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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Tuttlingen
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 322709-2017 (ID: 2017081609180089321)
Veröffentlicht: 16.08.2017
*
  DE-Tuttlingen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
   2017/S 155/2017 322709
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen (BIT)  gemeinsame
   selbstständige KAdöR
   Bahnhofstraße 100
   Tuttlingen
   78532
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): iuscomm Rechtsanwälte  Schenek und Zimmermann
   Partnerschaftsgesellschaft mbB
   Telefon: +49 711/2535939-33
   E-Mail: [1]zimmermann@iuscomm.de
   Fax: +49 711/2535939-27
   NUTS-Code: DE137
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.iuscomm.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen
   Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verpachtung passiver Infrastrukturen zur
   Breitbandversorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung kommunaler Höchstgeschwindigkeitsnetze nebst Backbonenetz
   durch den Aufttraggeber zur Erbringung von Breitbanddiensten.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64214400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger
   sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten
   Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge
   sowie der Standortsicherung. Deshalb werden bzw. wurden auf Gemarkung
   der Großen Kreisstadt Tuttlingen, der Städte Fridingen an der Donau,
   Geisingen, Mühlheim an der Donau, Spaichingen, Trossingen sowie der
   Gemeinden Aldingen, Balgheim, Bärenthal, Böttingen, Bubsheim, Buchheim,
   Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim,
   Emmingen-Liptingen, Frittlingen, Gosheim, Gunningen, Hausen ob Verena,
   Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Königsheim, Mahlstetten, Neuhausen ob
   Eck, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim,
   Seitingen-Oberflacht, Talheim, Wehingen, Wurmlingen passive
   Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von
   Hoch- oder Höchstgeschwindigkeitsnetzen sowie durch den Auftraggeber
   selbst ein Backbonenetz errichtet.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 78 066 613.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 78 066 613.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE137
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Errichtung von passiven Infrastrukturen zur Verbesserung der
   Breitbandversorgung in Form von Höchstgeschwindigkeitsnetzen sowie
   durch den Auftraggeber selbst ein Backbonenetz (nachfolgend passive
   Infrastruktur genannt). Das Nutzungsrecht an diesen passiven
   Infrastrukturen steht dem Auftraggeber, der BIT, zu. Im Übrigen sind im
   Regelfall die jeweiligen Städte und Gemeinden Eigentümer der
   innerörtlichen passiven Infrastrukturen sowie der Auftraggeber
   Eigentümer des Backbonenetzes zur Verbindung der Beteiligten. Zudem
   werden Teilstrecken von Dritten angepachtet. Die passiven
   Infrastrukturen der Beteiligten und des Auftraggebers selbst werden dem
   Auftragnehmer über den Auftraggeber gebündelt im Wege der Pacht zum
   Netzbetrieb überlassen. Der Auftraggeber ist damit alleiniger
   Vertragspartner des obsiegenden Bieters.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Netzpacht 60 %
     * Kriterium: Versorgungskonzept 40 %
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 180
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 238-434134
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung kommunaler Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze nebst
   Backbonenetz durch den Aufttraggeber zur Erbringung von
   Breitbanddiensten
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   01/08/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   NetCom BW GmbH
   Unterer Brühl 2
   Ellwangen
   73479
   Deutschland
   NUTS-Code: DE11D
   Internet-Adresse:[4]https://www.netcom-bw.de/
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 78 066 613.00 EUR
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 78 066 613.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karl-Friedrich-Straße 17
   Karlsruhe
   76247
   Deutschland
   Telefon: +49 721/926-4049
   E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721/926-3985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die
   Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die
   Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160
   GWB).
   Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in
   Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser
   Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst
   10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen
   werden (vgl.§ 134 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/08/2017
References
   1. mailto:zimmermann@iuscomm.de?subject=TED
   2. http://www.iuscomm.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:434134-2016:TEXT:DE:HTML
   4. https://www.netcom-bw.de/
   5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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