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Ausschreibung: Bau von Bahnhöfen - DE-Stuttgart
Bau von Bahnhöfen
Dokument Nr...: 322567-2017 (ID: 2017081609165089211)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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  DE-Stuttgart: Bau von Bahnhöfen
   2017/S 155/2017 322567
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Station & Service AG Regionalbereich Südwest
   Lautenschlagerstraße 20
   Stuttgart
   70173
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
   Südwest, Schwarzwaldstraße 82, 76137 Karlsruhe
   Telefon: +49 7219386267
   E-Mail: [1]Juergen.Pfeifer@deutschebahn.com
   Fax: +49 7219386279
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Waghäusel  Umbau Bahnhof.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24030
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45213321
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Waghäusel  Umbau Bahnhof
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123
   Hauptort der Ausführung:
   Waghäusel.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Umbau Bahnhof.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 11/01/2017
   Ende: 22/07/2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 008-012282
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 0011/EKY/92248598
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Waghäusel  Umbau Bahnhof
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   09/01/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Reif Bauunternehmung GmbH
   Hohlohstraße 9
   Rastatt
   76437
   Deutschland
   NUTS-Code: DE123
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 2 667 014.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/08/2017
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45213321
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123
   Hauptort der Ausführung:
   Waghäusel.
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   MKA 15 Herstellung Spundwand anstelle Bohrpfahlwand.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/03/2017
   Ende: 22/07/2018
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 667 014.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Reif Bauunternehmung GmbH
   Hohlohstraße
   Rastatt
   76437
   Deutschland
   NUTS-Code: DE123
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   MKA 15 Herstellung Spundwand anstelle Bohrpfahlwand
   Die in der Entwurfsplanung geplante Bohrpfahlwand wurde als Spundwand
   umgeplant, da aufgrund von neu aufgetauchten Bestandsplänen die
   Bohrpfahlwand nicht mehr wie geplant realisierbar war.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erbringung der vertraglichen
   Leistungen erforderlich. Bei einer Beauftragung eines anderen AN geht
   der Synergieeffekt durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und
   Leistungsbetreuung verloren. Die Durchführung des hierbei
   erforderlichen Vergabeverfahrens würde zu erheblichen Verzögerungen im
   Leistungsablauf und zu einer Nichteinhaltung der zur Verfügung
   stehenden Sperrpausen führen, was zu einer zeitlichen Verschiebung der
   Gesamtbauleistung führen würde. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu
   Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen führen,
   insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Die Planung ist als
   Einheit bisheriger Planung und der Änderung bzw. dem Mehraufwand zu
   sehen. Diese Leistung kann nur durch einen AN erbracht werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 2 897 406.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 2 945 406.00 EUR
References
   1. mailto:Juergen.Pfeifer@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
   3. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:012282-2017:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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