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Ausschreibung: Kontroll- und Überwachungsleistungen - DE-Stuttgart
Kontroll- und Überwachungsleistungen
Beschaffungsberatung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 322979-2017 (ID: 2017081609210389584)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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DE-Stuttgart: Kontroll- und Überwachungsleistungen
2017/S 155/2017 322979
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
SFBW Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
Wilhelmsplatz 11
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
70182 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@nvbw.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Anstalt öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung Technisches Controlling für Eisenbahnfahrzeuge im Netz
12 (Ulmer Stern).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 20: Neben- und Hilfstätigkeiten des
Verkehrs
NUTS-Code DE11
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ziel der Ausschreibung ist, die Begleitung des technischen Controllings
in einem Wettbewerbsprojekt. Die konkreten Anforderungen an die zu
erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Teil B der
Leistungsbeschreibung. Die Leistung wird in zwei Phasen unterteilt:
Phase 1: Begleitung des Herstellungsprozesses bis Juni 2019
Phase 2: Durchführung des technischen Controlling bis ein Jahr nach
Ende der ersten Hauptuntersuchungsperiode
Die Leistungsbeschreibung ist unter
[2]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71700000, 79418000, 72000000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.12.2017. Abschluss 30.6.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach
Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die Terminpläne und
Arbeitsschritte werden ggfs. im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit konkretisiert und
separat nach Aufwand angeboten. Bei der Planung und der Beauftragung
einzelner Aufgaben und Arbeitspakete werden die Zeitpläne für die
Leistungserbringung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer je
Arbeitspaket, der jeweilige verantwortliche Ansprechpartner sowie ein
Vertreter und das für die Leistungserbringung verantwortliche Team
vereinbart. Ein Anspruch auf Abruf aller Arbeitspakete besteht nicht.
Die Vergütung wird wie folgt abgerechnet:
Laufzeit Phase 1 bis Juni 2019
o Abschlagszahlungen vierteljährlich
o 12/2017 bis 03/2019: jeweils 14 % der Auftragssumme
Schlussrechnung Phase 1: vier Wochen nach Abnahme der Leistung.
Phase 2: Abschlagszahlungen vierteljährlich nach Auslaufen der
jeweiligen Phase 1 nach Aufwand.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat
die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.
Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es gelten die Besondere
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestent-geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG).
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter
erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn
zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt.
Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages
organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass die mit diesem Projekt
betrauten Mitarbeiter, die in § 3 Absatz 2 dieses Vertrages genannt
sind, für kein Unternehmen tätig werden, das an dem Herstellungsprozess
der Fahrzeuge, namentlich insbesondere die Firma Alstom, und an dem
Fahrzeuglieferungs- und Pachtvertrag, namentlich insbesondere das
Eisenbahnverkehrsunternehmen Hohenzollerische Landesbahn AG, beteiligt
sind.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, auch bei einer
organisatorischen Trennung, nicht in diesem Projekt für das dort
agierende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig zu sein.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende,
aktuelle Unterlagen vorzulegen:
Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit.
Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der
Gesellschaft.
Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem
auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben
wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über
die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr vorzulegen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl
der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte)
Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die
Erstellung vergleichbarer Projekte der letzten drei Jahre, mit Angabe
der Auftraggeber und Inhalte
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz
vorgesehen sind
Dabei ist auch darauf einzugehen, wie die zeitliche Auslastung der
vorgesehenen Projektleiter und Mitarbeiter für den Erfüllungszeitraum
geplant ist. Des Weiteren ist glaubhaft darzustellen, dass sowohl bei
der Projektleitung und beim Mitarbeiterstab genügend personelle
Ressourcen vorhanden sind, um die ordnungsgemäße Auftragsausführung zu
gewährleisten.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Ausschr. Technisches Controlling im Netz 12 (Ulmer Stern)
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 14.9.2017
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.9.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 30.11.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26.9.2017
Ort:
Stuttgart
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH unter [3]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
herunterzuladen.
3 Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine
europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB
durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
der SFBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der
Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu
verpflichten. Ebenso verpflichten sich die SFBW und die NVBW alle
Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
tatsächlich vertretungsbefugten Person unterschrieben bis zum
26.09.2017, 12:00 Uhr
in zweifach identischer Ausführung in Papierform (ein Original, eine
Kopie) sowie einfach auf einem digitalen Speichermedium (CD-ROM,
USB-Stick) bei der
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich
(Ausschreibung Technisches Controlling Netz 12 NICHT ÖFFNEN)
gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger
Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der SFBW. Bieter
sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief,
Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
Sprache bis zum
14.09.2017, 12:00 Uhr
auf der
Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im
Kontaktformular unter [4]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren
Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4 Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person
rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft
gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines
Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der
Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der
Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines
rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung
Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
diesem Fall nachzuweisen.
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
Vergabeverfahren und für Leistungserbringung (mit Name, Anschrift,
Telefonnummer und Email-Adresse)
Organigramm des Kernteams inkl. Lebensläufe der Teammitglieder für die
einzelnen Aufgaben
Der Bieter soll für die einzelnen Arbeitspakete ein Konzept für die
Leistungserbringung erstellen. Diese sollen in groben Schritten die
Vorgehensweise, die Schwerpunkte und die Zeitachse beinhalten
Bestätigung der Bindefrist
Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den
Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen
dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
Nutzungsrechte daran an die SFBW überträgt.
Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die
Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
Die Preise der Dienstleistungen, vgl. Kapitel 3.4 Zuschlagskriterien,
sind in EURO anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen.
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue-
und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfs. von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den
Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben
(erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten.
Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person
unterschrieben sein und alle ggf. geforderten Nachweise enthalten. Bei
einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
4.4 Bindefrist/ Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 30. November 2017. Bis zum Ablauf dieses
Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen
über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB
unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.8.2017
References
1. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
2. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
3. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
4. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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