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Ausschreibung: Kontroll- und Überwachungsleistungen - DE-Stuttgart
Kontroll- und Überwachungsleistungen
Beschaffungsberatung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 322980-2017 (ID: 2017081609204689557)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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  DE-Stuttgart: Kontroll- und Überwachungsleistungen
   2017/S 155/2017 322980
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   SFBW  Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
   Wilhelmsplatz 11
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   70182 Stuttgart
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@nvbw.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Anstalt öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Ausschreibung Technisches Controlling für Eisenbahnfahrzeuge im Netz
   6b (S-Bahn Rhein-Neckar).
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 20: Neben- und Hilfstätigkeiten des
   Verkehrs
   NUTS-Code DE11
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Ziel der Ausschreibung ist, die Begleitung des technischen Controllings
   in einem Wettbewerbsprojekt. Die konkreten Anforderungen an die zu
   erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Teil B der
   Leistungsbeschreibung. Die Leistung wird in zwei Phasen unterteilt:
   Phase 1: Begleitung des Herstellungsprozesses bis Dezember 2021
   Phase 2: Durchführung des technischen Controlling bis ein Jahr nach
   Ende der ersten Hauptuntersuchungsperiode
   Die Leistungsbeschreibung ist unter
   [2]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71700000, 79418000, 72000000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.12.2017. Abschluss 31.12.2030
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach
   Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die Terminpläne und
   Arbeitsschritte werden ggfs. im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und
   dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit konkretisiert und
   separat nach Aufwand angeboten. Bei der Planung und der Beauftragung
   einzelner Aufgaben und Arbeitspakete werden die Zeitpläne für die
   Leistungserbringung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer je
   Arbeitspaket, der jeweilige verantwortliche Ansprechpartner sowie ein
   Vertreter und das für die Leistungserbringung verantwortliche Team
   vereinbart. Ein Anspruch auf Abruf aller Arbeitspakete besteht nicht.
   Die Vergütung wird wie folgt abgerechnet:
   Laufzeit Phase 1 bis Dezember 2021
   Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt in zwei Tranchen:
   1. Tranche: Juni 2020 bis November 2020
   2. Tranche: Mai 2021 bis November 2021
   o Abschlagszahlungen vierteljährlich
   03/2018 bis 09/2021: jeweils 6 % der Auftragssumme
   Schlussrechnung Phase 1: vier Wochen nach Abnahme der Leistung.
   Phase 2: Abschlagszahlungen vierteljährlich nach Auslaufen der
   jeweiligen Phase 1 nach Aufwand.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Bietergemeinschaften
   Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat
   die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
   Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
   geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
   Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
   Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
   dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
   einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
   beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
   unzulässig.
   Subunternehmer
   Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
   (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
   seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
   Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
   benennen bzw. bekannt zu geben.
   Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
   nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
   Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
   Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
   verfahren.
   Unternehmen, die sich mehrfach  sei es als einzelnes Unternehmen,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer  an diesem
   Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
   Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Es gelten die Besondere
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestent-geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG).
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter
   erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn
   zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt.
   Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
   Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
   aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
   genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
   Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
   Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
   ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages
   organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass die mit diesem Projekt
   betrauten Mitarbeiter, die in § 3 Absatz 2 dieses Vertrages genannt
   sind, für kein Unternehmen tätig werden, das an dem Herstellungsprozess
   der Fahrzeuge, namentlich insbesondere die Firma SIEMENS, und an dem
   Fahrzeuglieferungs- und Pachtvertrag, namentlich insbesondere das
   Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG, beteiligt ist.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende,
   aktuelle Unterlagen vorzulegen:
   Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche
   Leistungsfähigkeit.
   Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der
   Gesellschaft.
   Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem
   auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
   Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben
   wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und
   Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über
   die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
   Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene
   Geschäftsjahr vorzulegen.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
   erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
   Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
   Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl
   der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte)
   Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die
   Erstellung vergleichbarer Projekte der letzten drei Jahre, mit Angabe
   der Auftraggeber und Inhalte
   Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz
   vorgesehen sind
   Dabei ist auch darauf einzugehen, wie die zeitliche Auslastung der
   vorgesehenen Projektleiter und Mitarbeiter für den Erfüllungszeitraum
   geplant ist. Des Weiteren ist glaubhaft darzustellen, dass sowohl bei
   der Projektleitung und beim Mitarbeiterstab genügend personelle
   Ressourcen vorhanden sind, um die ordnungsgemäße Auftragsausführung zu
   gewährleisten.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Ausschr. Technisches Controlling im Netz 6b (S-Bahn Rhein-Neckar)
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 25.9.2017 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   5.10.2017 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 30.11.2017
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 5.10.2017 - 14:00
   Ort:
   Stuttgart
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft
   Baden-Württemberg mbH unter [3]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   herunterzuladen.
   3 Ausschreibungsbedingungen
   3.1 Grundlagen
   Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
   Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine
   europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB
   durchgeführt.
   Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages
   verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
   die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
   gestattet.
   Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
   bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
   der SFBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der
   Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu
   verpflichten. Ebenso verpflichten sich die SFBW und die NVBW alle
   Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
   weiterzugeben.
   3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
   Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
   tatsächlich vertretungsbefugten Person unterschrieben bis zum
   05.10.2017, 12:00 Uhr
   in zweifach identischer Ausführung in Papierform (ein Original, eine
   Kopie) sowie einfach auf einem digitalen Speichermedium (CD-ROM,
   USB-Stick) bei der
   Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg
    Vergabestelle 
   Wilhelmsplatz 11
   70182 Stuttgart
   vorliegen.
   Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich
   (Ausschreibung Technisches Controlling Netz 6b  NICHT ÖFFNEN)
   gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger
   Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
   Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der SFBW. Bieter
   sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
   Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
   behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
   werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
   3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
   Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
   Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
   Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief,
   Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
   Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
   Sprache bis zum
   22.09.2017, 12:00 Uhr
   auf der
   Homepage der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im
   Kontaktformular unter [4]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   eingereicht werden.
   Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
   auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
   anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
   sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
   Besuch der Webseite unterrichten.
   3.6 Erstattung von Aufwendungen
   Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren
   Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
   4 Formale Anforderungen an die Angebote
   4.1 Abgabe in deutscher Sprache
   Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
   geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
   Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
   Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
   Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
   für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
   Erklärungen.
   4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
   Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person
   rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft
   gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines
   Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der
   Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der
   Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines
   rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung
   Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
   Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
   Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
   diesem Fall nachzuweisen.
   Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
   Vergabeverfahren und für Leistungserbringung (mit Name, Anschrift,
   Telefonnummer und Email-Adresse)
   Organigramm des Kernteams inkl. Lebensläufe der Teammitglieder für die
   einzelnen Aufgaben
   Der Bieter soll für die einzelnen Arbeitspakete ein Konzept für die
   Leistungserbringung erstellen. Diese sollen in groben Schritten die
   Vorgehensweise, die Schwerpunkte und die Zeitachse beinhalten
   Bestätigung der Bindefrist
   Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den
   Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen
   dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
   Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
   Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
   Nutzungsrechte daran an die SFBW überträgt.
   Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner
   Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die
   Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
   Die Preise der Dienstleistungen, vgl. Kapitel 3.4 Zuschlagskriterien,
   sind in EURO anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen.
   Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue-
   und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfs. von
   jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
   4.3 Vollständigkeit des Angebotes
   Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
   ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den
   Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben
   (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten.
   Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum
   Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
   Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
   Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
   Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
   Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person
   unterschrieben sein und alle ggf. geforderten Nachweise enthalten. Bei
   einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
   4.4 Bindefrist/ Zuschlagsfrist
   Die Bindefrist läuft bis 30. November 2017. Bis zum Ablauf dieses
   Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
   Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen
   über nicht berücksichtigte Angebote.
   4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
   Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
   mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
   Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   76247 Karlsruhe
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB
   unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
   Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11.8.2017
References
   1. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
   2. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   3. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   4. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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