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Ausschreibung: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse - DE-Kleve
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Tierische Erzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse
Molkereierzeugnisse
Diverse Nahrungsmittel
Dokument Nr...: 321681-2017 (ID: 2017081609065088283)
Veröffentlicht: 16.08.2017
*
  DE-Kleve: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
   2017/S 155/2017 321681
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Einkaufsgemeinschaft Lebensmittel (EGL) c/o Haus Freudenberg GmbH
   Am Freudenberg 40
   Kleve
   47533
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Elmar Loer
   Telefon: +49 211/97300293
   E-Mail: [1]vergabe@lenz-johlen.de
   NUTS-Code: DEA1B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.haus-freudenberg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E36482318
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einkaufsgemeinschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung über Lebensmittellieferungen der Einkaufsgemeinschaft
   Lebensmittel (EGL).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   15000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln
   in zwei Losen:
    Los I: Frischfleisch/Wurstwaren
    Los II: Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte
   Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann bis zu dreimal
   um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max. Laufzeit 4
   Jahre beträgt.
   Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG
   an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich
   aus der anliegenden Liste Lieferstellen ergeben. Die Lieferleistungen
   sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu
   dokumentieren. Die Lieferungen erfolgen an ca. 60 verschiedene
   Einrichtungen am Niederrhein und Rheinland.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Los I und Los II.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Frischfleisch/Wurstwaren
   Los-Nr.: Los I
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   15000000
   15100000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Ca. 60 Standorte am Niederrhein/Rheinland, Details ergeben sich aus den
   Ausschreibungsunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln
   in zwei Losen. Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann
   bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max.
   Laufzeit 4 Jahre beträgt.
   Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG
   an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich
   aus der anliegenden Liste Lieferstellen ergeben. Die Lieferleistungen
   sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu
   dokumentieren. Näheres ist in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
   geregelt.
   Der AG legt größten Wert auf die Einhaltung der hygienischen Standards
   und Kühlketten für Lebensmittellieferungen. Daher wird der AG vor
   Zuschlag den Betrieb der Bieter besichtigen. Der AG wir hierzu nach
   Öffnung der Angebote Termine koordinieren und den Bietern 3
   Terminvorschläge für eine Besichtigung machen. Der AG behält sich
   ebenfalls vor, den Betrieb des bezuschlagten Bieters in regelmäßigen
   Abständen während der Vertragslaufzeit zu besichtigen.
   Die Bestellungen müssen über ein vom Bieter zu stellendes und zu
   installierendes elektronisches Bestellsystem ermöglicht werden, welches
   über beim AG vorhandene, gängige Hardware-Komponeten (PC) ohne
   besondere Kenntnisse bedienbar sein muss.
   Eine/n Demoversion/Testzugang des elektronischen Bestellsystems
   (Software) muss der Bieter mit seinem Angebot einreichen bzw. einen
   entsprechenden Link für eine Onlinenutzung angeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung /
   Gewichtung: 40 %
   Kostenkriterium - Name: Rückvergütungsrabatt Gesamtvolumen Lebensmittel
   / Gewichtung: 15 %
   Kostenkriterium - Name: Allgemeiner Rabatt auf Lebensmittelsortiment /
   Gewichtung: 5 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann durch den AG insgesamt drei Mal um jeweils 1 (ein)
   Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine
   Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre und
   endet ggf. am 31.12.2021.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag kann durch den AG insgesamt drei Mal um jeweils 1 (ein)
   Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine
   Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre und
   endet ggf. am 31.12.2021.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte
   Los-Nr.: Los II
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   15500000
   15800000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Ca. 60 Standorte am Niederrhein/Rheinland, Details ergeben sich aus den
   Ausschreibungsunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln
   in zwei Losen. Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann
   bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max.
   Laufzeit 4 Jahre beträgt.
   Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG
   an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich
   aus der anliegenden Liste Lieferstellen ergeben. Die Lieferleistungen
   sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu
   dokumentieren. Näheres ist in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
   geregelt.
   Der AG legt größten Wert auf die Einhaltung der hygienischen Standards
   und Kühlketten für Lebensmittellieferungen. Daher wird der AG vor
   Zuschlag den Betrieb der Bieter besichtigen. Der AG wir hierzu nach
   Öffnung der Angebote Termine koordinieren und den Bietern 3
   Terminvorschläge für eine Besichtigung machen. Der AG behält sich
   ebenfalls vor, den Betrieb des bezuschlagten Bieters in regelmäßigen
   Abständen während der Vertragslaufzeit zu besichtigen.
   Die Bestellungen müssen über ein vom Bieter zu stellendes und zu
   installierendes elektronisches Bestellsystem ermöglicht werden, welches
   über beim AG vorhandene, gängige Hardware-Komponeten (PC) ohne
   besondere Kenntnisse bedienbar sein muss.
   Eine/n Demoversion/Testzugang des elektronischen Bestellsystems
   (Software) muss der Bieter mit seinem Angebot einreichen bzw. einen
   entsprechenden Link für eine Onlinenutzung angeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung /
   Gewichtung: 40 %
   Kostenkriterium - Name: Rückvergütungsrabatt Gesamtvolumen Lebensmittel
   / Gewichtung: 15 %
   Kostenkriterium - Name: Genereller Rabatt auf gesamtes
   Lebensmittelsortiment / Gewichtung: 5 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann durch den AG insgesamt drei Mal um jeweils 1 (ein)
   Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine
   Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre und
   endet ggf. am 31.12.2021.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag kann durch den AG insgesamt drei Mal um jeweils 1 (ein)
   Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine
   Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre und
   endet ggf. am 31.12.2021.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Das Angebotsschreiben ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar
   einmal im Original mit eigenhändigerUnterschrift samt Anlagen
   (UNTERSCHRIFT NICHT EINGESCANNT ODER KOPIERT!) und einmal als Kopie.
   Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale
   Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick)eingereicht werden, die in
   allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z.B. pdf-Format). Bei digitalen
   Dokumentenkann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte
   Version verwendet werden. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu
   kennzeichnen,dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar
   ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie derbeizufügenden
   ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl
   eingefügt werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/09/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/09/2017
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gustav-Heinemann-Ufer
   88, 50968 Köln.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung erfolgt ohne die Beteiligung der Bieter.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeatelle führt freiwillig ein offenes Verfahren durch. Sie ist
   keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Aus diesem Grunde ist eine Nachprüfung
   des Verfahrens vor einer Vergabekammer nicht möglich. Bieter haben
   keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für
   öffentliche Auftraggeber gelten. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3
   erfolgen lediglich, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 221-147-2891
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang anunwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
   wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
   Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
   abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
   Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten
   des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens,das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/08/2017
References
   1. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
   2. http://www.haus-freudenberg.de/
   3. https://www.subreport.de/E36482318
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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