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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Tuttlingen
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 322709-2017 (ID: 2017081609180089321)
Veröffentlicht: 16.08.2017
*
DE-Tuttlingen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2017/S 155/2017 322709
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen (BIT) gemeinsame
selbstständige KAdöR
Bahnhofstraße 100
Tuttlingen
78532
Deutschland
Kontaktstelle(n): iuscomm Rechtsanwälte Schenek und Zimmermann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Telefon: +49 711/2535939-33
E-Mail: [1]zimmermann@iuscomm.de
Fax: +49 711/2535939-27
NUTS-Code: DE137
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.iuscomm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen
Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verpachtung passiver Infrastrukturen zur
Breitbandversorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verpachtung kommunaler Höchstgeschwindigkeitsnetze nebst Backbonenetz
durch den Aufttraggeber zur Erbringung von Breitbanddiensten.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten
Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge
sowie der Standortsicherung. Deshalb werden bzw. wurden auf Gemarkung
der Großen Kreisstadt Tuttlingen, der Städte Fridingen an der Donau,
Geisingen, Mühlheim an der Donau, Spaichingen, Trossingen sowie der
Gemeinden Aldingen, Balgheim, Bärenthal, Böttingen, Bubsheim, Buchheim,
Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim,
Emmingen-Liptingen, Frittlingen, Gosheim, Gunningen, Hausen ob Verena,
Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Königsheim, Mahlstetten, Neuhausen ob
Eck, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim,
Seitingen-Oberflacht, Talheim, Wehingen, Wurmlingen passive
Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von
Hoch- oder Höchstgeschwindigkeitsnetzen sowie durch den Auftraggeber
selbst ein Backbonenetz errichtet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 78 066 613.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 78 066 613.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE137
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Errichtung von passiven Infrastrukturen zur Verbesserung der
Breitbandversorgung in Form von Höchstgeschwindigkeitsnetzen sowie
durch den Auftraggeber selbst ein Backbonenetz (nachfolgend passive
Infrastruktur genannt). Das Nutzungsrecht an diesen passiven
Infrastrukturen steht dem Auftraggeber, der BIT, zu. Im Übrigen sind im
Regelfall die jeweiligen Städte und Gemeinden Eigentümer der
innerörtlichen passiven Infrastrukturen sowie der Auftraggeber
Eigentümer des Backbonenetzes zur Verbindung der Beteiligten. Zudem
werden Teilstrecken von Dritten angepachtet. Die passiven
Infrastrukturen der Beteiligten und des Auftraggebers selbst werden dem
Auftragnehmer über den Auftraggeber gebündelt im Wege der Pacht zum
Netzbetrieb überlassen. Der Auftraggeber ist damit alleiniger
Vertragspartner des obsiegenden Bieters.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Netzpacht 60 %
* Kriterium: Versorgungskonzept 40 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 238-434134
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Verpachtung kommunaler Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze nebst
Backbonenetz durch den Aufttraggeber zur Erbringung von
Breitbanddiensten
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
01/08/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
NetCom BW GmbH
Unterer Brühl 2
Ellwangen
73479
Deutschland
NUTS-Code: DE11D
Internet-Adresse:[4]https://www.netcom-bw.de/
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 78 066 613.00 EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 78 066 613.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 721/926-4049
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721/926-3985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die
Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die
Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160
GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in
Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser
Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst
10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen
werden (vgl.§ 134 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2017
References
1. mailto:zimmermann@iuscomm.de?subject=TED
2. http://www.iuscomm.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:434134-2016:TEXT:DE:HTML
4. https://www.netcom-bw.de/
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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