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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Erlensee
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Einsammeln von Hausmüll
Müllsammlung
Altpapiersammlung
Entleerung von Abfallbehältern
Dokument Nr...: 322147-2017 (ID: 2017081609125788754)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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DE-Erlensee: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2017/S 155/2017 322147
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Erlensee
Am Rathaus 3
Erlensee
63526
Deutschland
Kontaktstelle(n): Alfred Bodis
Telefon: +49 6183/915122
E-Mail: [1]abodis@erlensee.de
Fax: +49 6183/915129
NUTS-Code: DE719
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.erlensee.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E27365444
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E27365444
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Grünabfall und
sperrigen Abfällen für die Stadt Erlensee.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK), Abfuhr sperriger
Abfälle (Sperrmüll, Altholz, Grünabfall).
Zu den Mengen: Siehe [5]https://www.subreport.de/E27365444
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000
90511200
90511300
90511400
90918000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719
Hauptort der Ausführung:
Gebiet der Stadt Erlensee.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abfuhr von Restmüll im 2wöchentlichen Rhythmus, 4-Rad-Gefäße teilweise
wöchentlich bzw. 2mal in der Woche.
Abfuhr von Bioabfall im 14tägigen Rhythmus, im Mai-Nov. wöchentlich.
Abfuhr von Altpapier 4wöchentlich.
Abfuhr sperriger Abfälle Auf Abruf (Restsperrmüll und Altholz) sowie
Grünabfall als Straßensammlung 2mal pro Jahr und Erfassung der
Grünabfälle an Samstagen an den vom AG benannten Standorten.
Andienung an die vom AG bzw. Main-Kinzig-Kreis benannten Anlagen.
Alle Daten und Angaben siehe [6]https://www.subreport.de/E27365444
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die
jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur
Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben
können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben
müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem
Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines
Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte
Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter
kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische
Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular Anlage 1.3
Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx über die vergangenen 3 Jahre
(zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen
der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der
ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber
(berufliche Leistungsfähigkeit).
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot
darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines
Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und
Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge von Restsperrmüll
sowie von Altholz pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie
vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten
kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro
Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt Anlage 1.4 Formular
Logistikkonzept.docx zu verwenden. Eine Angabe der Sammelleistungen
(incl. der weiteren Daten) bezogen auf Grünabfall ist nicht gefordert,
daher fehlt diese Fraktion im Formular.
Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht per Download zur
Verfügung), für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften
muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage
1.5, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die
Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem
Formular Anlage 1.5 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von
Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt
oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/09/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/09/2017
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die
nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden
können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen,
dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn
es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem
Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen
der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird
das Angebot ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf- grund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu
entnehmen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2017
References
1. mailto:abodis@erlensee.de?subject=TED
2. http://www.erlensee.de/
3. https://www.subreport.de/E27365444
4. https://www.subreport.de/E27365444
5. https://www.subreport.de/E27365444
6. https://www.subreport.de/E27365444
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