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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Wismar
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 322173-2017 (ID: 2017081609125988760)
Veröffentlicht: 16.08.2017
*
DE-Wismar: Schlammentsorgung
2017/S 155/2017 322173
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hansestadt Wismar Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Werftstraße 1
Wismar
23966
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wäsch
E-Mail: [1]uwaesch@evb-hwi.de
Fax: +49 3841749500
NUTS-Code: DE8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.evb-wismar.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.evb-wismar.de/de/bekanntmachungen/ausschreibungen/oeffent
liche_ausschreibungen_und_vergabe-infos
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme, Transport sowie Entsorgung (Behandlung, Verwertung,
Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab
dem 01.01.2018.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die
Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt
Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 01.01.2018. Es fallen jährlich
ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an.
Die Entsorgung umfasst ggf. auch die Verwertung bzw. Beseitigung aller
bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M
Hauptort der Ausführung:
Hansestadt Wismar (Kläranlage Wismar-Wendorf).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung erfolgt standort-, technik- und verfahrensoffen.
Die Abfallentsorgung umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme
Übernahme, den Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung,
Beseitigung) des dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassenen
Klärschlamms (einschl. ggf. der ordnungsgemäßen und rechtskonformen
Verwertung und Beseitigung aller weiteren ggf. aus der Behandlung
resultierenden Abfälle).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal
durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um 12
Monate zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts
muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen
Verlängerungszeitraumes schriftlich zugehen (vgl. § 22 Abs. 2 und 3
Entsorgungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal
durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um 12
Monate zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts
muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen
Verlängerungszeitraumes schriftlich zugehen (vgl. § 22 Abs. 2 und 3
Entsorgungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen
und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft;
Eigenerklärung des Bieters, dass
* er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfüllt,
* er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über
zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19 des
Mindestlohngesetzes(MiLoG);
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 15
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen,
dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung
einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann,
sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten
Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird
der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag
erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagenbeizubringen (vgl.
§ 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird
Bezug genommen;
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle
Mecklenburg-Vorpommern e.V. anzugeben.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine
Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten
Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate);
Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls
die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht
erteilt, was vom Bieter zu belegen ist;
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs.
4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze
des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung
etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 000 000 EUR für
Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000000 EUR für Vermögensschäden.
Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei
Schadensfälle pro Jahr (also zweifachmaximiert) zur Verfügung stehen
und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim
Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden
zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung
oder Kopie des Versicherungsschein erbracht werden. Gleichwertig ist
die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum
Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung
ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
2. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung; statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
zulässige Deckungsvorsorgenachgewiesen werden.
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV;
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen verfügen wird;
ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der
vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
Angaben zu machen:
* Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
* Beschreibung des Leistungsumfangs,
* Auftragssumme (netto),
* Ausführungszeitraum.
Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen.
Angaben zum Entsorgungskonzept einschl.
* dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit);
* der technischen Ausrüstung des Unternehmens;
* den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung;
* der technischen Leitung des Unternehmens;
* der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage/n bzw. dem/den
Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage/n bzw.
des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift),
Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens,
Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für
die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vor-gesehenen Mengen in Mg/a
(Formular F10);
* dem vorgesehenen Ausfallverbund;
* der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls
vorgesehene Anlagen / Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland
liegen.
2. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen;
verbindliche Erklärung der Entsorgungsanlage/n bzw. des für das
Verwertungsverfahren Verantwortlichen zur Annahme oder Verwertung oder
Beseitigung des Klärschlamms sowie des Ausfallverbundes für den
gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu
verwertende/beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien
sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden
Entsorgungs-/Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter
zu enthalten;
Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage/n bzw. für
das Verwertungsverfahren (einschl. des Ausfallverbundes), aus dem die
genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum
sowie die anzunehmenden Abfälle hervorgehen;
Angaben zur Übernahme, Transport, Verwertung von Klärschlamm der
letzten drei Jahre;
Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
diese aber nicht konkret benannt wurden;
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2017
Ortszeit: 11:00
Ort:
Hansestadt Wismar Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Werftstraße 1.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des
Auftraggebers teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse:[4]http://www.regierung-mv.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245), zuletzt geändert am
08.07.2017 (BGBl. I S. 2739), Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2017
References
1. mailto:uwaesch@evb-hwi.de?subject=TED
2. http://www.evb-wismar.de/
3. http://www.evb-wismar.de/de/bekanntmachungen/ausschreibungen/oeffentliche_ausschreibungen_und_vergabe-infos
4. http://www.regierung-mv.de/
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