflistung der Städte und
Gemeinden siehe Vergabeunterlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung einer Übernahmestelle sowie Übernahme und Verwertung
des an die Übernahmestelle angelieferten Biomülls (Biotonne),
Containergestellung und -abfuhr an bzw. von den Kleinannahmestellen
sowie Verwertung der dort erfassten biologisch abbaubaren Abfälle.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr (bis zum 31.12.2021) bei
Nichtkündigung durch den Auftraggeber.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach
entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die
Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von
der GmbH(Komplementär)).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen nachzureichen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein
Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) für das Unternehmen,
die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie- und Handwerkskammer.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu
erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer
bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist
beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des
Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur
Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung
des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Falle der Beauftragung von
Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen
Lage/Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 01.01.2017 liegen.
Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem
jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin
der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die
Bieter verpflichtet, die genannten Dokumente in aktueller Fassung
nachzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die
stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung
von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das
Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Umsatzangaben (zusätzlich von anderen Unternehmen
möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur
Verfügung stehen). Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der
ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für
die Jahre 2014, 2015 und 2016.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen nachzureichen:
der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2014, 2015 und
2016.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu
erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer
bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist
beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des
Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur
Verfügung stehen, in dem er bspw. eine entsprechende Erklärung des
Unterauftragnehmers vorlegt. Im Falle der Beauftragung von
Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die
stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung
von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das
Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich,
wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen)
aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung von
Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum,
-Inhalt, -umfang, -ort und Auftragswert netto pro Jahr:
Lose 1 und 2:
jeweils mind. 1 Referenz für die Verwertung von Bioabfällen (ASN
200301) aus Haushalten in der vorgesehenen Anlage
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 KrWG für folgende Tätigkeiten bzw. Abfallarten:
Los 1:
Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von biologisch abbaubaren
Abfällen (ASN 200201) und/oder gemischten Siedlungsabfällen (ASN
200301) für die vorgesehene Übernahmestelle*;
Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von biologisch abbaubaren
Abfällen (ASN 200201) und/oder gemischten Siedlungsabfällen (ASN
200301) für die vorgesehene Verwertungsanlage*
Los 2:
Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von gemischten
Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene Übernahmestelle*;
Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von biologisch abbaubaren
Abfällen (ASN 200201) und/oder gemischten Siedlungsabfällen (ASN
200301) für die vorgesehene Verwertungsanlage*;
* Sofern die vorgesehenen Standorte nicht als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert sind, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die
Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die
Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen
Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer
beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des
Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann nicht erforderlich. Für
die Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende
entsprechend, d.h. in diesem Fall ersetzen die Nachweise des
Unterunterauftragnehmers, die des Unterauftragnehmers.
Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragung werden die Nachweise
jeweils in Summe bewertet.
Für den Fall, dass sich der Bieter Unterauftragnehmer bedient, muss der
Bieter in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen
Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass
ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung
des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er
beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers
vorlegt. Im Fall der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das
Vorstehende entsprechend.
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb und die Genehmigungen
müssen zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der
Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in
aktueller Fassung nachzureichen.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 56, 57 KrWG und der Verordnung
über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV).
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die
stichhaltigen Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht
fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
von der Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter und die Nachunternehmer verpflichten sich mit dem Angebot
zur
Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 LVG-LSA,
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 12 LVG-LSA,
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter mit dem Angebot
zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung
mit Deckungssummen pro
Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Vermögensschäden: 1.000.000 EUR,
Personen- und Sachschäden: 2.500.000 EUR
ist erforderlich. Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber
nachzuweisen.
sich Qualitätssicherungsverfahren i. S. der
Entsorgungsfachbetrieb-Verordnung zu unterziehen und die Zertifizierung
regelmäßig entsprechend der diesbezüglichen Vorgaben zu wiederholen
bzw. aufrecht zu erhalten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2017
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYC5D.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Str. 2
Halle
06112
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst
15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht
berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage.
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäߧ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Str. 2
Halle
06112
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2017
References
1. mailto:j.lenz@ks-boerde.de?subject=TED
2. http://www.ks-boerde.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYC5D
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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