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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Wismar
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 322173-2017 (ID: 2017081609125988760)
Veröffentlicht: 16.08.2017
*
  DE-Wismar: Schlammentsorgung
   2017/S 155/2017 322173
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hansestadt Wismar  Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
   Werftstraße 1
   Wismar
   23966
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Wäsch
   E-Mail: [1]uwaesch@evb-hwi.de
   Fax: +49 3841749500
   NUTS-Code: DE8
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.evb-wismar.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.evb-wismar.de/de/bekanntmachungen/ausschreibungen/oeffent
   liche_ausschreibungen_und_vergabe-infos
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme, Transport sowie Entsorgung (Behandlung, Verwertung,
   Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab
   dem 01.01.2018.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513900
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die
   Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt
   Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 01.01.2018. Es fallen jährlich
   ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an.
   Die Entsorgung umfasst ggf. auch die Verwertung bzw. Beseitigung aller
   bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M
   Hauptort der Ausführung:
   Hansestadt Wismar (Kläranlage Wismar-Wendorf).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung erfolgt standort-, technik- und verfahrensoffen.
   Die Abfallentsorgung umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme
   Übernahme, den Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung,
   Beseitigung) des dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassenen
   Klärschlamms (einschl. ggf. der ordnungsgemäßen und rechtskonformen
   Verwertung und Beseitigung aller weiteren ggf. aus der Behandlung
   resultierenden Abfälle).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal
   durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um 12
   Monate zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts
   muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen
   Verlängerungszeitraumes schriftlich zugehen (vgl. § 22 Abs. 2 und 3
   Entsorgungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal
   durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um 12
   Monate zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts
   muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen
   Verlängerungszeitraumes schriftlich zugehen (vgl. § 22 Abs. 2 und 3
   Entsorgungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen).
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
   einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen
   und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
    ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft;
    Eigenerklärung des Bieters, dass
   * er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistungen erfüllt,
   * er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
   zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über
   zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
   regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
   (Arbeitnehmer-Entsendegesetz  AEntG) sowie nach § 19 des
   Mindestlohngesetzes(MiLoG);
    Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und
   des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 15
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
   Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen,
   dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es
   wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung
   einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann,
   sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten
   Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
   Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird
   der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag
   erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagenbeizubringen (vgl.
   § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird
   Bezug genommen;
    Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und
   Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle
   Mecklenburg-Vorpommern e.V. anzugeben.
   2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
    Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine
   Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten
   Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate);
    Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
   (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls
   die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht
   erteilt, was vom Bieter zu belegen ist;
    aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
   und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs.
   4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
   Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
   jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze
   des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
   Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
   Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
   jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung
   etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 000 000 EUR für
   Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000000 EUR für Vermögensschäden.
   Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei
   Schadensfälle pro Jahr (also zweifachmaximiert) zur Verfügung stehen
   und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim
   Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden
   zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung
   oder Kopie des Versicherungsschein erbracht werden. Gleichwertig ist
   die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum
   Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung
   ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
   2. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung; statt einer
   Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
   zulässige Deckungsvorsorgenachgewiesen werden.
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV;
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
   Leistungen verfügen wird;
    ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
   Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
   Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
    Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
   vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
   Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
   Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
   Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der
   vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
   Angaben zu machen:
   * Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
   * Beschreibung des Leistungsumfangs,
   * Auftragssumme (netto),
   * Ausführungszeitraum.
    Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
   Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
   erbringenden Leistungen.
    Angaben zum Entsorgungskonzept einschl.
   * dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur
   Gewährleistung der Entsorgungssicherheit);
   * der technischen Ausrüstung des Unternehmens;
   * den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung;
   * der technischen Leitung des Unternehmens;
   * der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage/n bzw. dem/den
   Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage/n bzw.
   des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift),
   Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens,
   Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für
   die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vor-gesehenen Mengen in Mg/a
   (Formular F10);
   * dem vorgesehenen Ausfallverbund;
   * der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls
   vorgesehene Anlagen / Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland
   liegen.
   2. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen;
    verbindliche Erklärung der Entsorgungsanlage/n bzw. des für das
   Verwertungsverfahren Verantwortlichen zur Annahme oder Verwertung oder
   Beseitigung des Klärschlamms sowie des Ausfallverbundes für den
   gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu
   verwertende/beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien
   sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden
   Entsorgungs-/Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter
   zu enthalten;
    Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage/n bzw. für
   das Verwertungsverfahren (einschl. des Ausfallverbundes), aus dem die
   genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum
   sowie die anzunehmenden Abfälle hervorgehen;
    Angaben zur Übernahme, Transport, Verwertung von Klärschlamm der
   letzten drei Jahre;
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden;
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen
   zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/09/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/09/2017
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Hansestadt Wismar  Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Werftstraße 1.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des
   Auftraggebers teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
   Mecklenburg-Vorpommern
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 3855885160
   Fax: +49 3855884855817
   Internet-Adresse:[4]http://www.regierung-mv.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
   Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245), zuletzt geändert am
   08.07.2017 (BGBl. I S. 2739), Anwendung.
   § 160 lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   []
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
   Mecklenburg-Vorpommern
   Schwerin
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/08/2017
References
   1. mailto:uwaesch@evb-hwi.de?subject=TED
   2. http://www.evb-wismar.de/
   3. http://www.evb-wismar.de/de/bekanntmachungen/ausschreibungen/oeffentliche_ausschreibungen_und_vergabe-infos
   4. http://www.regierung-mv.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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